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Die Junge Union fordert einen Vermittlungsdienst für Hörbehinderte
Die Folgende PDF-Datei ist eine Medien-Information der Jungen Union
Deutschland.
Pressemitteilung der Jungen Union [1]
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kostenlos downloaden können, indem Sie auf das folgende Logo klicken:
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-206-5f465110c7dde.pdf
*Sozialgesetzbuch IX tritt zum 1. Juli 2001 in Kraft
*
Am 11. Mai 2001 hat der Bundesrat dem vom Bundestag im April verabschiedeten
Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ( kurz
: SGB IX) zugestimmt.
*Presseinformation der DG :*
*Sozialgesetzbuch IX tritt zum 1. Juli 2001 in Kraft*
Am 11. Mai 2001 hat der Bundesrat dem vom Bundestag im April verabschiedeten
Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ( kurz
: SGB IX) zugestimmt. Das neue SGB IX tritt nun zum 1. Juli 2001 in Kraft.
Das SGB IX soll anstelle von Divergenz und Unübersichtlichkeit im
bestehenden Rehabilitationsrecht Bürgernähe und Effizienz auf der Basis
eines gemeinsames Rechts und einer einheitlichen Praxis und der
Behindertenpolitik in Deutschland gesetzt werden.. Dem Benachteiligungsverbot
des Grundgesetzes für behinderte Menschen soll mit diesem Gesetz verstärkt
Geltung verschafft werden. Das SGB IX ist in mehreren Artikeln gegliedert.
Artikel 1 des SGB IX enthält neue allgemeine Regelungen für behinderte und
von Behinderung bedrohte Menschen. Art. 1 Teil 1 des SGB IX bezieht sich auf
Leistungen zur Teilhabe, mit denen behinderungsbedingte Benachteiligungen
vermieden, ausgeglichen oder überwunden werden sollen. Träger dieser
Leistungen (Rehabilitationsträger) können sein :
* die gesetzlichen Krankenkassen,
* die Bundesanstalt für Arbeit,
* die gesetzlichen Unfallversicherungen,
* die gesetzlichen Rentenversicherungen,
* die Kriegsopferversorgung und -fürsorge,
* die Jugendhilfe und
* die Sozialhilfe.
Bedeutsam und eine positive Neuerung ist, dass nun auch die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) und die Träger der Sozialhilfe
(örtliche = Sozialämter und überörtliche = z.B.
Landeswohlfahrtsverbände) zu dem Kreis der Rehabilitationsträger gehören.
Auf diese Weise soll klargestellt werden, dass zu einer vollen Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft nicht nur medizinische und berufliche Leistungen
zur Rehabilitation wichtig sind und es im Interesse der behinderten Menschen
maßgeblich auf eine verbindliche Zusammenarbeit dieser Träger ankommt.
Ein wesentliches Ziel des SGB IX ist es, den Zugang zu *sozialen* Leistungen
schneller zu regeln. § 14 SGB IX legt fest, wie schnell Anträge zu
bearbeiten sind. Zur Beschleunigung der Antragsverfahren sollen wohnortnahe
*gemeinsame Servicestellen* der Rehabilitationsträger eingerichtet werden.
Hier soll fachgerechte Beratung und Unterstützung erfolgen. Behinderte
Menschen müssen sich nicht mehr von Behörde zu Behörde schicken lassen !
Zur Zeit werden bundesweit solche Servicestellen zur Einrichtung vorbereitet.
Es soll sie in allen Landkreisen und kreisfreien Städten (insgesamt 309
Servicestellen in Deutschland) geben. Diese Servicestellen sollen
barrierefrei sein. Das bedeutet, es soll keine Zugangs- und
Kommunikationsbarrieren geben. RollstuhlfahrerInnen sollen ohne Probleme in
die Servicestellen hineinkommen können und - das ist neu - das Personal soll
sich auf die Bedürfnisse hörgeschädigter Menschen einstellen können.
Hierzu gehört, dass sie darin geschult sind, deutlich zu sprechen und sich
auf die Bedürfnisse hörbehinderter Menschen einzustellen. Außerdem muss
sichergestellt sein, dass GebärdensprachdolmetscherInnen für
GebärdensprachnutzherInnen hinzugezogen werden können.
Als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zählen auch
ausdrücklich *Hilfen zur Förderung der Verständigung* mit der Umwelt.
In § 57 SGB IX heißt es :
"Bedürfen hörbehinderte Menschen oder behinderte Menschen mit besonders
starker Beeinträchtigung der Sprachfähigkeit auf Grund ihrer Behinderung
zur Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass der Hilfe Anderer,
werden ihnen die erforderlichen Hilfen zur Verfügung gestellt oder
angemessene Aufwendungen hierfür erstattet."
Das neue Schwerbehindertengesetz sieht die Möglichkeit für eine
Arbeitsassistenz vor. Gehörlose Berufstätige stellen den Antrag selbst und
müssen hierzu das Einverständnis ihres Arbeitgebers haben.
*Arbeitsassitenz betrifft auch die Nutzung des Bildtelefon-Dolmetschdienstes
Telesign:*
Gehörlose, die im Berufsleben Bildtelefon-Dolmetschdienste über Telesign in
Anspruch nehmen möchten, können seit Neuestem dieses auch über Assistenz
zu einem monatlichen Betrag von DM 600,- bei den Integrationsämtern
beantragen.
Genauere Informationen können direkt über die Deutsche Gesellschaft zur
Förderung der Gehörlosen und der Schwerhörigen, Paradeplatz 3, 24768
Rendsburg, Fax 04331/ 589753 oder e-mail: info@deutsche-gesellschaft.de [1].
angefordert werden.
