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*Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Dachverbände
e. V. ehrt Hüppes Einsatz für die Belange hörbehinderter Menschen*
Im Rahmen ihrer jährlichen Arbeitstagung und Mitgliederversammlung spricht
die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und
Fachverbände e. V. (DG) Herrn Hubert Hüppe, Mitglied des Bundestages (MdB),
Dank und Anerkennung für seinen besonderen Einsatz zur Verbesserung der
Situation hörgeschädigter Menschen aus und verleiht ihm am 21.11.2014 den
Ehrenbrief der DG in Eisenach.
Die gesamte Pressemitteilung können Sie hier [1] lesen.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/pressemitteilung-verleihung-ehrenbrief-hueppe.pdf
Vom 21. bis 23. November 2014 bis fand die 38. Arbeitstagung und
Mitgliederversammlung der DG in Eisenach statt.
Ein Höhepunkt der Tagung war die Ehrung von Herrn MdB Hubert Hüppe, der von
Januar 2010 bis Januar 2014 Beauftragter der Bundesregierung für die
Belange behinderter Menschen war. Wir berichteten auf dieser Homepage bereits
darüber. Herr Hüppe zeigte sich sehr erfreut über die Ehrung durch Ulrich
Hase.
Einen weiteren Höhepunkt bildete die Wieder-Aufnahme des Berufsverbandes der
Hörgeschädigtenpädagogen als Mitglied der DG. Frau Susanne Keppler betonte
die Wichtigkeit der Zusammenarbeit und die Vernetzung der Verbände.
Die neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen Verena Bentele hatte ebenfalls zur Mitgliederversammlung einen
Zwischenstop eingelegt und gab in einem Vortrag einen Überblick zu aktuellen
behindertenpolitischen Themen.
Seitens der DG wurde Frau Bentele über wichtige Anliegen hörgeschädigter
Menschen in Deutschland informiert.
Zwei wichtige Stellungnahmen wurden beschlossen, zum einen ein
Positionspapier [1] zu Anforderungen an die Fachkompetenz in der schulischen
Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen und zum anderen
eine Resolution [2] zur Feststellung des Grades der Behinderung nach ICF.
In 2015 wird die Tagung der Deutschen Gesellschaft vom 13. bis zum 15.
November stattfinden.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/taxonomy/term/2/anhaenge/2014-11-22-pospap-fa-bildung.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/taxonomy/term/2/anhaenge/2014-11-01-resolution-icf-gdb.pdf
Vom 24. bis zum 27. September 2014 war die Deutsche Gesellschaft der
Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V. mit dem Themenpark
Hörschädigung auf der REHACARE in Düsseldorf vertreten. Weitere Stände im
Themenpark wurden besetzt durch den Cochlear Implant Verband NRW e. V., die
Deutsche Tinnitus-Liga e. V. sowie die Firmen Loor Ens, Kombia, REHA COM
TECH, Telesign, Tess sowie die Schriftdolmetscher NRW und BAGUS.
Viele Besucher informierten sich am Gemeinschaftsstand der DG über
hörbehindertenrelevante Themen. Vertreten wurden die Mitgliedsverbände
durch Renate Welter (DG/ DSB), Andreas Kammerbauer (DG/ DSB) Okan Kubus (DG),
Helmut Schmidt (GNRW) und Reinhold Engelbertz (DAFEG/ ESiD).
In zahlreichen Gesprächen mit hörbehinderten Menschen,
Schwerbehindertenvertretern, Sachverständigen, hörenden Arbeitskolleg/innen
von gehörlosen Mitarbeiter/innen, Verwandten von hörbehinderten
Betroffenen, Schüler/innen und vielen andere Interessierten konnten der
Dachverband vorgestellt und zahlreiche Fragen geklärt werden.
Außerdem wurden allgemeine Informationen über Gehörlose, Schwerhörige, CI
Träger und Ertaubte weiter gegeben. Zahlreiche Flyer aus den
Mitgliedsverbänden wurden verteilt. Auch das Fingeralphabet war wie in jedem
Jahr sehr stark nachgefragt und schnell vergriffen.
Sehr viele Fragen wurden gestellt zum Umgang mit hörbehinderten Menschen,
zum Notruf für Menschen mit Hörbehinderung, zur Nutzung von Schrift- und
Gebärdensprachdolmetscher/innen, zur Möglichkeit, Gebärdensprache zu
erlernen und zu verfügbaren Materialien zum Thema Hörbehinderung sowie
Hör-Sehbehinderung.
Untertitel werden bei Fußballsendungen bisher immer am unteren Bildrand
angezeigt. Dadurch sollen Einblendungen wie der aktuelle Spielstand nicht
verdeckt werden. Allerdings verdecken die Untertitel oft den Ball und das
Spielgeschehen. Darum sollen die gehörlosen und schwerhörigen Zuschauer
abstimmen, ob die Untertitel bei Fußballspielen immer oben oder immer unten
angezeigt werden sollen.
Die ARD überträgt am Freitag, den 30. Januar 2015 ab 20:15 Uhr zum
Bundesliga-Rückrundenauftakt das Spiel VfL Wolfsburg gegen FC Bayern
München [1] in der ersten Halbzeit die Untertitel UNTEN und in der zweiten
Halbzeit die Untertitel OBEN. In der Halbzeitpause werden die Untertitel
natürlich wie immer unten angezeigt. Auch im ARD Text wird es dazu
Informationen geben.
NACH dem Spiel kann per Fax oder E-Mail abgestimmt werden. Die Deutsche
Gesellschaft der Hörgeschädigten wird für die Rückmeldungen ab 22:00 Uhr
eine Faxnummer und eine Mailadresse schalten. Innerhalb 24 Stunden (ab 30.1.
- 22:00 Uhr bis 31.1. - 22:00 Uhr) kann per Mail
an umfrage@deutsche-gesellschaft.de [2] oder Fax: 04331 589751 an der
Umfrage teilgenommen werden. Schreiben Sie dazu "UNTEN" ODER "OBEN" auf das
Fax oder in die Betreffzeile der E-Mail.
[1] http://programm.ard.de/TV/Themenschwerpunkte/Sport/Fussball-im-TV/Startseite/?sendung=2810613838417235
[2] mailto:umfrage@deutsche-gesellschaft.de
*Viele Gehörlose können komplizierte Sachverhalte in Schriftsprache nur
schwer erfassen. Der Fernsehsender Phoenix hat darauf doppelt reagiert.*
Weiter kann eine Text-Bild-Schere nicht auseinandergehen: „Kennst du den
Begriff Bumsmädchen?“ stand da plötzlich in den Untertiteln zur Sendung
„Sport Aktuell“ des Schweizer Fernsehens. Im genauso unsportlichen Stil
folgte wenig später: „Jetzt gehts an die Nippel“. Ursache der
„technischen Panne“ war eine Verwechslung. Parallel lief auf SRF 2
nämlich die Komödie „Jungfrau (40), männlich, sucht“. Immerhin: Die
Geschichte machte die Runde und zeigte, wie wichtig Untertitel für
Hörgeschädigte sind.
