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In der Zeitschrift Nervenheilkunde, Heft 4, 2010, S. 244 - 248 wurde
kürzlich ein Artikel mit dem Titel Haben gehörlose Kleinkinder ein Recht
auf ein Cochlearimplantat? [1] veröffentlicht.
Als Reaktion auf die Arbeit von Frau Dr. Müller und Frau Zaracko verfasste
Prof. Dr. Heßmann von der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) seine
Anmerkungen zu Müller & Zaracko 2010 [2].
Auch der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. reagierte in einem
offenen Brief [3] auf die Ausführungen von Müller und Zaracko.
Desweiteren verfasste die Deutsche Cochlear Implant Gesellschaft e.V. einen
offenen Brief [4], adressiert sowohl an die Verfasserinnen des
Ursprungsartikels, als auch an Katja Belz, Präsidentin des Bundesverbands
gehörloser Kinder e.V.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. veröffentlichte seine Stellungnahme [5]
zu dem Artikel am 22. Juni 2010.
Der gleichen ethisch-moralischen Frage widmet sich auch Michael Zichy in
seinem Artikel Hörschädigung und Ethik: Sollen gehörgeschädigte /
gehörlose / taube Kinder mit einem Cochlearimplantat ausgestattet werden?
[6]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/haben-gehoerlose-kleinkinder-ein-recht-auf-ein-cochleaimplantat/artikel-mueller-zaracko.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/haben-gehoerlose-kleinkinder-ein-recht-auf-ein-cochleaimplantat/hessmann-anm-mueller-zaracko-2010.pdf
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/haben-gehoerlose-kleinkinder-ein-recht-auf-ein-cochleaimplantat/bgk-offener-brief-mueller-zaracko.pdf
[4] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/haben-gehoerlose-kleinkinder-ein-recht-auf-ein-cochleaimplantat/dcig-offener-brief-mueller-zaracko-belz.pdf
[5] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/haben-gehoerlose-kleinkinder-ein-recht-auf-ein-cochleaimplantat/dgb-stellungnahme-mueller-zaracko.pdf
[6] http://www.ttn-institut.de/node/978
Hamburg (kobinet) Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem
von der Kanzlei Menschen und Rechte geführten Eilverfahren bestätigt, dass
eine gehörlose Studierende für ihr Studium Anspruch auf
Gebärdensprachdolmetscherleistungen hat, obwohl sie bereits über eine
abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Das erfuhr kobinet heute aus der
Hamburger Kanzlei.
Lesen Sie den restlichen Artikel direkt auf kobinet-nachrichten.org [1].
[1] http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,24784/ticket,g_a_s_t
Die Deutsche Gesellschaft für Sprachwissenschaft (DGfS) bekräftigt, dass
die innerhalb der Gehörlosengemeinschaft gebräuchlichen Gebärdensprachen
vollwertige eigenständige Sprachen sind, die in ihrer strukturellen
Komplexität und Vielfalt des Ausdrucks gesprochenen Sprachen in Nichts
nachstehen.
Lesen Sie den gesamten Artikel hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/stellungnahme-der-dgfs-zu-gebaerdensprache/stellungnahme-dgfs-gebaerdensprache.pdf
Seit gestern Abend ersetzt die neue Homepage der Deutschen Gesellschaft der
Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. den in die Jahre
gekommenen alten Internetauftritt.
Die neue Internetpräsenz ist ganz im Hinblick auf Barrierefreiheit und
Übersichtlichkeit erstellt worden. Auf selten genutzte Kategorien und
Navigationspunkte wurde verzichtet, sodass Informationen und Artikel nun
intuitiver zugänglich sind.
In den folgenden Tagen wird außerdem eine Hilfeseite hinzugefügt werden,
die über alle neuen Funktionen informiert.
Bei technischen und inhaltlichen Fragen können Sie gerne weiterhin das
Kontaktformular [1] nutzen, um mit uns in Kontakt zu treten.
Viel Spaß beim Surfen auf unserer neuen Homepage!
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/kontakt
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. bat uns, folgenden Text sowie seine
Stellungnahme [1] zu aktuellen Geschehnissen um Synergy auf der DG-Homepage
zu veröffentlichen. Dieser Bitte kommen wir hiermit nach:
>Bei verschiedenen Internetforen und Diskussionsrunden in Verbänden sowie
>Vereinen gibt es Irritationen unter den Mitgliedern in Bezug zu MLM,
>Networking und nicht zuletzt auch zum offenen Brief und der Stellungnahme
>des DGB.