Weitere Änderungen, die insbesondere die hörbehinderten Menschen betreffen
:
*Artikel 2, Punkt 3.
b) Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der Ausführung von
Sozialleistungen, insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und
Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden. Die für die Sozialleistung
zuständigen Leistungsträger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der
Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu
tragen.*
Das bedeutet: sobald hörbehinderte Menschen in Kontakt mit den jeweiligen
Rehabilitationsträgern treten und sich dort beraten lassen, haben sie das
Recht, zur Absicherung der Kommunikation GebärdensprachdolmetscherInnen
hinzuziehen. Der jeweils angegangene Rehabilitationsträger ist dann
verpflichtet, die Dolmetsch-Honorare zu bezahlen.
Dieses soll auch für die *Ausführung von Sozialleistungen* gelten.
Artikel 20 SGB IX ändert das Arbeitsgerichtsgesetz. In § 12 wird es nun
einen Abs. 5b geben :
*"Kosten für vom Gericht herangezogene Gebärdensprachdolmetscher für
hörbehinderte Menschen werden nicht erhoben."*
Gehörlose müssen also auch dann die Kosten für das
Gebärdensprachdolmetschen nicht zahlen, wenn sie ihren Prozess beim
Arbeitsgericht verlieren.
Zukünftig ist wichtig, das SGB IX mit Leben zu füllen. Über 10 Jahren zur
Entstehung des SGB IX werden wohl noch viele Jahre der Klärung wichtiger
Fragen zur Umsetzung dieses Gesetzes folgen.
Als nächsten Schritt wird es wichtig sein, die Anerkennung der
Gebärdensprache auch außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der
Rehabilitationsträger voranzutreiben. So werden nach dem Willen der rot -
grünen Regierungskoalition weitere erforderliche Regelungen zur Anerkennung
der Gebärdensprache z.B. im Verfahrensrecht außerhalb des Sozialbereichs
und bei Gerichtsverhandlungen in einem zivilrechtlichen
Antidiskriminierungsgesetz sowie im Bundesgleichstellungsgesetz für Menschen
mit Behinderung getroffen werden. Erforderlich sind des weiteren
Landesgleichstellungsgesetze.
Das SGB IX ist ein wichtiger Bestandteil der gegenwärtigen
Behindertenpolitik geworden, aber es sind weitere Schritte zur Verbesserung
der Situation hörbehinderter Menschen vonnöten.
*Andreas Kammerbauer
Stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der
Gehörlosen und Schwerhörigen e.V. Geschäftsführendes
Bundesvorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter
Studenten und Absolventen e.V. ***
[1] mailto:info@deutsche-geselllschaft.de
*Berliner Sinnphonie am 23. Juni 2009, 12.30 bis 14.30 Uhr, in der
Landesvertretung Schleswig-Holstein, In den Ministergärten 8, 10117 Berlin*
Als Gesprächspartner werden die behindertenpolitische Sprecherin sowie die
behindertenpolitischen Sprecher der Bundestags-Fraktionen bei uns sein. Mit
ihnen möchten wir diskutieren, welche Forderungen hörgeschädigte Menschen
an die Politik haben und welche Positionen hörgeschädigte Menschen zum
Konzept der Inklusion vertreten. Darüber hinaus möchten wir erfahren, wie
die Antworten der Politik im Vorfeld der Bundestagswahlen lauten.
Ein wichtiges Ziel der Deutschen Gesellschaft ist es, Politik und
Gesellschaft über die Belange von hörgeschädigten Menschen in Deutschland
zu informieren. Die Berliner Sinnphonie findet nach 2007 zum zweiten Mal
statt.
Brief der Deutschen Gesellschaft an die Wyeth Pharma GmbH und den Deutschen
Werberat / Thema Werbekampagne "Taub macht stumm"
Ihre Werbekampagne "Taub macht stumm"
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen
ist Dachverband von deutschen Bundesverbänden gehörloser, ertaubter und
schwerhöriger Menschen sowie von Berufsverbänden der
Hörgeschädigtenarbeit.
Von verschiedenen Seiten sind wir auf Ihre Werbekampagne unter dem Motto
"Taub macht stumm" aufmerksam gemacht worden. Es kamen Unverständnis wie
Verärgerung zum Ausdruck. Vor allem besteht die berechtigte Sorge, dass Ihre
Plakate eine erhebliche Fehlinformation der Öffentlichkeit bewirken und
einen deutlichen Rückschlag jahrelanger Bemühungen der
Öffentlichkeitsarbeit zur tatsächlichen Situation hörbehinderter Menschen
zur Folge haben.
Seitens unseres Dachverbandes erkennen wir durchaus Ihr Bemühen, mittels
eines "reißerischen" Slogans auf eine unbestritten wichtige Impfung
aufmerksam zu machen. Allerdings berechtigt das Engagement, Schädigungen bei
Menschen zu vermeiden, nicht dazu, behinderte Menschen zu diskreditieren! Wir
unterstellen Ihnen nicht, dass sie dieses beabsichtigten. Allerdings hätten
wir mehr Sensibilität oder auch eine der Sache gerecht werdende Recherche
erwartet.
Denn Taub macht nicht stumm!
Es bestehen schon seit Jahrzehnten vielfältige Möglichkeiten der
Sprachanbahnung bzw. der Artikulationsförderung in unterschiedlicher Weise
von Hörschädigung betroffener Menschen.
Darüber hinaus verfügen gehörlose Menschen über ihre Gebärdensprache,
die ein umfassendes Lautsprachen gleichwertes Sprachsystem darstellt und in
jüngster Zeit auf breiter politischer Ebene Anerkennung erfährt.