Für den ARD-Vorsitzenden Lutz Marmor war es nach der jüngsten Sitzung des
Intendantengremiums aus einem anderen Grund ein gefundenes Fressen, über den
Umgang der Sendergruppe mit Untertiteln zu berichten.
Über 90 Prozent des Angebots im Ersten sei inzwischen mit Untertiteln
versehen, die Untertitelquote habe sich damit seit 2012 nahezu verdoppelt.
Für blinde Menschen werde zudem zu fast 40 Prozent des Hauptabendprogramms
eine gesprochene Beschreibung der Sendung angeboten. Dies solle künftig auch
verstärkt für Livesendungen erfolgen, jubilierte Marmor.
*RTL bietet zu wenig barrierefreie Sende-Angebote*
Besondere Freude dürften diese Erfolgsmeldungen dem ARD-Chef mit Blick auf
die private Konkurrenz gemacht haben. RTL hatte sich gerade einen Rüffel von
den Landesmedienanstalten eingefangen. Auf ihrer Gesamtkonferenz Mitte
November kritisierten die Medienwächter den Kölner Sender für sein
geringes Angebot an barrierefreien Sendungen. Es fehle vor allem an Sendungen
mit Untertiteln, speziell für Hörgeschädigte auf festen Programmplätzen.
Aber auch bei Sendungen mit einfachen Untertiteln sei die Senderfamilie
ProSiebenSat1 deutlich weiter, die zudem gerade die Untertitelung von
Livesendungen vorbereite, so die Medienanstalten.
Möglich macht dies die fortschreitende technische Entwicklung. Die ARD setzt
bei der Untertitelung ihrer Sendungen zum Beispiel „die modernste auf dem
Markt erhältliche Technologie ein“. In der Liveuntertitelung kommt eine
auf die Bedürfnisse des Senders zugeschnittene Software für Spracherkennung
zum Einsatz, die gesprochenes Wort in Text umwandelt.
Untertitel sind allerdings nicht die Lösung aller Probleme. Dies zeigte sich
besonders deutlich, als der gemeinsame Ereignis- und Informationskanal
Phoenix von ARD und ZDF Mitte 2013 die Begleitung von „Tagesschau“ und
„heute-journal“ durch Gebärdensprachen-Dolmetscher aufgeben wollte. Der
Schritt war damit begründet worden, dass die beiden Nachrichtenformate mit
Untertiteln ausgestrahlt würden und auch andere Sendungen wie die
Phoenix-Eigenproduktion „Forum Politik“ künftig Untertitel erhalten
sollten.
*Die BBC ist Vorbild: Dort wird jede Sendung untertitelt und gedolmetscht*
Die Ankündigung löste heftige Proteste aus, denn Untertitel sind für viele
Hörgeschädigte kein vollwertiger Ersatz für Gebärdensprache, wie unter
anderem Julia Probst kritisierte. Probst, die selbst von Geburt an gehörlos
ist, war bundesweit bekannt geworden, als sie als Lippenleserin während der
Fußballweltmeisterschaft die Gespräche von Joachim Löw auf der Trainerbank
verfolgte und per Twitter meldete. „Für die Mehrheit der Gehörlosen ist
die Gebärdensprache die Muttersprache – deswegen ist es bei
Nachrichtensendungen von Vorteil, wenn dort komplizierte Inhalte in
Gebärdensprache übersetzt werden. Gleichzeitig sollten aber auch Untertitel
angeboten werden für die schriftkompetenten Gehörlosen und
Schwerhörigen“, sagte Julia Probst. Wenn schon Untertitel, dann am besten
1:1 und nicht verkürzt oder vereinfacht: „In anderen Ländern funktioniert
das ja auch problemlos.“ Vorbildlich in diesem Bereich sei die BBC. „Die
bieten 100 Prozent Untertitel, alles in Gebärdensprache sowie
Audiodeskription an. Aber auch die Niederlande und Österreich sind uns
deutlich voraus.“
Die deutschen Sender setzen trotzdem vor allem auf Untertitel: „Damit
erreichen wir die meisten Menschen: Schwerhörige, Gehörlose, Menschen mit
Migrationshintergrund. Die Gebärdensprache wird nur von gehörlosen Menschen
verstanden“, teilte der NDR, der innerhalb der ARD für dieses Thema
zuständig ist, auf Anfrage mit.
Doch die Bereitschaft der Sender zum Abbau von Barrieren ist da. Und auch der
Wille, eine nicht optimale Route wieder zu ändern: „Im Gespräch mit
Phoenix-Vertretern hatten Fach- und Selbsthilfeverbände deutlich gemacht,
dass die Gebärdensprache für viele Gehörlose von elementarer Bedeutung
ist. Diesem Umstand haben wir Rechnung getragen und den Service
beibehalten“, sagte eine Phoenix-Sprecherin. Das Angebot wurde zudem
optisch überarbeitet: Die Gebärdensprachdolmetscher stehen nun im
Vordergrund und sind deutlich größer auf dem Bildschirm zu sehen. Das senkt
auch die Gefahr, dass Phoenix durch eine „technische Panne“ anrüchige
Untertitel ausspielt.
Lesen Sie den Artikel auch hier [1].
[1] http://www.tagesspiegel.de/medien/inklusion-im-fernsehen-untertitel-ersetzen-keine-gebaerden/11064626.html
Am Freitag, den 30. Januar 2015 wurde ab 20:15 Uhr zum
Bundesliga-Rückrundenauftakt im Spiel VfL Wolfsburg gegen FC Bayern München
die Untertitel unten und in der zweiten Halbzeit die Untertitel oben
angezeigt.
Im Anschluss daran konnte per Mail oder Fax abgestimmt werden.
Die Umfrage ist nun abgeschlossen!
Insgesamt sind 320 Stimmen abgegeben worden:
Für OBEN: 234 = 73,1%
Für UNTEN: 86 = 26,9%
Wir danken allen, die mitgemacht haben!
Am 26. und 27. März 2015 fand die Staatenprüfung bei den Vereinten Nationen
in Genf zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung (BRK) durch die Bundesrepublik Deutschland statt. Genf ist der
Hauptsitz der Vereinten Nationen und liegt in der Schweiz.
Ulrich Hase, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten -
Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (DG), nahm gemeinsam mit der
DG-Referentin Susanne Dürkop an diesem wichtigen Ereignis teil und berichtet
in diesem Beitrag über vielfältige Eindrücke.
/Der Hauptsitz der Vereinten Nationen in Genf/
Zur Erinnerung: Am 26.03.2009 war die BRK in Deutschland in Kraft getreten.
Auf den Tag genau 6 Jahre später musste Deutschland erstmals gegenüber dem
UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderung Rede und
Antwort stehen.
Die wesentlichen Fragen der Staatenprüfung:
Wie hat die Bundesregierung die UN-Konvention in Deutschland bisher umgesetzt
und was ist noch zu tun?
Dass es der Bundesregierung sehr wichtig war, in Genf einen guten Eindruck zu
hinterlassen und Fragen gezielt beantworten zu können, zeigte die hohe Zahl
der über 30 anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Regierungsdelegation aus Bund und Ländern unter der Leitung der
Parlamentarischen Staatssekretärin des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales Gabriele Lösekrug-Möller.