>Der DGB sieht die Fokussierung auf Personen als Gefahr der Verletzung der
>Bürgerrechte, der Mündigkeit sowie Entscheidungsfreiheit einzelner Bürger
>und hat in jüngster Zeit wiederholt zur Vorsicht und für eine längere
>intensivere Beratung bei Vertragsschließung für Produkte angemahnt.
>Der DGB verhandelt in der Zwischenzeit mit dem Verbraucherschutz über
>weitere Maßnahmen zur Aufklärung durch Videos mit Gebärdensprache auf der
>DGB-Homepage. Darüber hinaus soll nicht nur über bestimmte Firmen sondern
>auch über andere Systeme informiert werden.
>
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/stellungnahme-des-dgb-zu-synergy/stellungnahmedgbsynergy.pdf
Ab dem 19. Dezember 2010 bietet RTL erstmals ein Untertitel-Angebot für
Hörgeschädigte an. Ab diesem Stichtag werden zahlreiche
Primetime-Spielfilme wahlweise mit Untertiteln angeboten, darunter in den
kommenden Wochen die US-Blockbuster /"Ice Age"/, /"Nachts im Museum"/ und
/"Die Mumie: Das Grabmal des Drachenkaisers"/. Das Angebot an untertitelten
Primetime-Spielfilmen aus dem Bereich Fremdprogramm wird in den kommenden
Monaten schrittweise ausgebaut.
Mit dem Angebot von Untertiteln auf den reichweitenstarken Prime
Time-Sendeplätzen baut RTL sein gesellschaftspolitisches Engagement aus und
möchte hörgeschädigten Zuschauern einen zusätzlichen Service bieten. Die
dafür nötigen aufwendigen technischen Voraussetzungen konnten im neuen
Sendezentrum der Mediengruppe RTL Deutschland in Köln Deutz jetzt realisiert
werden. Eine speziell auf das Angebot zugeschnittene komplexe Ablaufplanung
wurde in den vergangenen Wochen entwickelt und wird bis zum Start in der
neuen Sendeinfrastruktur in Deutz getestet.
Das neue Angebot ist über alle digitalen SD-Verbreitungswege empfangbar.
Voraussetzung für den Untertitel-Empfang via DVB-S, DVB-C oder DVB-T ist
eine Unterstützung des "DVB-Subtitle"-Standards durch den verwendeten
Receiver. Unterstützt das Empfangsgerät diese weltweit gängige technische
Norm, sind die Untertitel einfach per Knopfdruck über die Fernbedienung des
Receivers abrufbar, ein separater Abruf über digitalen Teletext ist damit
nicht mehr nötig.
Ulrich Hase hat am 8. 12. 2010 einen Vortrag zur UN-Konvention zu den Rechten
von Menschen mit Behinderung beim Kommunikationsforum Essen gehalten.
Sehen Sie hierzu folgende Webadressen:
www.zeichensetzen-online.de/kofo/htm/2010/dezember/bericht.htm [1]
und www.zeichensetzen-online.de [2].
[1] http://www.zeichensetzen-online.de/kofo/htm/2010/dezember/bericht.htm
[2] http://www.zeichensetzen-online.de/
Der sich aus der Verwaltungspraxis ergebende Eindruck, der Versicherte sei
bei der Inanspruchnahme von Hilfsmitteln jeweils auf eine Eigenleistung zu
verweisen, da die Krankenkasse lediglich zur Zahlung eines Festbetrages
verpflichtet sei, bedarf der Korrektur. Das BSG hat in der hier besprochenen
Entscheidung verdeutlicht, dass unzureichende Festbeträge den
Leistungsanspruch des Versicherten nicht schmälern dürfen. Der Autor
erläutert hier den diesbezüglich bestehenden Dissens der verschiedenen
Senate des BSG in ihrer Rechtsprechung zum Leistungsumfang der Hilfsmittel
und die sich daraus ergebenden praktischen Konsequenzen.