Die Erfahrung hörgeschädiger Menschen lässt sich im übrigen wie folgt
zusammenfassen: Die eigentliche Behinderung liegt gerade nicht in der
Taubheit an sich begründet, sondern viel mehr in Unverständnis und
Barrieren, denen sich hörgeschädigte Menschen durch ihre Umwelt ausgesetzt
fühlen.Leider haben Sie mit ihrer Kampagne diese Erfahrung in besonders
gravierender Weise bestätigt.
Wir fordern Sie auf, die Plakate "Taub macht stumm" abzuhängen bzw.
entsprechend zu überkleben. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass
Sie ein deutliches Zeichen dafür setzen sollten, dass Sie sich von dem von
Ihnen gewählten Slogan distanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Hase
(06. 07. 2005) Das TSBW Husum [1] hat es als erste Organisation geschafft,
seine komplette Webseite barrierefrei zu gestalten. Die Pressemitteilung
hierzu können Sie sich hier [2] anschauen.
[1] http://www.tsbw.de
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-210-5f46511104820.pdf
MGM Home Entertainment hat entschieden, die Untertitel auf ihren DVDs zu
reduzieren.
Die DG Arbeitsgruppe Untertitel hat hierzu einen Brief an MGM verfasst.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie bitten, Ihre Entscheidung, die deutschen Untertitel auf
Ihren DVD’s zu reduzieren, noch einmal zu überdenken, denn
1. „Untertitel“ gehören laut einer im Februar 2003 durchgeführten
Umfrage der Internetseite www.dvd-palace.de [1] zu 43% zum wichtigsten
Ausstattungsmerkmal einer DVD.
2. Für die in Deutschland lebenden 1,2 Mio. Gehörlosen, Schwerhörigen und
Ertaubten sind Untertitel DAS ausschlaggebende Kaufargument, weil diese
zwingend darauf angewiesen sind.
Zudem ist die Gruppe, die von den Untertiteln profitiert, noch ein vielfaches
größer:
* 8 Mio. mit Lese- und Rechtschreibschwäche
* 13 Mio. leicht-, mittel- und hochgradig Schwerhörige
* 15 Mio. Kinder, die Lesen lernen
* In der EU mit 379,5 Mio. Einwohnern wird Deutsch von 24 % der EU-Bürger
als
Muttersprache und 8 % als Fremdsprache gesprochen
3. Die durchschnittlichen Untertitelungskosten betragen bei einem
90-minütigen Film ca. 1000,- Euro. Die Kosten amortisieren sich bereits ab
der 50. verkauften DVD.
Es wäre kontraproduktiv, hier auf das wichtigste Ausstattungsmerkmal der DVD
zu verzichten.
Wir appellieren an ihre sozialpolitische Verantwortung, einer ohnehin
benachteiligten Behindertengruppe den Zugang auch zu weniger umsatzstärkeren
Filmen zu ermöglichen.
Wir würden uns freuen, von Ihnen zu „hören“.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Schneider
Arbeitsgruppe Untertitel und Gebärdensprachdolmetschereinblendung
www.taubenschlag.de/untertitel [2]
[1] http://www.dvd-palace.de
[2] http://www.taubenschlag.de/untertitel
Bericht vom III. Göttinger Workshop des Vereins der Eltern und Freunde
hörbehinderter Kinder Südniedersachsens e.V. zum Thema:
"Integration schwerhöriger Kinder in Kindergarten und Schule" Zu der
organisatorisch wie inhaltlich hervorragend vorbereiteten Veranstaltung kamen
über 50 interessierte und betroffene Eltern, Erzieher und Lehrer sowie
Vetreter angrenzender Berufsgruppen.
Schwerpunkt des Workshops waren die Referate und Berichte von Fr. Sigrid
Martin und Dr.Uwe Martin (Hörgeschädigtenpädagogen), die sich mit den
Chancen und Risiken sowie der nötigen Unterstützung hörgeschädigter
Kinder im Regelkindergarten und der Regelschule beschäftigten. Unterstützt
wurden sie hierbei von Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen, die aus ihrem
Alltag mit hörgeschädigten Kindern berichteten.
Es zeigte sich schnell, dass "integrierte" Kinder immer noch die Ausnahme
darstellen, obwohl die Berichte der Lehrer und Erzieher durchweg positiv
sind. Im Elementarbereich besonders wichtig ist die frühzeitige Förderung
der Kinder unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildung von sozialer
Kompetenz und emotionaler Stabilität. Leider ist hier keine Unterstützung
der Kindergärten durch die sogenannte Frühförderung des LBZH vorgesehen.
Diese beschränkt sich auf den häuslichen Bereich.
Weiterhin wurde klar, dass die erfolgten Integrationen immer vom Engagement
der Eltern und der einzelnen Erzieher und Lehrer abhängig ist. Eine auch
politisch gewollte Integration ist trotz aller Lippenbekenntnisse nicht zu
erkennen. Dies wird auch deutlich in der mangelhaften Unterstützung der
hörgeschädigten Kinder durch die LBZH Hildesheim und Braunschweig. Alle
betroffenen Eltern berichteten von wöchentlich genehmigten 2 bis 4 Stunden,
die ein Mitarbeiter des LBZH als sogenannter Mobiler Dienst vor Ort für
Lehrer und Kinder zur Verfügung hat. In der Realität ist es jedoch nur
eine! Stunde im Monat, die der Mobile Dienst vor Ort ist. Hier stellt sich
die Frage, ob die vorhandenen Rahmenbedingungen für den Mobilen Dienst so
schlecht sind oder ob die LBZH's die Integration gar nicht als ihr
vorrangigstes Ziel sehen, sondern vorallem die Aufrechterhaltung der
bestehenden Versorgung hörgeschädigter Kinder in Spezialeinrichtungen
verfolgen. Leider waren keine Vertreter der Landesbildungszentren anwesend,
die zu diesen Fragen Stellung nehmen konnte.