/BMAS-Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller mit Ulrich Hase. Links im
Bild Dr. Thorsten Hinz, Geschäftsführer der Caritas Behindertenhilfe und
Psychiatrie e. V. Dieser Verband ist ebenfalls Mitglied der DG./
Auch behindertenpolitische Sprecherinnen und Sprecher von
Bundestagsfraktionen, die Bundesbeauftragte Verena Bentele, ein Vertreter der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte
nahmen an der Staatenprüfung teil.
Die Monitoringstelle konnte übrigens in Genf in eigener Sache Erfreuliches
berichten: Vor wenigen Tagen hatte das Bundeskabinett eine Gesetzesvorlage
zur weiteren Finanzierung der Monitoringstelle beschlossen.
Als Vertreter der sogenannten Nichtregierungsorganisationen war auch eine
Delegation der BRK-Allianz, zu der auch Ulrich Hase mit Susanne Dürkop
gehörte, nach Genf eingeladen worden.
/Die Delegation der BRK-Allianz/
.... Die BRK – Allianz
hatte sich in Unzufriedenheit mit dem Staatenbericht der Bundesregierung
unter der Regie des Netzwerkes Artikel 3 im Januar 2012 gegründet. 78
Bundesverbände der Menschen mit Behinderung gehören der BRK-Allianz an.
Wesentliches Ziel der Allianz: dem Bericht der Bundesregierung einen eigenen
Bericht der Menschen mit Behinderung gegenüberzustellen. Der sogenannte
Schattenbericht der BRK-Allianz (Erster Bericht der Zivilgesellschaft zur
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland) ist 2013
verabschiedet worden (siehe auch: www.brk-allianz.de).
Es war nicht nur für die Verbände der Hörgeschädigtenarbeit ein schwerer
Weg, ihre unterschiedlichen Interessen in diesem Bericht unter einen Hut zu
bringen. Dass dies gelungen ist, ist vor allem der Verabredung geschuldet,
weitgehend auf die Darstellung von Einzelinteressen zu verzichten und sich
auf zentrale Themen zu konzentrieren.
/Dr. Sigrid Arnade und Günter Heiden hatten als Koordinatoren des
Schattenberichts eindrucksvolle Arbeit geleistet./
Am Abend des Anreisetages der Delegierten (25.03.2015) fand ein Empfang für
die deutsche Delegation in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland in Genf statt.
Der Gesandte der Bundesrepublik Deutschland Dr. Thomas Fitschen hatte zu
diesem Abend anlässlich der Staatenprüfung zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention eingeladen.
Während des Empfangs wurden interessante wie informative Gespräche
geführt. Ulrich Hase nahm diese Gelegenheit wahr, sowohl mit der
Staatssekretärin Lösekrug-Möller als auch mit anderen Verantwortlichen
verschiedener Ministerien der Bundesregierung über besondere Anliegen
hörgeschädigter Menschen anzusprechen. Er erkundige sich auch zu den
Plänen für ein künftiges Bundesteilhabegesetz sowie zum Bundesteilhabegeld
/Ulrich Hase im Gespräch mit Rolf Schmachtenberg, BMAS-Abteilungsleiter
Behindertenhilfe, zum Bundesteilhabegesetz/
.... Teilhabegesetz – Teilhabegeld – Gehörlosengeld –
Vermögensunabhängigkeit – Entlastung der Kommunen ??? Wer blickt da
noch durch?
In den letzten Monaten hatten sich viele Verbände der
Hörgeschädigtenarbeit, vor allem der Deutsche Gehörlosenbund und der
Deutsche Schwerhörigen-Bund mit ihrem Dachverband, der Deutschen
Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände, für ein
einkommensunabhängiges Teilhabegeld engagiert.
Viele hochgradig hörgeschädigte Menschen hatten sich bereits hierzu
Hoffnungen gemacht. Dann erreichte uns vor wenigen Tagen die Meldung, dass es
dazu nicht kommen werde.
Zu den genaueren Hintergründen:
14 Mrd. Euro geben die Kommunen mittlerweile jährlich für
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aus. Auch aufgrund dieser
hohen und jährlich steigenden Kosten hat der Bund den Kommunen eine
Entlastung von 5 Mrd. Euro zugesagt.
Wichtig: Diese Entlastung war nicht damit verbunden, dass die 5 Mrd. Euro
ausschließlich für Menschen mit Behinderung verwendet werden!
Genau hierzu bestanden viele Missverständnisse. Denn klar war eigentlich in
Regierungskreisen immer: das Geld ist bestimmt für die Kommunen – nicht
jedoch für die Schaffung neuer zusätzlicher Ansprüche und Kosten! Von
Kostenneutralität war die Rede. Allerdings war die Entlastung in Höhe von 5
Mrd. Euro damit verknüpft worden, dass die Kommunen an einer grundlegenden
Reform der Eingliederungshilfe mitwirken.
Letzte Woche kam dann die Botschaft:
Der Bundesfinanzminister hat entschieden, dass die Entlastung der Kommunen in
Höhe von 5 Mrd. ganz unabhängig von einer Reform der Eingliederungshilfe
geschieht! Das heißt: die Förderung der Träger der Eingliederungshilfe
durch den Bund steht in keinem Zusammenhang mehr mit der Behindertenhilfe.
Die Folge: Durch die Entkopplung dieses Betrages von der Eingliederungshilfe
ist grundsätzlich klar, was Insidern auch vorher schon bekannt war: Das Geld
steht nicht mehr für Reformvorhaben zur Verfügung und für Vorhaben zur
Förderung von Menschen mit Behinderung muss „neues Geld“ organisiert
werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auch in Genf das im
Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Vorhaben bekräftigt,
dass es ein Bundesteilhabegesetz geben wird!
Zu den Inhalten eines solchen Bundesteilhabegesetzes wurden jedoch keine
eindeutigen Aussagen getroffen! Es kann an dieser Stelle nur spekuliert
werden. Der Verfasser dieses Artikels geht jedoch davon aus, dass es
zumindest zu einer Anhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen bei
Leistungen für Menschen mit Behinderung kommen wird.
Auch gehen die Aussagen dazu auseinander, wie viel Mittel Reformvorhaben für
Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen werden. Hierzu wurden am Rande
der Tagung in Genf sehr unterschiedliche Beträge genannt.
Jedenfalls war seitens der Vertreter der Bundesregierung in Genf von einem
Teilhabegeld oder Gehörlosengeld nicht die Rede.
Schon kurz vor dem Genfer Staatendialog ist sowohl vom Deutschen
Behindertenrat als auch von Verbänden der Menschen mit Behinderung mit
unseren Hörgeschädigten-Verbänden sowie von Beauftragten für Menschen mit
Behinderung auf diese Situation reagiert worden.
Einigkeit besteht in der Forderung der Weiterentwicklung des Teilhaberechts
für Menschen mit Behinderung und eines Bundesteilhabegeldgesetzes.
/Tagungsstätte der Staatenprüfung: der Genfer Palais Wilson/
Am Vormittag des Folgetages (26.03.2015) erhielten die Vertreter der Allianz
Gelegenheit zu Gesprächen mit den 17 Mitgliedern des UN-Ausschusses sowie
mit Diane Kingston als zuständiger Berichterstatterin des UN-Ausschusses zur
Prüfung von Deutschland.