Lesen Sie den gesamten Beitrag hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/leistungen-zur-rehabilitation-und-teilhabe-diskussionsbeitrag-von-prof-dr-felix-welti/festbetraege-fuer-hilfsmittel.pdf
Ab April 2011 bietet der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. eine eigene
Ausbildung für Schriftdolmetscher/innen an. Mit dieser Ausbildung soll dem
hohen Bedarf an Schriftdolmetscher/innen Rechnung getragen werden.
Noch längst sind Schriftdolmetscher/innen nicht bundesweit flächendeckend
vorhanden. Für Veranstaltungen müssen sie teils quer durch die Republik
reisen, um zu ihrem Einsatzort zu kommen. Dies lässt die Kosten für die
Veranstalter oft ins Astronomische steigen, was viele davon abhält,
Schriftdolmetscher/innen zu bestellen.
Dem möchte der DSB entgegenwirken und zudem seine jahrelange Erfahrung auf
diesem Gebiet in die Qualität der Ausbildung einbringen. Ziel ist eine
flächendeckende Versorgung mit gut ausgebildeten, zertifizierten
Schriftdolmetscher/innen.
Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie hier [1].
[1] http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/schriftdolm.asp?inhalt=E-LEARNING/uebersicht
Hörbehinderte Menschen können die Informationsangebote von Behörden und
Verwaltung unter Einsatz einer speziell entwickelten Software jetzt einfacher
erreichen. Die Software ist speziell auf die Bedürfnisse hörbehinderter
Menschen zugeschnitten und bietet die Möglichkeit, Anliegen und Fragen
direkt mit speziell ausgebildeten Mitarbeiter/innen in Gebärdensprache zu
klären.
Lesen Sie den gesamten Newsletter hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/bmas-sonder-newsletter-vom-10012011/bmas-sonder-newsletter-vom-10012011.pdf
Zur Sicherung und Förderung einer dauerhaften kommunalen Engagementpolitik
plant der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. die
Erstellung eines entsprechenden Handbuchs. Die Deutsche Gesellschaft wurde
für den Bereich Hörbehinderungen um einen Beitrag hierzu gebeten.
Ziel des Handbuches soll die Sicherung und Förderung einer dauerhaften
kommunalen Engagementpolitik sein, denn Bürgerschaftliches Engagement und
die Zivilgesellschaft sind nicht nur ein zentrales Element bei der
sozialräumlichen Ausgestaltung kommunalen Handelns, sondern werden insgesamt
immer wichtiger, um soziale Sicherung zu gewährleisten und ein
funktionierendes Gemeinwesen zu erhalten. Es sollen daher Vorschläge
erarbeitet werden, wie das soziale bürgerschaftliche Engagement auf
kommunaler Ebene ausgebaut werden kann, welche Rolle es speziell in
sozialräumlich ausgerichteten lokalen Politikfeldern spielen kann und welche
organisatorischen Veränderungsprozesse dazu angestoßen werden müssen. Die
Ideen und Anregungen zum Status Quo und zum Ausbau des bürgerschaftlichen
Engagements auf kommunaler Ebene sollen in die Fachöffentlichkeit vermittelt
und in geeigneter Form für die Praxis zur Verfügung gestellt werden. Das
Handbuch richtet sich hauptsächlich an Führungspersonen der lokalen
Verwaltungen und der lokalen Politik sowie an Entscheidungsträger/innen
freier und öffentlicher Träger sozialer Arbeit.
Geplant ist das Erscheinen im Verlag des Deutschen Vereins in der Buchreihe
"Hand- und Arbeitsbücher" im 2. Quartal 2011.
Den Beitrag der DG zum Handbuch finden Sie hier. [1]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/beitrag-handbuch.pdf
Mit großer Sorge nehmen die Mitgliedsverbände der Deutschen Gesellschaft
zur Kenntnis, dass es in Deutschland nicht selbstverständlich ist, Menschen
mit Hörschädigung die fundamentalen Menschenrechte zuzuerkennen.
Stattdessen mehren sich in jüngster Zeit Fälle, in denen auf Eltern und
Angehörige von Kindern mit Hörschädigung Druck ausgeübt wird, um eine
Einwilligung in die chirurgische Implantation eines Cochlea-Implantats (CI)
zu erwirken. Uns wurde von Fällen berichtet, in denen Eltern durch das
Jugendamt mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht wurde, sollten sie in die
Operation ihres Kindes nicht einwilligen. In anderen Fällen wurden Kindern
Leistungen der Eingliederungshilfe mit dem Hinweis verwehrt, man habe die
Implantation eines CI abgelehnt.