Als "technischer Experte" war Hr. Fendrik (Fa. Oticon) zugegen, der sehr
anschaulich die häufig vorzufindende unzureichende schlechte akkustische
Situation in den Klassenzimmern darstellte (das sogenannte "Nutzsignal" ist
leiser als das "Störsignal"). Um gut und entspannt hören zu können, sollte
das Nutzsignal jedoch ca. 20 db lauter als die Störgeräusche sein. Deshalb
seine dringende Forderung nach der Verwendung von FM-Anlagen bzw.
Freifeld-Schallsystemen, die die schlechten Bedingungen für hörgeschädigte
Kinder - und nicht nur für diese - entscheidend zu verbessern helfen. Diese
Forderung wurde auch von Fr.Martin vehement unterstützt. Erfreulich in
diesem Zusammenhang ist noch anzumerken, dass die Industrie bestrebt ist, die
vielen unterschiedlichen auf dem Markt befindlichen Systeme untereinander
kompatibel zu machen.
Zum Abschluß seien hier stichpunktartig einige Statements der Teilnehmer zum
Workshop wiedergegeben, die gut einen Eindruck dieser Veranstaltung
vermitteln.
"war gut, aber die Zeit ging zu schnell rum!", "viele Anregungen
mitgenommen!", "der Austausch mit anderen hat mir Mut gemacht!", "habe viele
Kontakte geknüpft!", "die zahlreiche Anwesenheit von Lehrern haben wir
positiv empfunden!", "die Offenheit der Teilnehmer untereinander fand ich
gut!"
Gez. Goltermann
Berlin, den 28. Februar 2002
/Das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen wurde heute im Deutschen
Bundestag verabschiedet. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
der Behinderten, Karl Hermann Haack, erklärt dazu:
Ein Gesetz, das alle angeht
Gleichstellung und Barrierefreiheit als politische und gesellschaftliche
Ziele gesetzlich verankert / Das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes
wird umgesetzt /
"Im Jahre 1994 wurde das Grundgesetz in seinem Art. 3 Abs. 3 um den Satz
ergänzt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Seitdem erwarten die behinderten Menschen, dass aus diesem Grundsatz gelebte
gesellschaftliche Wirklichkeit werden kann. Mit der heutigen Verabschiedung
des Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen kommen wir diesem Ziel
einen großen Schritt näher: Gleichstellung und Barrierefreiheit werden als
politische und gesellschaftliche Kategorien gesetzlich verankert.
Die Entstehung des Gesetzes selbst ist ein Beispiel für Gleichstellung in
der Praxis: Als Experten in eigener Sache haben behinderte Menschen,
insbesondere das Forum behinderter Juristinnen und Juristen, nicht nur im
Januar 2000 einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt, sondern sie haben als
Mitarbeiter in der Projektgruppe Gleichstellungsgesetz des Bundesministeriums
für Arbeit und Sozialordnung an der Gesetzgebung selbst mitgewirkt. Diese
Beteiligung geht weit über das übliche Maß an Gesprächen und Anhörungen
hinaus; sie ist beispielgebend auch für andere Bereiche der Politik,
insbesondere der Gesetzgebung.
Das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen setzt Maßstäbe.
Barrierefreiheit wird dort als Begriff und als ein Kernziel definiert.
Gemeint ist damit nicht nur die Beseitigung räumlicher Barrieren für
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, sondern auch der ungehinderte Zugang
blinder und sehbehinderter Menschen zur Kommunikation in den elektronischen
Medien und zur selbständigen Teilnahme an Wahlen. Behinderten Menschen wird
ermöglicht werden, alle Lebensbereiche wie bauliche Anlagen, Verkehrsmittel,
technische Gebrauchsgegenstände und Kommunikationseinrichtungen in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe
zu nutzen. Dafür werden verschiedene Bundesgesetze im Bereich Bahn-, Luft-
und Nahverkehr sowie das Gaststätten- und Hochschulrahmenrecht geändert.
Wesentlich für die Umsetzung des Gesetzes und beispielhaft für seinen
bürgerrechtlichen Ansatz der Teilhabe ist das neue Instrument der
Zielvereinbarungen. Hier können Behindertenverbände unmittelbar in
Verhandlungen mit der Wirtschaft treten, um den jeweiligen Verhältnissen
angepasste flexible Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu
treffen.
Das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen setzt auch einen Maßstab
für die Bundesländer. Behinderte Menschen, die Bundesregierung und ich als
Beauftragter erwarten nicht nur die Zustimmung des Bundesrates zu diesem
gesellschaftspolitisch bedeutsamen Gesetz, das am 1. Mai 2002 in Kraft treten
soll. Wir erwarten auch, dass jetzt alle Bundesländer mit gleichem Schwung
und mit dem gleichen Geist der Zusammenarbeit mit den betroffenen Experten
daran gehen, Landesgleichstellungsgesetze für die Regelungsbereiche zu
erarbeiten, für die sie die Kompetenz besitzen, z.B. im Baurecht sowie im
Schul- und Hochschulrecht.
Das Gleichstellungsgesetz ist ein Gesetz, das alle angeht. Barrieren
schränken nicht allein den Lebensraum und den Alltag behinderter Menschen
ein, sie sind oft auch Hindernisse für ältere Menschen oder für Familien
mit Kindern. Das Gleichstellungsgesetz konkretisiert aber über seine
einzelnen Formulierungen hinaus auch einen Auftrag an alle, Barrierefreiheit
zum Normalzustand der gestalteten Umwelt und zur Richtschnur alltäglichen
Denkens und Handelns zu machen.