Ziel dieser Gespräche war es, über die grundsätzlichen wie übergreifenden
Anliegen der Menschen mit Behinderung zu informieren und die
Ausschussmitglieder auf die folgende insgesamt 6-stündige Anhörung der
Regierung vorzubereiten.
Hier wurde auch das Problem der Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf
Leistungen für Menschen mit Behinderung erläutert und die Frage
aufgeworfen, wie viel Geld überhaupt noch für Verbesserungen zur Situation
von Menschen mit Behinderung durch ein wirksames Bundesteilhabegesetz zur
Verfügung steht.
Ulrich Hase sprach vor Beginn der Staatenprüfung einzelne
Ausschussmitglieder, vor allem die Berichterstatterin Diane Kingston, direkt
auf Anliegen hörgeschädigter Menschen an. Ein längeres Gespräch zu Fragen
der schulischen Inklusion hörgeschädigter Menschen, der Einbeziehung von
Gebärdensprache an Schulen sowie der Finanzierung von Dolmetschleistungen im
Studium führte er mit Lászlo Gábor Lovaszy aus Ungarn, dem einzigen
selbst hörgeschädigten Mitglied des UN-Ausschusses.
In diesen Gesprächen gegebene Informationen wurden dann auch im späteren
Staatendialog aufgegriffen.
/Im Gespräch mit dem Ausschussmitglied Lovaszy zu Anliegen hörgeschädigter
Menschen in Deutschland/
Die Anhörung der Vertreter der Bundesregierung (der Staatendialog) dauerte
dann am Nachmittag des gleichen Tages von 15 bis 18 Uhr und wurde am Folgetag
(27.03.2015) von 10 bis 13 Uhr fortgesetzt.
Der Staatendialog wurde auch im Internet übertragen und in Deutscher
Gebärdensprache sowie in Internationalen Gebärden übersetzt.
/Ausschussmitglieder der UN sowie die Delegation der Bundesregierung und
Landesregierungen im Plenarsaal, am Pult oben (von rechts nach links) die
Bundesbeauftragte Bentele, Abteilungsleiter Schmachtenberg, Staatssekretärin
Lösekrug-Möller, links im Bild stehend die beiden
Gebärdensprachdolmetscher/
.... Informationen zum Verfahren der Staatenprüfung
Das Verfahren zur Staatenprüfung ist in vier Stufen geregelt.
.. 1. Stufe:
Vorlage des Staatenberichtes der Bundesrepublik Deutschland
(Vom Bundeskabinett beschlossener Erster Staatenbericht der Bundesrepublik
Deutschland vom 3. August 2011; siehe: www.bmas.de [1])
.. 2. Stufe:
„List of Issues“
Am 23. April 2014 hatte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen die List of Issues an die Bundesregierung gesandt. Es handelt
sich hier um vertiefende Fragen zum deutschen Staatenbericht. (siehe:
www.gemeinsam-einfach-machen.de [2])
.. 3. Stufe
Die in Genf durchgeführte Anhörung, der sogenannte Staatendialog.
.. 4. Stufe
„Abschließende Bemerkungen“
Während des Staatendialogs in Genf ist angekündigt worden, dass der
UN-Fachausschuss voraussichtlich am 10. April 2015 in den sogenannten
„Abschließenden Bemerkungen“ Empfehlungen an den Bund, die Länder und
Kommunen aussprechen wird, wie die Rechte von Menschen mit Behinderung in
Deutschland besser verwirklicht werden können.
Grundlagen zum Staatendialog waren nicht nur der Staatenbericht sowie die
Antworten der Bundesregierung auf die „List of Issues“. Darüber hinaus
wurden auch der Schattenbericht der BRK-Allianz, der Parallelbericht der
Monitoringstelle (siehe: www.institut-fuer-menschenrechte.de [3]) sowie
Stellungnahmen der BRK-Allianz sowie der Monitoringstelle zu den Antworten
der Bundesregierung auf die „List of Issues“ herangezogen.
Ein wichtiger Hinweis:
Während des Staatendialogs haben die Verbände der behinderten Menschen kein
Rederecht!
Der Staatendialog wurde durch einige Vorträge eingeleitet:
Staatssekretärin Lösekrug-Möller gab einen Überblick zur bisherigen
Umsetzung der BRK in Deutschland und wies unter anderem darauf hin, dass der
Nationale Aktionsplan der Bundesregierung bis Ende 2015 auf der Grundlage
einer wissenschaftlichen Evaluation überarbeitet und das Ergebnis danach dem
Bundesparlament vorgestellt werden wird.
Aktuell stehe die Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes mit dem Ziel an,
die Eingliederungshilfe weiter zu entwickeln. Bis 2016 solle der
Gesetzentwurf vorliegen.
Außerdem solle das Bundesgleichstellungsgesetz reformiert werden. Sie hob
die Wichtigkeit der Beteiligung der Organisationen behinderter Menschen
hervor und kündigte an, dass es ein Gesetz zur Finanzierung der
Organisationen behinderter Menschen geben werde, damit deren Arbeit „auf
eine solide Basis“ gestellt werden könne. „Wir wollen mehr Teilhabe für
alle und ein inklusives Deutschland“, so die Staatssekretärin.
Die Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele,
ging in ihrer anschließenden Rede auf den Wahlrechtsausschluss von
schwerstbehinderten Menschen als nicht vereinbar mit der BRK ein. Sie betonte
die Wichtigkeit des Schutzes von Menschen mit Behinderung vor Gewalt und
Missbrauch. Jede zweite Frau mit Behinderung erfahre sexualisierte Gewalt.
Empowermentkurse für Frauen und Mädchen mit Behinderung seien daher
besonders wichtig. Für Bildung und Hochschulbildung wolle sie gemeinsame
Standards. Sie kritisierte, dass die Zahlen behinderter Menschen an den
Förderzentren gleich geblieben seien und dass 300.000 Menschen in
Werkstätten für Menschen mit Behinderung keinen Zugang zum ersten
Arbeitsmarkt finden. Auch seien zur Herstellung von Barrierefreiheit
erhebliche Anstrengungen notwendig.
Der Leiter der Monitoringstelle, Dr. Valentin Aichele, bemängelte in seiner
Rede vor allem die Trennung von Menschen mit und ohne Behinderung in den
Bereichen Bildung, Unterbringung und Arbeitsmarkt. Er betonte die
Notwendigkeit struktureller Veränderungen und wünschte dazu Ideen wie
Ermunterung durch den UN-Ausschuss.
UN-Berichterstatterin für Deutschland Diane Kingston lobte zunächst die
pünktliche Ablieferung des sehr detaillierten Staatenberichtes durch die
Bundesrepublik Deutschland und gratulierte zum Nationalen Aktionsplan. Sie
brachte auch ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass die Gebärdensprache in
Deutschland anerkannt sei! Sie würdigte den Schattenbericht der BRK-Allianz,
ohne den sie keinen umfassenden Überblick bekommen hätte.