Solche Vorfälle verstoßen in eklatanter Weise gegen die elementaren
Grundrechte jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit und auf freie
Entfaltung der Persönlichkeit. Die darin zum Ausdruck kommende Missachtung
der Selbstbestimmung von Menschen mit Hörschädigung verletzt außerdem die
auch für Deutschland geltenden international anerkannten
Menschenrechtsstandards, wie sie zuletzt in der
UN-Behindertenrechtskonvention klaren Ausdruck gefunden haben. Nach dem 2001
in Kraft getretenen Sozialgesetzbuch IX sind die Jugend- und Sozialämter als
Rehaträger ausdrücklich dem Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit
Behinderungen verpflichtet.
Lesen Sie die gesamte Resolution hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/resolution-zur-einseitigen-beeinflussung-von-eltern-hoerbehinderter-kinder-zum-ci/resolution.pdf
Ab dem 01.03.2011 gibt es ein neues Tarifsystem bei den Tess –
Relay-Diensten. Zukünftig wird zwischen privater und beruflicher Nutzung der
Relay-Dienste unterschieden.
• Es gibt keine Veränderungen bei der privaten Nutzung der
Tess – Relay-Dienste: Die Relay-Dienste sind nach wie vor täglich von
08.00 – 23.00 Uhr erreichbar, und auch die Tarife wurden nicht erhöht.
• Für die berufliche Nutzung der Relay-Dienste ändern sich die Zeiten auf
montags bis freitags von 08.00-17.00 Uhr. Außerdem gibt es eine neue
Tarifierung. Die neuen Preise finden Sie hier.
Die Veränderungen für berufliche Telefonate über die Tess –
Relay-Dienste mussten aus folgenden Gründen vorgenommen werden:
Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Vermittlungsdiensten für
gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer ist § 45 Telekommunikationsgesetz
(TKG). Hier wird u.a. bestimmt, dass die Bundesnetzagentur den Bedarf für
die Vermittlungsdienste festlegt. Dazu gehört u.a. auch die Erreichbarkeit
der Vermittlungsdienste.
Diese Bedarfsfestlegung wird in der Regel einmal jährlich von der
Bundesnetzagentur vorgenommen. Bei der Festlegung für die Jahre 2011 und
2012 wurde u.a. auch entschieden, dass ein Vermittlungsdienst zwischen
beruflichen und privaten Telefonaten trennen muss. Der Grund für diese
Trennung ist, dass die Telekommunikationsunternehmen, die einen
Vermittlungsdienst nach § 45 TKG nicht nur bereitstellen, sondern auch
finanzieren müssen, nicht doppelt belastet werden sollen: Sie sind zum einen
nach § 45 TKG zur Finanzierung verpflichtet, zum anderen müssen Sie die
Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Doppelbelastung soll künftig vermieden
werden. Deshalb soll die berufliche Nutzung der Telefonvermittlungsdienste
künftig aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden. Für die private Nutzung
der Telefonvermittlungsdienste wird die Finanzierung nach wie vor durch die
betroffenen Telekommunikationsunternehmen getragen.
Die Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung ist auch der Grund,
dass die Vermittlungsdienste für die berufliche Nutzung nur noch von Montag
bis Freitag von 08.00 – 17.00 Uhr erreichbar sind. Wie bereits erwähnt,
müssen die Kosten für die notwendige Bereitstellung der
Gebärdensprachdolmetscher aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden.
Deshalb müssen für berufliche Telefonate ab dem 01.03.2011 die
tatsächlichen Kosten für ein Telefonat über die Tess – Relay-Dienste in
Rechnung gestellt werden. Aus diesem Grunde mussten die Gebühren für die
berufliche Nutzung erhöht werden. Eine Ausweitung der Erreichbarkeitszeiten
im beruflichen Bereich kann erst dann vorgenommen werden, wenn genügend
hörgeschädigte Kunden die Relay-Dienste beruflich nutzen. Ohne eine
ausreichende Kundenzahl ist eine Ausweitung der Relay-Dienste nämlich nicht
finanzierbar.