Mit dem Gleichstellungsgesetz schließt die Bundesregierung - vorläufig -
eine behindertenpolitische Bilanz ab, die sich sehen lassen kann: Im Herbst
2000 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
verabschiedet; im Juli 2001 trat das Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen in Kraft. Ein Gesetzentwurf zur Verhinderung
von Diskriminierungen im Zivilrecht wird in diesen Tagen durch das
Bundesministerium der Justiz fertiggestellt.
Die Bundesregierung und ich als ihr Behindertenbeauftragter werden auch
weiterhin gemeinsam mit den behinderten Menschen auf dem Weg der Integration
und Selbstbestimmung fortschreiten."
Anmerkung der Deutschen Gesellschaft: Das Behindertengleichstellungsgesetz
können Sie sich hier [1] ansehen.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-213-5f4651111a7f1.pdf
Die Deutsche Gesellschaft bemüht sich seit Jahren in Zusammenarbeit mit
ihren Mitgliedsverbänden, vor allem dem Deutschen Gehörlosen-Bund und dem
Deutschen Schwerhörigenbund, darum, für Deutschland einen bundesweiten
Telefonvermittlungsdienst aufzubauen. Zunächst ist es gelungen, nach einer
durch den Bund finanzierten Projektphase einen speziell für den beruflichen
Bereich durch Integrationsämter aus der Ausgleichsabgabe finanzierten
Bildtelefondolmetschdienst zu schaffen. Dieser Dienst arbeitet mittlerweile
als Telesign [1] Deutschland GmbH. Die Deutsche Gesellschaft ist
Gesellschafterin dieses bundesweiten Dienstes.
Seit über 2 Jahren bestehen darüber hinaus insbesondere anlässlich der
Novellierung des Telekommunikationsgesetzes [2] Bemühungen, einen
bundesweiten Vermittlungsdienst auch für den privaten Bereich aufzubauen,
der sowohl Schriftmittlung als auch Tele-Gebärdensprachdolmetschen umfasst.
Die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Gesellschaft haben hierzu eine
Kooperationsvereinbarung geschlossen. Das Ziel ist: im Rahmen einer
dreijährigen Phase einen solchen Dienst schrittweise aufzubauen und
Möglichkeiten wie Grenzen zu erkunden.
Zur Zeit beginnen die Vorbereitungen. Schon jetzt ist es der DG wichtig, für
eine erste (vorsichtige) Einschätzung des bundesweiten Bedarfs Informationen
zu bekommen.
Wir bitten Sie daher, sich an dieser Umfrage [3] zu beteiligen.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=News&file=categories&op=newindex&catid=5
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=News&file=article&sid=101
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=Opros&f_id=9
Mit der ersten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung haben
auch gehörlose, hochgradig schwerhörige und ertaubte Beamtinnen und Beamte
seit Ende 2009 einen Anspruch auf die Verwendung von Gebärdensprache und
anderer Kommunikationshilfen bei Arztbesuchen. Lesen Sie das Rundschreiben
1/2010 [1] der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen des
Bundes.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-215-5f46511129a20.pdf
Umbenennung von Gehörlosen-, Schwerhörigen- oder Hörgeschädigtenschulen
in Förderzentren In Bayern wurde die bisherige Bayerische Landesschule für
Gehörlose zur „Bayerischen Landesschule Förderzentrum Förderschwerpunkt
Hören“, die zugehörige Realschule zur „Realschule zur
sonderpädagogischen Förderung Förderschwerpunkt Hören“.
Auch ist in Bayern das Schulgesetz entsprechend geändert worden.
In Nordrhein-Westfalen werden vergleichbare Schulen zu „Förderzentren mit
dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation“. Eine Gesetzesänderung
gibt es bisher in NRW nicht.
Die Grundlage zu diesen Änderungen bilden Empfehlungen der
Kultusministerkonferenz, die bereits im Jahre 1994 eine Einteilung des
Sonderschulsystems in sonderpädagogische Förderschwerpunkte auf den Weg
gebracht hat. Die Einteilung in einzelne sonderpädagogische
Förderschwerpunkte soll u.a. als Zeichen für eine eher personenbezogene,
individualisierende und nicht mehr vorrangig institutionenbezogene Sichtweise
sonderpädagogischer Förderung verstanden werden.
Die KMK – Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung beinhalten zur
Situation hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler u.a.
„Förderschwerpunkte im Bereich des Hörens, der auditiven Wahrnehmung und
des Umgehenkönnens mit einer Hörschädigung“. Der „Gebrauch
gebärdensprachlicher Kommunikationsmittel“ ist ebenfalls in die
Empfehlungen aufgenommen worden.
Es ist zu erwarten, dass auch andere Bundesländer den Beispielen Bayerns
oder Nordrhein-Westfalens folgen.
Die Deutsche Gesellschaft befasst sich zur Zeit mit diesem Thema.
Wir freuen uns darüber, wenn sich die Leserinnen und Leser dieses
Internetauftritts an der Meinungsbildung hierzu beteiligen.
Link zur Umfrage [1]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=Surveys&pollID=6
Neues Bundesgleichstellungsgesetz bietet Chance für barrierefreie
Umgestaltung der Gesellschaft
Die in der heftigen Auseinandersetzung um das Zuwanderungsgesetz im
Bundesrat kaum öffentlich wahrgenommene Verabschiedung des
Bundesgleichstellungsgesetzes für Behinderte durch die Länderkammer bietet
nach Ansicht des Behindertenverbandes NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Grundlage
für eine barrierefreie Umgestaltung der Gesellschaft.