Kritisch ging sie auf die unterschiedliche Umsetzung der BRK in den
Bundesländern ein. Hier zeigte sie sich besorgt über den „Mangel an
Koordination zwischen Bund und Ländern“.
Die Menschenrechtsperspektive sei nicht durchgängig beachtet, da besondere
Gruppen von Menschen mit Behinderung „marginalisiert“ (an den Rand der
Gesellschaft gedrängt) würden.
Denn Menschen mit Behinderung müssten in allen Bereichen Inklusion genießen
können.
Sie sprach die Notwendigkeit an, ein inklusives Bildungssystem voranzutreiben
und bemängelte die höhere Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung im
Vergleich zu nicht behinderten Menschen in Deutschland. Zu viele Menschen mit
Behinderung würden in Heimen leben, denn nach wie vor sei die Zahl von
Menschen mit Behinderung in Heimen konstant geblieben. Sie kritisierte, dass
in Deutschland jährlich 14 Mrd. Euro für Menschen mit Behinderung in Heimen
ausgegeben würden, jedoch nur 2,5 Mrd. Euro für Menschen mit Behinderung,
die außerhalb von Heimen leben.
Außerdem wies sie auf die Notwendigkeit hin, dass Menschen mit Behinderung
in Deutschland rechtlich selbständig entscheiden können müssen und nicht
unter Vormundschaft leben sollten. Sie wandte sich gegen Gewalt und
Missbrauch von Menschen mit Behinderung und forderte Verbesserungen des
Zugangs zur Justiz.
Am Beispiel der Zurückweisung eines Menschen mit Behinderung im Rollstuhl
anlässlich eines Berliner Marathons stellte sie fest: Nicht alle Menschen
akzeptieren in Deutschland die BRK.
Im Anschluss an diese Ansprachen wurde in der Reihenfolge der Artikel der BRK
fortgefahren. In drei Themenblocks (zu Art. 1 bis 10, zu Art. 11 – 20 und
zu Art. 21 – 33) stellten die Ausschussmitglieder zunächst ihre Fragen.
Nach den Fragen wurde die Anhörung jeweils für 10 bis 15 Minuten
unterbrochen, damit die Regierungsmitglieder ihre Antworten vorbereiten
konnten.
Gefragt wurde zu fast allen Artikeln der BRK. Die Vielzahl der Fragen kann
hier nicht dargestellt werden. Stattdessen sollen Fragenschwerpunkte
aufgezeigt werden.
Der UN-Ausschuss hat sich vor allem mit den Sonderstrukturen für Menschen
mit Behinderung in Deutschland auseinander gesetzt. Hier hinterfragte er
intensiv die Bereiche Schulen, Arbeit und Wohnen und erkundigte sich nach
Förderwegen, Menschen mit Behinderung ein inklusives Leben in diesen
Bereichen zu ermöglichen.
Viele Fragen bezogen sich auf Menschen mit Behinderungen in Werkstätten
sowie die im Vergleich zu nicht behinderten Menschen höhere
Arbeitslosigkeit.
Dass infolge der Bildungshoheit bei den Ländern inklusive Entwicklungen im
Schulwesen recht unterschiedlich ausgeprägt sind, stieß bei vielen
Ausschuss-Mitgliedern auf Unverständnis. Man erkundigte sich in diesem
Zusammenhang auch nach den Aktionsplänen in den Bundesländern und äußerte
sich kritisch dazu, dass es im Bundesland Sachsen bisher keinen Aktionsplan
gibt.
Ein weiterer Schwerpunkt war der Schutz von Menschen mit Behinderung vor
Diskriminierung. Es wurde mehrfach nach Maßnahmen zur Bekämpfung von
Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderung gefragt. Interessant
waren auch solche Wortbeiträge, die sich auf das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland beziehen. Dieses Gesetz regelt
Diskriminierung im Berufsleben, nicht jedoch in privaten Bezügen. Was wird
unternommen, damit Menschen mit Behinderung auch im Privatleben vor
Diskriminierung geschützt werden?
Art. 2 BRK regelt, dass Diskriminierung auch das Versagen „angemessener
Vorkehrungen“ umfasst. Dies steht im Widerspruch zu deutschen Bestimmungen,
die eine Diskriminierung durch Verweigerung solcher Vorkehrungen nicht
beinhalten. Hierauf wurde mehrfach durch Fragen nach neuen gesetzlichen
Regelungen Bezug genommen: Ist ein Gesetz zur Verwirklichung „angemessener
Vorkehrungen“ geplant? Wie definieren Sie in Deutschland angemessene
Vorkehrungen? Sind „angemessene Vorkehrungen“ einklagbar?
Auch der Bereich Finanzen stand mehrfach im Mittelpunkt des Interesses:
Welche Summen sind als zusätzliche Ressourcen (Art. 4 Abs. 2 BRK) für die
Zivilgesellschaft vorgesehen? Ist Assistenz umsetzbar, ohne dass Familien
hinzuzahlen müssen?
Die Umsetzung von Barrierefreiheit in Deutschland wurde in verschiedenen
Zusammenhängen hinterfragt. Themen waren unter anderem Barrierefreiheit im
Flugverkehr, Barrierefreiheit von Arztpraxen und Frauenhäusern oder die
Umsetzung des „universellen Designs“ in Technik und Forschung.
Richtungsweisend war die Frage danach, ob Sanktionen erfolgen, wenn
Barrierefreiheit nicht realisiert wird.
Einen breiten Raum nahm die Situation von behinderten Flüchtlingen und
Menschen mit Migrationshintergrund ein: Wie sieht die Situation der
Flüchtlinge mit Behinderung in Deutschland aus? Sind Menschen mit
posttraumatischen Beeinträchtigungen in Behinderung einbezogen? Stehen alle
Sozialleistungen auch Flüchtlingen zur Verfügung? Sind hierzu gesetzliche
Reformen geplant?
Weitere Themen, die im Mittelpunkt des Interesses standen:
Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung, die
Praxis der Zwangsunterbringung und- behandung in der Psychiatrie und sehr
intensiv das System der rechtlichen Betreuung.
Immer wieder erkundigten sich die Ausschussmitglieder nach konkreten Daten,
z. B. zur Umsetzung von Barrierefreiheit, zur Situation von Flüchtlingen mit
Behinderung oder zur Anzahl an Diskriminierungen. Da viele dieser Fragen nur
unzureichend beantwortet werden konnten, besteht hierzu noch erheblicher
Erfassungsbedarf.
.... Das Thema Hörschädigung im Staatendialog
Diane Kingston, UN-Berichterstatterin, und zwei andere Ausschussmitglieder
lobten die Anerkennung der Gebärdensprache in Deutschland ...
Hierauf wurde in der Antwort der Regierungsdelegation nicht eingegangen. Es
wurde deshalb auch nicht darüber informiert, dass die Anerkennung der
Gebärdensprache in Deutschland schon einige Jahre vor Inkrafttreten der BRK
vollzogen worden ist.)
Gefragt wird nach der Anzahl von Gebärdensprachdolmetschern in Deutschland.
(Die Regierungsdelegation konnte diese Frage nicht beantworten.)
Ein Ausschussmitglied fragte nach der Verankerung des Rechts auf
Gebärdensprache in den Medien. Untertitelung reiche nicht aus. Sei geplant,
in diesem Zusammenhang neue gesetzliche Regelungen zu treffen?