Alle näheren Informationen zum neuen Tarifsystem der Tess – Relay-Dienste
finden Sie hier [1].
[1] http://www.tess-relay-dienste.de/Neues-Tarifsystem.html
Der Westdeutsche Rundfunk hat in den vergangenen Jahren die Anzahl der
untertitelten Sendeminuten stark ausgeweitet. Aktuell werden etwa 60 Prozent
des WDR Fernsehprogramms untertitelt. Die WDR-Zulieferungen für die ARD
untertitelt der WDR mit 90 Prozent fast komplett.
Darüber hinaus bietet der WDR speziell aufbereitete WebTV-Sendungen mit UT
im Netz an. Aber auch ausgewählte on-Demand-Videos, die nicht in dem
aufwändigen WebTV-Format vorliegen, sollen künftig mehr oder weniger
standardmäßig angeboten werden. Daran arbeiten wir im Augenblick intensiv.
Nun suchen wir den Kontakt zu unseren Zuschauern auch im Internet und
möchten zusätzlich zu dieser Liste über Facebook und Twitter die
Möglichkeit zum Austausch bieten. Wir werden dort Hinweise auf untertitelte
Sendungen und Erfahrungen posten und freuen uns auf Reaktionen – und
„Freunde“!
Facebook: Untertitel beim WDR
www.facebook.com/pages/Untertitel-beim-WDR/139659409432197?ref=ts [1]
Twitter: @UT_WDR
http://twitter.com/#!/UT_WDR [2]
[1] http://www.facebook.com/UT.WDR?ref=ts
[2] http://twitter.com/#!/UT_WDR.
.. Aufruf: “Barrierefreiheit für die Veranstaltungen des Allgemeinen
Vorlesungswesens gewährleisten”
Sehr geehrte Damen und Herren,
viele schwerhörige, gehörlose und ertaubte Menschen sind von vielen
öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen, weil sie nicht oder nur
schlecht verstehen können. Bereits ein Drittel der älteren Menschen ist
aufgrund einer Altersschwerhörigkeit ebenfalls betroffen.
Deshalb möchten wir Sie zur Teilnahme an einer Online-Petition [1] aufrufen.
Wir möchten erreichen, dass die Universität Hamburg für öffentlich
zugängliche Veranstaltungen im Allgemeinen Vorlesungswesen finanzielle
Mittel für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/innen und
Schriftmittler/innen zur Verfügung stellt. Auch wenn Sie nicht aus Hamburg
sind, machen Sie bitte mit!
Wir hoffen, dass bei einem eventuellen Petitionserfolg weitere öffentliche
Einrichtungen unserem Beispiel folgen. Wir benötigen mindestens 1000
Unterschriften.
Wenn Sie mitmachen, wird das Angebot von Dolmetscher/innen in diesen
Bereichen vielleicht eines Tages selbstverständlich:
Universitäten und andere Bildungsinstitutionen (Volkshochschulen,
Berufsschulen, Schulen, usw.),
Bürgerversammlungen,
Elternabende,
Diskussionsveranstaltungen,
kulturelle Veranstaltungen,
Vereinsveranstaltungen,
Gesprächsrunden von Selbsthilfegruppen
…
Vielleicht fallen Ihnen noch weitere Beispiele ein? Schreiben Sie uns.
Wir, das sind:
AG Queer Studies, Hamburg,
iDeaS (interessengemeinschaft der Deaf studentInnen), Hamburg,
ZeDiS (Zentrum für Disability Studies, Hamburg.
Vielen Dank für Ihre Unterschrift! Hier [2] geht es zur Petition.
[1] http://agqueerstudies.de/petition/aufruf/
[2] http://agqueerstudies.de/petition/aufruf/
.. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten -
Selbsthilfe und Fachverbände e. V.
Das Motto des DIHK für 2011 „Gemeinsam für Fachkräfte | bilden –
beschäftigen – integrieren“ verspricht eine Öffnung des deutschen
Arbeitsmarktes für Menschen, denen die Teilhabe an Ausbildung und
Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt bislang durch verschiedene Barrieren
erschwert wurde.
Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und
Fachverbände e. V. - der Dachverband für bundesweite Verbände und
Institutionen, welche die Belange und Interessen gehörloser,
schwerhöriger, ertaubter und taubblinder Menschen vertreten - begrüßt
diese Initiative des DIHK.