«Mit dem Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte ist uns endlich auch in
Deutschland der Einstieg in eine Bürgerrechtsgesetzgebung für Behinderte
gelungen, durch den der Abbau von Barrieren und Benachteiligungen
Behinderter nun konsequent festgeschrieben ist. Die auf die Bundesebene
zugeschnittenen Regelungen müssen nun auch konsequent in den Ländern und
Kommunen verankert und umgesetzt werden», fordert der Pressesprecher des
NETZWERK ARTIKEL 3, Ottmar Miles-Paul. Das mit großer Mehrheit im Bundestag
und Bundesrat verabschiedete Gesetz tritt zum 1. Mai 2002 in Kraft und
regelt den Abbau von Barrieren in einer Vielzahl von Bereichen, wie zum
Beispiel bei der Zugänglichkeit von Wahllokalen, Verkehrsmitteln,
öffentlichen Gebäuden oder Internetseiten. Ähnlich wie in den USA,
Großbritanien, Australien oder in den skandinavischen Ländern kehre mit
diesem Gesetz nun endlich auch in Deutschland eine Politik ein, die
Benachteiligungen Behinderter konsequent verhindert und ahndet.
«Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz ihr erstes Versprechen
eingelöst.
Nun muss sie auch dafür sorgen, dass das von Justizministerin
Däubler-Gmelin
versprochene Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht
noch in dieser Legislaturperiode Wirklichkeit wird. Denn auch im
Vertragsrecht können zukünftig keine Benachteiligungen mehr geduldet
werden», so Miles-Paul. hjr
Karin Roth: „Telefonieren für Gehörlose zukünftig leichter möglich“
Die folgende Datei ist eine Pressemitteilung der
Bundestagsabgeordneten Karin Roth.
Pressemitteilung von Karin Roth [1]
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[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-218-5f465111453d6.pdf
Hier finden Sie das Behindertengleichstellungsgesetz
Das Behindertengleichstellungsgesetz können Sie sich
hier [1] ansehen oder downloaden.
Um Dateien dieses Formats anzuschauen, brauchen
Sie den Acrobat Reader. Bitte klicken Sie hierfür auf das Logo:
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-219-5f4651114e86f.pdf
Berlin, 18. Oktober 2005:
Bundesregierung hat immer noch keine schlüssigen Pläne für
Neugeborenen-Hörscreening
In Deutschland werden angeborene Hörschädigungen bei Kindern
durchschnittlich erst im Alter von etwa drei Jahren festgestellt. Zu einem
Zeitpunkt, zu dem die Entwicklung der Hörbahn abgeschlossen ist, und
wichtige Weichenstellungen in der Sprachentwicklung des Kindes schon verpasst
wurden. Obwohl moderne Techniken zur Feststellung von Hörstörungen bei
Neugeborenen zur Verfügung stehen, ist immer noch kein flächendeckendes
Neugeborenen-Hörscreening eingeführt worden.
Deshalb hat die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage nach dem Stand der
Einführung eines Hörscreenings gefragt. Die Antwort der Bundesregierung
bleibt jedoch in vielen Fragen vage. Zwar bestätigen die von der
Bundesregierung geförderten Studien, dass die Einführung eines universellen
Neugeborenen-Hörscreenings als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung
empfehlenswert ist. Eine konkrete Zeitplanung legt die Bundesregierung jedoch
nicht vor.
Die Diagnose einer Hörschädigung kann nur sinnvoll sein, wenn ihr eine
zeitnahe Frühförderung und Versorgung mit Hilfsmitteln, wie etwa
Hörgeräten, folgt. Hier sieht die Bundesregierung aber keinen
Handlungsbedarf. Bei der Unterstützung von Eltern hörgeschädigter Kinder
verweist die Bundesregierung auf die Gemeinsamen Servicestellen der
Rehabilitationsträger. Dieser Hinweis ist geradezu paradox, hat doch eine
Studie des Bundesgesundheitsministeriums ergeben, dass die Servicestellen in
den seltensten Fällen effektiv arbeiten. Die Servicestellen sind kaum
bekannt und werden selten beansprucht.
Dringend geboten sind die gleichberechtigte Verwendung der Gebärdensprache
in der Frühförderung sowie die allgemeine Förderung der Gebärdensprache.
Hörgeschädigte und gehörlose Menschen haben in gleichem Maße wie
nichtbehinderte Menschen Fähigkeiten und Begabungen, die sie in Bildung und
Berufstätigkeit entfalten möchten. Um hier gleiche Chancen zu gewähren,
muss die Möglichkeit, die Gebärdensprache schon von Kindesbeinen an zu
lernen, gegeben sein. Die Bundesregierung begnügt sich mit einem allgemeinen
Verweis auf die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache durch das
Behindertengleichstellungsgesetz. Dies garantiert aber nur die Anerkennung
der Gebärdensprache in Verwaltungsverfahren und greift hier nicht weit
genug.
In zahlreichen anderen europäischen Staaten wird ein flächendeckendes
Neugeborenen-Hörscreening bereits erfolgreich betrieben. Um dies endlich
auch in Deutschland einzuführen, ist eine entschlossenere Haltung der
Bundesregierung notwendig. Sonst laufen wir Gefahr, wertvolle
Entwicklungschancen zu vertun, auf die hörgeschädigte Kinder ein Recht
haben.
--
Mit freundlichen Grüßen
Rika Esser
Büro Hüppe MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 0 30 - 22 77 77 09
Fax 0 30 - 22 77 67 77
email: hubert.hueppe.lt@bundestag.de [1]
Internet: www.huberthueppe.de [2]
--
Hier [3] können Sie sich die Antwort von Dr. Klaus Theo Schröder ansehen
und downloaden.