(Ein Vertreter der Regierungsdelegation weist in seiner Antwort darauf hin,
dass sich die Situation der Untertitelung in den letzten Jahren deutlich
verbessert hat. Beim öffentlichen Fernsehen würden 93 % untertitelt, Jahre
2012 waren es 49 %. Auch Gebärdenspracheinblendung habe zugenommen. Hier
verweist er auf phoenix.)
Gefragt wird nach dem gleichberechtigten Zugang zum Notrufsystem durch taube
Menschen in Deutschland.
(In der Antwort wird auf das System des Notfallfaxes hingewiesen. Außerdem
bestehen Überlegungen zu Notfall-Apps per SMS. Man gehe davon aus, dass dies
noch in diesem Jahr fertig gestellt werden wird.)
Können hörgeschädigte Menschen vor Gericht nach ihrer Wahl kommunizieren?
(Hingewiesen wird auf das Recht auf Gebärdensprachdolmetschen im
Gerichtswesen.)
Ist der Zugang zu deutschen Hochschulen durch Gebärdensprach- und
Schriftdolmetscher gesichert? Wird im Hochschulrahmengesetz der Einsatz von
Gebärdensprach-Dolmetschern gewährleistet?
(In der Antwort wird auf bald 9 Hochschulen hingewiesen, an denen
Gebärdensprachdolmetschen gelehrt wird.)
Können hörgeschädigte Menschen in deutschen Krankenhäusern
Gebärdensprach-Dolmetscher bekommen?
(In der Antwort wird auf das Recht auf Gebärdensprache nach dem SGB I
hingewiesen.)
In einer anderen Antwort wurde seitens der Regierungsdelegation darauf
hingewiesen, dass eine Untersuchung zur Gewalt an gehörlosen Frauen
stattfindet, die kurz vor dem Abschluss ist.
Es sei hier eine Hotline eingerichtet worden, die täglich 24 Stunden
erreichbar sei.
Zum Schluss des Staatendialogs bedankte sich Staatssekretärin
Lösekrug-Möller bei allen Beteiligten für deren Engagement und betonte das
Ziel, „der Inklusion Stück für Stück näher zu kommen“. Hierzu sei
Ausdauer und Beharrlichkeit wichtig.
Als besondere Herausforderungen stellte sie unterschiedliche
Zuständigkeiten, finanzielle Grenzen aber auch Ängste heraus. Das Ziel der
Inklusion sei nur zum Wohl der Menschen mit und ohne Behinderung erreichbar,
„wenn wir die Gesamtgesellschaft mitnehmen“.
Der Staatendialog sei Ansporn gewesen, Inklusion in Deutschland noch
intensiver zu gestalten.
Dr. Valentin Aichele von der Monitoringstelle würdigte den offenen Dialog,
wies aber auch darauf hin, dass in Deutschland noch viel zu tun sei. Die
Menschenrechtskonvention sei noch nicht vollständig anerkannt. Hier nannte
er u. a. die Bereiche Geschäftsfähigkeit, inklusive Arbeit, den Schutz von
Frauen und Mädchen mit Behinderung sowie die Vermeidung von Fixierungen. Er
betonte die Wichtigkeit der späteren Empfehlungen des UN-Ausschusses, die
unbedingt in die weitere Entwicklung einbezogen werden sollten und an denen
die Monitoringstelle arbeiten werde.
Diane Kingston lobte abschließend die Offenheit während des Staatendialogs
und sehr viele gute Initiativen Deutschlands. Danach betonte sie ihr
besonders wichtige Handlungsbereiche:
Ausreichende Ressourcen, auch für inklusive Bildung; Universelles Design;
das Betreuungsrecht; Ausbildung der Justiz; angemessene Vorkehrungen, die
nicht vom Einzelfall abhängig gemacht werden sollten und mehr Anreize für
den ersten Arbeitsmarkt.
.... Bemerkungen zum Staatendialog
Zunächst: Es war ein überaus arbeitsintensiver wie anstrengender
Staatendialog. Beindruckend waren sowohl das disziplinierte Verfahren
während der Tagung als auch die Informiertheit der UN-Ausschussmitglieder.
Die hohe Zahl der Delegierten der Bundesregierung, deren fachkundigen
Antworten, Offenheit für kritische Fragen als auch das Eingeständnis, dass
noch viel zu tun ist, wirkten positiv.
Dennoch: Die Menge der Fragen und Antworten im Verhältnis zur kurzen Zeit
von 6 Stunden hatte zur Konsequenz, dass viele Fragen lediglich
oberflächlich, unzureichend oder auch gar nicht beantwortet werden konnten.
Es stand auch keine Zeit zur Verfügung, Antworten der Regierungsdelegation
zu hinterfragen oder genauer nachzufassen.
Dies erscheint umso problematischer, wenn fremdsprachliche Barrieren sowie
unterschiedliche Rahmenbedingungen (besonders deutlich wurde dies
hinsichtlich des deutschen Betreuungsrechts im Verhältnis zur „Gleichen
Anerkennung vor dem Recht“ des Art. 12 BRK) zu Verständnisproblemen
führen, die nur mit genügend Zeit ausgeräumt werden können.
So entstand der Eindruck, dass das durchaus beeindruckende Fragen- wie
Informationspensum einer intensiven Auseinandersetzung im Wege stand und ein
positiveres Gesamtbild erzeugte, als es der Realität entspricht. Dass der
„Teufel bekanntlich im Detail steckt“, machen schon die Antworten zur
Situation hörgeschädigter Menschen exemplarisch deutlich:
Es stimmt: Die Untertitelsituation hat sich in den letzten Jahren in
Deutschland deutlich verbessert. Aber gefragt worden war nach
Gebärdensprache im Fernsehen. Gebärdensprache bei phoenix gab es schon
lange vor Inkrafttreten der UN-Konvention – und darüber hinaus?
Es stimmt: Hörgeschädigte Menschen können an deutschen Hochschulen
Dolmetschleistungen bekommen. Aber die Antragswege sind oft beschwerlich. Wie
sieht es aus beim Zweitstudium, bei Auslandspraktika oder im
Promotionsstudium?
Es stimmt durchaus auch, dass in Gerichtsverfahren oder im Gesundheitswesen
Dolmetscher finanziert werden können. Wir wissen aber von zahlreichen
Schwierigkeiten in diesen Bereichen, die dem Recht auf Verständigung
entgegenstehen.
In Genf ging es um die Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland,
ohne dass Behinderungen differenziert betrachtet werden konnten. Tatsächlich
finden wir uns als hörgeschädigte Menschen in vielen der angesprochenen
Themen wieder und es ist durchaus richtig, mitunter eigene spezielle
Gesichtspunkte zurückzustellen.
Dennoch: Fragen zur Beseitigung von Kommunikationsbarrieren sowie das Ziel,
Inklusion mit Gebärdensprache zu erreichen, wurden während der
Staatenprüfung in der Kürze der Zeit und bei der Fülle der Themen
allenfalls gestreift und oberflächlich behandelt.
Es ist offensichtlich, dass hierzu noch viel Überzeugungsarbeit geleistet
werden muss.