Mit Verwunderung und Unverständnis hingegen nimmt die Deutsche Gesellschaft
der Hörgeschädigten zur Kenntnis, dass das Potenzial (hör-)behinderter
Menschen im DIHK-Themenjahr keinen Platz haben soll.
Lesen Sie den gesamten Artikel hier [1].
Die Antwort der DIHK vom 8. Februar 2011 finden Sie hier [2].
Informationen zu textoptimierten Prüfungen finden Sie hier [3] und hier [4].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-246-5f4651139bf99.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/gemeinsam-fuer-fachkraefte-bilden-beschaeftigen-integrieren/antwork-ihk.pdf
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/flyerihk-online.pdf
[4] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/flyerdeaf-online.pdf
Derzeit wird die BITV 2 (barrierefreie Informationstechnikverordnung)
erarbeitet.
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen
Schwerhörigenbund und der Firma Gebärdenwerk wurde unter Federführung von
Herrn Martin Stehle im Januar dieses Jahres der vorgelegte Entwurf
überprüft und eine Stellungnahme erarbeitet, die dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales vorgelegt wurde.
Diese Stellungnahme finden Sie hier [1].
Die Antwort des Ministeriums auf die Stellungnahme finden Sie hier [2].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/bitv-2/stellungnahme-zur-bitv-2_0.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/bitv-2/aw-ministerium-bitv.pdf
Die Deutsche Gesellschaft hat zu der jüngsten Kritik zu den Angeboten sowie
aktuellen Umstrukturierungen der Telefonvermittlungsdienste (Relay-Dienste)
für Menschen mit Hörbehinderung Stellung genommen.
Diese Stellungnahme finden Sie hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/stellungnahme-dg-zu-telefonvermittlungsdiensten-0511.pdf
Die DG hat zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans der
Bundesregierung Stellung genommen und zu diversen Handlungsfeldern
Ergänzungsbedarf angemeldet.
Die Stellungnahme finden Sie hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/dg-stn-nat-aktionsplan.pdf
*Visite: Hörgeräteversorgung und -finanzierung*
/"Service: Immer kleiner immer besser? Die neuen Hörgeräte
Sie werden immer kleinerund lassen sich ganz unauffällig im oder hinter dem
Ohr verstecken. Die neuste Generation von Hörgeräten verspricht fast
unsichtbares Tragen bei verbesserter Technik, die ein besseres Hören
ermöglichen soll. Was ist dran an den Versprechen und wie finde ich heraus,
welches Gerät für mich das Beste ist. Die gute Nachricht für Patienten,
nach einem Sozialgerichts Urteil müssen die Krankenkassen //auch für
moderne digitale Hörgeräte bezahlen, wenn diese einen erheblichen Vorteil
gegenüber anderen Geräten bieten."/
Hier [1] finden Sie den Link zur Sendung.
[1] http://www.ndr.de/fernsehen/epg/epg1157_sid-974546.html
*Die Situation von Hörgeschädigten nach dem Urteil des BSG v. 17.12.2009
– B 3 KR 20/08 R*
Der vorliegende Beitrag enthält einen Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Robert
Weber zum Diskussionsbeitrag 12-2010 in Forum A von Prof. Dr. Felix Welti und
eine Erwiderung von Prof. Dr. Felix Welti und Manuela Willig, Dipl. jur., M.
mel. Die Autoren diskutieren die Situation von hörgeschädigten Menschen,
wie sie sich nach dem BSG-Urteil vom 17. Dezember 2009 – B 3 KR 20/08 R –
darstellt.
Weber schildert aus anwaltlicher Sicht die praktischen Probleme und
Schwierigkeiten, vor denen der hörgeschädigte Mensch und sein
Prozessbevollmächtigter auch nach dem Urteil des BSG stehen, wenn ein neues
Hörgerät benötigt wird. Nach seiner Ansicht hat das BSG in seinem Urteil
vom 17. Dezember 2009 wesentliche Fragen unbeantwortet gelassen und neue
Fragen aufgeworfen. Er weist auf die Probleme bei der Rechtsdurchsetzung hin
und fordert Rechtsprechung und Literatur auf, das Sozialrecht hörbehinderter
Menschen verständlich und praktikabel auszulegen.