[1] mailto:hubert.hueppe.lt@bundestag.de
[2] http://www.huberthueppe.de
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-220-5f4651115979a.pdf
Hier finden Sie den gesamten Gesetzestext
des Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Gesetzestext SGB IX [1]
Außerdem können Sie sich
Informationen zum SGB IX aus dem Jahr 2001 [2]
oder
14 Beispiele zum besseren Verständnis des SGB IX [3]
anzeigen lassen.
[1] http://www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php/nav/tpc/nid/1/aid/221
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=News&file=article&sid=42&mode=&order=0&thold=0
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=News&file=article&sid=41&mode=&order=0&thold=0
Das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz wird Frauen
und Männer im Arbeits- und
Geschäftsleben vor Diskriminierungen
schützen. Sie dürfen wegen ihrer
Rasse,
ethnischer Herkunft, Geschlecht,
Religion, Behinderung, Alter oder
sexueller
Orientierung nun nicht mehr
benachteiligt werden. Das Gesetz ist am 18. August in
Kraft getreten. Es geht zurück auf
die
EU-Richtlinien zur
Gleichbehandlung.
/Was ändert sich am Arbeitsplatz?/
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf
den Schutz vor Diskriminierung am
Arbeitsplatz. Jedoch nicht jede
unterschiedliche Behandlung ist
gleich eine
verbotene Benachteiligung. Sie muss
sachlich gerechtfertigt sein. So ist
zum
Beispiel ein Höchstalter bei der
Einstellung für bestimmte
Tätigkeiten möglich.
Werden Beschäftigte diskriminiert,
haben sie Anspruch auf Ersatz des
materiellen
und immateriellen Schadens. Sie
können ihre Ansprüche vor dem
Arbeitsgericht
einklagen. Im Falle einer Kündigung
findet allerdings ausschließlich
das
Kündigungsschutzgesetz Anwendung.
/Was ändert sich bei Vermietung?/
Auch im Bereich des täglichen Lebens
werden Rechtsbeziehungen künftig
neu
geregelt. Das betrifft
beispielsweise Verträge mit
Lieferanten, Dienstleistern
und Vermietern. Ausgenommen wenn
Vermieter und Mieter auf einem
Grundstück
wohnen. Erst ab einer Vermietung von
mehr als 50 Wohnungen findet das
AGG
Anwendung. Bei der Vermietung von
Wohnraum soll aber weiterhin eine
sozial
ausgewogene Zusammenstellung der
Mietergemeinschaft zulässig
bleiben.
/Was ändert sich beim Einkauf?/
Bei Massengeschäften des täglichen
Lebens (Einkauf im Supermarkt) gibt
es künftig
keine Diskriminierung in Bezug auf
Rasse, ethnische Herkunft,
Geschlecht,
Religion, Behinderung, Alter und
sexuelle Identität. Der private
Bereich, wie der
Verkauf eines gebrauchten Autos, ist
davon ausgenommen.
/Was ändert sich bei
Versicherungsgeschäften?/
Versicherungen können weiterhin die
Risiken sachlich kalkulieren und zu
unterschiedlichen
Vertragsbedingungen für einzelne
Risikogruppen kommen.
Auch im zivilrechtlichen Bereich
muss der Schaden ersetzt werden, der
durch einen
Verstoß gegen das
Diskriminierungsverbot entstanden
ist.
/
Wie wird das Recht geltend gemacht?/
Die Betroffenen müssen ihre
Ansprüche innerhalb von zwei Monaten
mit Beweisen
(Indizien) ihrer Benachteiligung
geltend machen.
Das AGG sieht vor, beim
Bundesministerium für Familie,
Senioren Frauen und Jugend
eine unabhängige und weisungsfreie
Antidiskriminierungsstelle
einzurichten. Dort
sollen von Diskriminierung
betroffene Personen zur Klärung
ihrer Situation und zu
den Möglichkeiten des rechtlichen
Vorgehens beraten werden.
Gleichzeit hat die
Antidiskriminierungsstelle eine
Schlichtungsfunktion zwischen
den Beteiligten und kann auch zu
Stellungnahmen auffordern.
Gegenüber
Bundesbehörden hat sie ein
Auskunftsrecht.
Der 8. September 2004 wird für 11 Kinder mit einem Cochlea-Implantat ein
ganz besonderer Tag werden... ...denn sie werden an diesem Tag die Eskortkids
der brasilianischen Fußballnationalmannschaft in Berlin beim
Fußballländerspiel Deutschland gegen Brasilien sein.
Constantin aus Wiesbaden, Dennis aus Magdeburg, Esther aus Berlin, Felix aus
Euskirchen, Niklas aus Leisel, Julia aus Neuwied, Lukas aus Langgöns,
Markus aus Nürnberg, Stephan aus Kleinmachnow, Steven aus Berlin und Tom aus
Gielow gehören zu den elf Eskortkids, wenn Ronaldo oder Ronaldinho mit der
brasilianischen Mannschaft am 8. September 2004 im Berliner Olympiastadion
zum Fußballländerspiel Deutschland - Brasilien aufs Spielfeld laufen und
die Nationalhymnen erklingen.
Die Mädchen und Jungen sind zwischen acht und elf Jahre alt und fiebern
ihrem Einsatz freudig und aufgeregt entgegen - der dank der guten Kooperation
des DFBs mit der Deutschen Cochlear Implant Gesellschaft e.V. (DCIG)
ermöglicht wurde.