[1] http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/staatenbericht-2011.pdf?__blob=publicationFile
[2] http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Vertragsausschuss/Staatenpruefung/Staatenpruefung_node.html
[3] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de
UN BRK-Staatenprüfung in Genf: Empfehlungen der Kommission - Bericht über Deutschland veröffentlicht
Vergangenen Freitag, den 17.04.2015 wurden die Concluding observations on
the initial report of Germany vom UN-Fachausschuss für die
Behindertenrechtskonvention im Internet veröffentlicht - als Word Dokument
und nur in Englisch hier [1] abzurufen.
Eine deutsche Übersetzung liegt noch nicht vor. Sobald diese der DG
vorliegt, wird sie an dieser Stelle veröffentlicht werden.
[1] http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2fC%2fDEU%2fCO%2f1&Lang=en
*Deutscher Schwerhörigenbund e. V. veranstaltet in Essen internationale
Tagung*
Vom 10.-12.04.2015 hat in Essen eine internationale Konferenz des
Europäischen Schwerhörigenverband EFHOH (European Federation of Hard of
Hearing People) stattgefunden, bei der Betroffene und Interessierte aus der
ganzen Welt begrüßt werden konnten.
Das Konferenzthema lautete:
"Die UN- Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung für schwerhörige
Menschen in den europäischen Mitgliedsstaaten"
Schirmherrin der Veranstaltung war Frau Verena Bentele, Beauftragte der
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Den
Einführungsvortrag hielt Prof. Dr. Ulrich Hase, Vorsitzender der Deutschen
Gesellschaft - Selbsthilfe und Fachverbände e. V.
Schwerpunkt-Themen waren:
1. Das Gesundheitssystem und die deutsche Patientenbeteiligung
2. Kommunikation und Assistenz
3. Barrierefreiheit
4. Entwicklung eines inklusiven Arbeitsmarktes
Am Ende der Tagung wurde eine Resolution verabschiedet, die Europapolitikern
überreicht werden soll. Gefordert wird, dass in allen europäischen
Mitgliedsstaaten der Zugang zu Hörhilfen gefördert wird.
Die Konferenzsprachen waren deutsch und englisch, die Übersetzung war
während der gesamten Konferenz durch Simultandolmetscher sichergestellt.
Ebenso wurde sowohl deutsche als auch englische
Schriftdolmetscherübersetzung angeboten.
Weitere Informationen lesen Sie hier [1].
[1] http://www.schwerhoerigen-netz.de/efhoh
Köln, 5.5.2015 - Die Mediengruppe RTL Deutschland weitet ihr Programmangebot
mit Untertiteln deutlich aus. Ab Mai werden kontinuierlich neue Formate
untertitelt, so dass an jedem Abend bis zu zwei Primetime-Formate mit einem
Untertitelangebot ausgestrahlt werden.
Darunter sind erstmals auch Live-Shows bei RTL. So wird „Let´s Dance“ am
8. Mai als erste Show live untertitelt. Bis zum großen Finale am 5. Juni
werden daraufhin auch alle folgenden Sendungen von „Let´s Dance“ mit
Untertiteln ausgestattet. Im Herbst kommen weitere untertitelte Show-Events
hinzu. Außerdem gehören die beliebte und quotenstarke Serie „Bones - Die
Knochenjägerin“ am Dienstagabend, alle Sonntagspielfilme sowie die UEFA
European Qualifiers zum untertitelten Programmangebot von RTL.
VOX untertitelt neben dem Spielfilm am Samstag in Kürze auch beide
Primetime-Spielfilme am Donnerstag sowie das neue US Fiction-Highlight
„Outlander“ am Mittwochabend und „Law & Order: Special Victims Unit“
am Freitagabend.
Dank einer Erweiterung der Technik im Sendezentrum sind erstmals auch
Programme von RTL NITRO mit Untertiteln verfügbar. So können
Hörgeschädigte in Kürze die 20.15 Uhr Folgen der Krimi-Doku „Medical
Detectives“ uneingeschränkt verfolgen.
Der Nachrichtensender n-tv informiert mit seinem Laufband ununterbrochen auch
alle Hörgeschädigten über die wichtigen Ereignisse. Seit Ende letzten
Jahres strahlt RTL II je nach Verfügbarkeit freitags, samstags und sonntags
Programm für Hörgeschädigte aus. Analog SUPER RTL am Dienstag, Freitag und
Samstag jeweils in der Primetime.
Mit diesen Neuerungen erweitert die Mediengruppe RTL das TV-Angebot für
Hörgeschädigte insgesamt um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die Primetime-Formate mit einem Untertitelangebot in der Wochenübersicht:
Montag:
20.15 Uhr: „Medical Detectives“ (RTL NITRO ab 18.5.15)
Dienstag:
20.15 Uhr: „Bones – Die Knochenjägerin“ (RTL ab 2.6.15)
21.15 Uhr: „Bones – Die Knochenjägerin“ (RTL ab 12.5.15)
je nach Verfügbarkeit ab 20.15 Uhr: Spielfilm (SUPER RTL)
Mittwoch:
20.15 Uhr: „Outlander“ (VOX ab 20.5.15)
21.15 Uhr: „Outlander“ (VOX ab 20.5.15)
Donnerstag:
20.15 Uhr: Spielfilm (VOX)
22.15 Uhr: Spielfilm (VOX ab 7.5.15)
Freitag:
20.15 Uhr: „Let´s Dance“ (RTL ab 8.5.15)
20.15 Uhr: „Law & Order: Special Victims Unit“ (VOX ab 8.5.15)
je nach Verfügbarkeit ab 20:15 Uhr: Spielfilme (SUPER RTL, RTL II)
Samstag:
20.15 Uhr: Spielfilm (VOX)
je nach Verfügbarkeit ab 20.15 Uhr: Spielfilm (SUPER RTL, RTL II)
Sonntag:
20.15 Uhr: Spielfilm (RTL)
je nach Verfügbarkeit 20.15 Uhr: Spielfilm (RTL II)
Annika von Hollen
Mediengruppe RTL Deutschland
Tel: 0221 – 456 74305
E-Mail: annika.vonhollen@mediengruppe-rtl.de [1]
[1] mailto:annika.vonhollen@mediengruppe-rtl.de
*04.05.2015 UN-Ausschuss kritisiert gesellschaftliche Ausgrenzung von
Menschen mit Behinderungen in Deutschland / Aichele: „Es ist höchste Zeit,
dass Deutschland die Weichen für eine inklusive Gesellschaft stellt.“*
Berlin – Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (CRPD-Ausschuss) hat am 17. April seine Abschließenden
Bemerkungen zum Staatenprüfungsverfahren Deutschlands veröffentlicht.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im
Deutschen Institut für Menschenrechte, legt nun zeitnah eine
deutschsprachige Übersetzung der Abschließenden Bemerkungen sowie eine
Zusammenfassung vor.