Welti und Willig setzen sich mit den von Weber dargelegten Praxisproblemen
auseinander. Nach ihrer Ansicht resultieren diese zum einen aus einer
unklaren Gesetzeslage, zum anderen daraus, dass die Rehabilitationsträger
zum Teil ihren Aufgaben im Verfahren nicht gerecht werden. Auch müsse die
Rechtsprechung von den klärenden Ansätzen des SGB IX noch konsequenter
Gebrauch machen.
Den gesamten Artikel finden Sie hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/wissenschaft-und-praxis-im-dialog-forum-a-diskussionsbeitrag-a9-2011/a9-2011situationvonhoergeschaedigten.pdf
Die DG hat zum Entwurf des Ersten Staatenberichts der Bundesrepublik
Deutschland zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen Stellung genommen und zu diversen
Handlungsfeldern Ergänzungsbedarf angemeldet.
Die Stellungnahme finden sie hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/stn-staatenbericht-sw.pdf
Am 28. und 29. Januar 2011 hat die DG aus Projektmitteln des
Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit ein Seminar zum Thema
Zielvereinbarungen durchgeführt.
Ziel des Seminares war es, Verbandsfunktionäre der Mitgliedsverbände zu
befähigen, auf verbandspolitischer Ebene Zielvereinbarungen durchzuführen.
Darüber hinaus wurde ein Fachvortrag erstellt, der unseren Mitgliedern und
allen Interessierten hier [1] zur Verfügung gestellt wird. Dieser
Fachvortrag wurde außerdem in Gebärdensprache übersetzt. Die Übersetzung
finden Sie hier [2].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/fachvortrag-zielvereinbarungen.pdf
[2] #DGS-Video
Seit gestern werden digitale Untertitel via Satellit auch auf "Das Erste HD"
gesendet. Bereits am 13. Mai war die DVB-Untertitelung für "Das Erste" via
Satellit gestartet. Die Untertitel, die parallel zu den bekannten
Videotext-Untertiteln (auf Seite 150 im ARD Text) ausgestrahlt werden,
können über den Satelliten ASTRA empfangen werden.
Einige TV-Geräte und Set-Top-Boxen geben die Untertitel automatisch wieder.
Die Ein- und Ausschaltung erfolgt über die Menüs der Geräte. Auf einigen
Fernbedienungen gibt es auch Extra-Tasten für die DVB-Untertitel. Bitte
schauen Sie im Zweifel in den Bedienungsanleitungen Ihrer Empfangsgeräte
nach.
Die gewählte Darstellungsform für die Untertitel ist in Abstimmung mit
Gehörlosenverbänden gewählt worden: Weiße Schrift auf transparentem
Hintergrund. Obwohl diese Darstellungsvariante zum technischen Standards
gehört, stellen einige Geräte die Untertitel unsauber dar. Unsere Techniker
sind mit den Herstellern im Gespräch und wir hoffen auf baldige
Verbesserung.
Empfangsparameter "Das Erste HD":
Transponder 11 ASTRA 19.2° Ost
Frequenz 11,362 GHz
Polarisation horizontal
Fehlerschutz FEC 2/3
Symbolrate 22 MSymbols/s
Übertragungsstandard: DVB-S2
_________________________________________________________________
ARD Text | Marlene-Dietrich-Allee 20 | 14482 Potsdam
www.ard-text.de [1] | untertitel@ard-text.de
[1] http://www.ard-text.de/
Mit dem beiliegenden Artikel "Es liegt keine Problemanzeige vor" (FAZ
15.08.2011) von Melanie Mühl möchten wir in Anlehnung an den Deutschen
Paritätischen Wohlfahrtsverband auf die Unterschriftenaktion der "Stiftung
taubblind leben" aufmerksam machen. Die Stiftung fordert ein eigenes
Merkzeichen für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis (TBl) und
damit verbunden die Koppelung eines Anspruchs auf Assistenz.
Zur Unterschriftenaktion gelangen Sie über den folgendenen Link:
www.stiftung-taubblind-leben.de/u-liste.html [1]
Den Artikel finden sie hier. [2]
[1] http://www.stiftung-taubblind-leben.de/u-liste.html
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/taubblinde-in-deutschland-es-liegt-keine-problemanzeige-vor-hintergruende-feuilleton-faznet.pdf