Dieses Ereignis kann am 8. September um 20:45 Uhr im ZDF mitverfolgt werden.
Es grüßt Sie alle herzlich mit
CI-Kinder vor, noch ein TOR!!
Ute Jung, Vizepräsidentin der DCIG
Michael Schwaninger, Vizepräsident der DCIG
Wilhelmstr. 45
56584 Anhausen
Tel.: 02639/323
Fax: 02639/961734
E-Mail: huj.jung@t-online.de
Eine Übersicht des deutschen Fingeralphabets mit Umlauten
*Novelle des Telekommunikationsgesetzes lässt Hörbehinderte im Abseits*
Gleichwertiger Zugang zur Telekommunikation durch Vermittlungsdienste
gefordert
*Rendsburg, 14. Januar 2004.* Die Bundesregierung hat es trotz klarer
Vorgaben des Grundgesetzes und des Europarechts versäumt, bei der
Novellierung des Telekommunikationsgesetzes die Belange hörbehinderter
Menschen in gebotenem Maße zu berücksichtigen. „Der vom Kabinett am
15.10.2003 verabschiedete und jetzt dem Bundestag vorliegende Gesetzentwurf
schließt Hörbehinderte in Deutschland weiterhin von der modernen
Telekommunikationsgesellschaft aus“, beklagt der Präsident der Deutschen
Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen, Dr. Ulrich
Hase, anlässlich der ersten Lesung der Novelle. „Hier verwehrt die
Politik, was die Technik längst möglich macht,“ so Hase. Der vorgelegte
Entwurf zum Telekommunikationsgesetz bedarf also dringend der Nachbesserung.
Ein von der Hamburger Körber-Stiftung gefördertes und in der juristischen
Fachpresse veröffentlichtes Rechtsgutachten belegt: Sowohl das Grundgesetz
als auch die europäischen Richtlinien fordern einen gleichwertigen Zugang
behinderter Menschen zu Telekommunikationsdienstleistungen. Auch die
technische Lösung dafür steht schon bereit: Der sogenannte /Relay-Service/,
ein international weit verbreiteter und längst erprobter
Telefonvermittlungsdienst nach Call-Center-Art, ermöglicht Hörbehinderten
das Telefonieren mit Hörenden – jederzeit und allerorts.
Obwohl den zuständigen Ministerien das von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf
erstellte Rechtsgutachten bereits seit Frühjahr 2003 vorliegt und obwohl
sich eine Reihe prominenter Politiker aus Regierung und Opposition bereits
für die Einrichtung eines solchen Dienstes eingesetzt haben, hat sich das
federführende Bundeswirtschaftsministerium nicht dazu entschließen können,
die Einrichtung eines solchen Telefonvermittlungsdienstes auch in Deutschland
durch eine klare Regelung im Gesetz zu verankern. Doch die Erfahrungen
anderer Länder zeigen, dass ohne klare gesetzliche Vorgaben keine Mittel
durch die zuständigen staatlichen Stellen oder durch die
Telekommunikationsbranche zu erwarten sind.
Die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen
kämpft als Dachverband der Betroffenen nun im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens um die nötige Nachbesserung des Gesetzentwurfs. Hase
dazu: "Es besteht ein immenser Bedarf an einem solchen Dienst - nicht nur bei
den Hörbehinderten selbst, sondern auch auf Seiten ihres hörenden Umfeldes,
zum Beispiel ihrer Arbeitgeber. Hier bietet sich ein enormes
Integrationspotenzial.“ Der /Relay Service/ ermöglicht Hörbehinderten,
was in anderen Ländern längst Selbstverständlichkeit ist: Zugang zur Welt
der Hörenden – ob im Job, im Alltag oder Notfall. „Denn wer könnte
seine Arbeit im Büro erledigen, Pizza bestellen oder einen Arzt rufen, ohne
zu telefonieren?" erinnert Ulrich Hase.
------------------------------------------------------------------------------
Kontakt:
Dr. Ulrich Hase, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft
zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V.
Leander Palleit, Pressesprecher
Dreieichstr. 28, D-60594 Frankfurt am Main
Tel: +49-69-788 039 09, Fax: +49-69-788 039 79
E-mail: palleit@t-online.de [1]
[1] mailto:palleit@t-online.de
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Vom *02.08.2008 bis zum 09.08.2008* findet in Borken (NRW) das Sommercamp
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Hörgeschädigte im Alter von 14 bis 35 Jahren können Sie auf der
offiziellen Homepage [1] abrufen.
[1] http://www.schwerhoerigen-netz.de/bundesjugend/sommercamp2008/
Antwort der Firma Wyeth Pharma GmbH an die Deutsche Gesellschaft Sehr
geehrter Herr Dr. Hase,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 18. Februar 2002.
der Werbungtreibende hat uns inzwischen mitgeteilt, dass die Werbemaßnahme
geändert wird. Da der Deutsche Werberat entsprechend seiner
Verfahrensordnung eine Beschwerde über eine Werbemaßnahme nicht weiter
verfolgt, wenn daß werbungtreibende Unternehmen sich bereit erklärt hat,
die Werbung zu ändem oder nicht mehr zu schalten, sehen wir die
Angelegenheit als erledigt an.
Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Martin Engelmann
Hier finden Sie die Kommunikationshilfeverordnung
Hier [1] können Sie sich die Kommunikationshilfeverordnung im PDF-Format
downloaden bzw. ansehen.
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[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-229-5f4651119de24.pdf
12 Tipps für Krankenhausmitarbeiter im Umgang mit hörgeschädigten Menschen
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kostenlos downloaden können, indem Sie auf das folgende Logo klicken:
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-230-5f465111a7686.zip