Dazu erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle:
„Der CRPD-Ausschuss formuliert in seinen Abschließenden Bemerkungen klare
und richtungsweisende Anforderungen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention
weiter umgesetzt werden soll. Bund, Länder und Gemeinden haben aus Genf sehr
viele Hausaufgaben bekommen. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland die
Weichen für eine inklusive Gesellschaft stellt. Dabei ist nicht nur das
Tempo zu erhöhen, sondern es müssen auch Strukturen geändert und
gesellschaftliche und politische Widerstände gegen Inklusion überwunden
werden.
So fordert der Ausschuss bei Wohnen, Bildung und Arbeit den Ausbau inklusiver
Strukturen. Im Bereich Wohnen ist die sogenannte
‚Deinstitutionalisierung‘ verstärkt voranzubringen. Das bedeutet,
Menschen mit Behinderungen nicht mehr in gesonderten Wohnformen
unterzubringen, sondern ihr Selbstbestimmungsrecht im Bereich Wohnen
maßgeblich zu respektieren. Der Ausschuss legt Deutschland zudem nahe, die
Zahl der Sonderschulen deutlich zu verringern, behinderte und
nicht-behinderte Kinder gemeinsam zu beschulen sowie die Werkstätten
zugunsten einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt abzuschaffen. Der
Ausschuss übt berechtigte Kritik an der heute in Deutschland üblichen
gesellschaftlichen Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen. Das Festhalten
an den Doppelstrukturen bei Wohnen, Bildung und Arbeit ist eindeutig
konventionswidrig.
Weiter verlangt das aus 18 Expertinnen und Experten bestehende Fachgremium
mehr Anstrengungen beim Schutz der persönlichen Integrität von Menschen mit
Behinderungen.
Insbesondere kritisiert der Ausschuss, dass Zwang bei der Unterbringung und
Behandlung von Menschen mit psychosozialer Behinderung weit verbreitet sei
und die freie Entscheidung eine nachgeordnete Rolle spiele. Der Ausschuss
fordert Deutschland dringend dazu auf, Zwangsunterbringung und
Zwangsbehandlung gesetzlich zu verbieten. Deutlichen Handlungsbedarf erkennt
er außerdem beim Gewaltschutz von Frauen und Mädchen, von älteren Menschen
in Pflege und von intersexuellen Kindern.“
Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009
ratifiziert. Es ist das erste Mal, dass die Vereinten Nationen den
Vertragsstaat auf den Umsetzungsstand der Konvention hin im März 2015
geprüft haben.
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung der Abschließenden Bemerkungen der
Monitoring-Stelle :
www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle/staatenberichtspruefung/crpd-follow-up/
[1]
Diese Übersetzung ist vorläufig, da die Vereinten Nationen bislang
lediglich eine „Advance Unedited Version“ veröffentlicht haben.
Die Abschließenden Bemerkungen in englischer Sprache finden Sie hier [2].
Die Monitoring-Stelle zur UN- Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im
Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der
UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit
Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention
in Deutschland zu überwachen.
Pressekontakt:
Paola Carega
Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 259 359 - 465
E-Mail: carega@institut-fuer-menschenrechte.de [3]
[1] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle/staatenberichtspruefung/crpd-follow-up/
[2] http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2fC%2fDEU%2fCO%2f1&Lang=en
[3] mailto:carega@institut-fuer-menschenrechte.de
Die veröffentlichten Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zentrieren
sich im Wesentlichen auf allgemeine Belange von Menschen mit Behinderung.
Bezogen auf Menschen mit Hörbehinderung wird im ersten Teil des Textes
(Seite 1, positive Aspekte) die Anerkennung der DGS gelobt. Leider wird hier
verkannt, dass die Anerkennung nicht erst jetzt, sondern bereits 2001 mit der
Schaffung des SGB IX erfolgte. Hilfreicher wäre es gewesen, hätte der
Fachausschuss eine konsequente Umsetzung der Anerkennung in Deutschland
gefordert.
Besonders erwähnt wird in Artikel 9 (Seite 4) außerdem, dass sowohl
öffentlich-rechtliche als auch private Rundfunkanstalten ihre Arbeit
bezüglich der Verwendung von Gebärdensprache im Fernsehen überprüfen und
ggf. anpassen sollen.
In Artikel 11 (Seite 5) wird empfohlen, in Deutschland einheitliche
Notfall-Leitstellen einzurichten, die auch für Gehörlose problemlos
zugänglich sind.
Artikel 24 (Seite 9) empfiehlt u. a. die Sicherstellung der Bereitstellung
von Gebärdensprache in den regulären Bildungseinrichtungen, auch für
Postdoktoranden.
Insgesamt wird an vielen Stellen die allgemeine Verbesserung der Teilhabe von
Menschen mit Behinderung und die kommunikative Zugänglichkeit gefordert, wie
z. B. die Bereitstellung von Mitteln, um die Beteiligung von
Selbstvertretungsorganisationen sicherzustellen sowie in allen Bereichen die
Schaffung von „angemessenen Vorkehrungen“. Auch die konsequente
Aufklärung, Information und Schulung aller relevanten Bereiche zu den
rechtlichen Ansprüchen und Bedarfen von Menschen mit Behinderung wird
mehrfach gefordert.
Deutschland wird aufgefordert, die Abschließenden Bemerkungen innerhalb von
12 Monaten umzusetzen.
Die vorläufige Übersetzung der Abschließenden Bemerkungen durch das
Insitut für Menschenrechte finden Sie hier [1].
[1] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands_ENTWURF.pdf
Vom 01.08.2012 bis zum 31.01.2015 hat die DG das genannte Projekt
durchgeführt.
Entstanden war die Idee zu dem Projekt nach Einführung der
Telefon-Relay-Dienste Telesign und Tess.
Während der Umgang mit dem Telefon für gut hörende Menschen heute
selbstverständlich ist, weil sie eine entsprechende sog. „Telefonkultur“
von klein auf automatisch durch ihr Umfeld mitbekommen, müssen Menschen mit
Hörbehinderung oftmals mit der Nutzung von Relay-Diensten erst neu lernen,
wie ein erfolgreiches Telefonat über einen Telefon-Vermittlungsdienst
geführt werden kann.
Dem Bedarf der Schaffung von Bildungsangeboten, die auf gedolmetschte
Telefonate vorbereiten und einen erfolgreichen Verlauf von geführten
Telefonaten begünstigen, hat die DG mit dem durchgeführten Projekt Rechnung
getragen.
Im Rahmen des Projekts wurden Curricula für Seminare zur Nutzung der
Relay-Dienste für Schriftsprachnutzer/innen und Gebärdensprachnutzer/innen
entwickelt. Weiterhin wurden zwei Seminare für Schriftsprachnutzer/innen und
sechs Seminare für Gebärdensprachnutzer/innen durchgeführt.
Auf der Basis der durch die Seminare gewonnenen Erfahrungen sowohl zum
Telefongebärdensprach- als auch zum Telefonschriftsprachdolmetschen sind
darüber hinaus zwei Lehrfilme entstanden, die anbei allen Interessierten zur
Verfügung gestellt werden.
Während der gesamten Laufzeit wurde das Projekt durch ein Expertenteam
begleitet, das die Konzeptentwicklung der Seminare sowie die Erstellung der
Lehrfilme unterstützt hat.
Gefördert wurde das Projekt durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS). Weiterhin wurde das Projekt durch die Firmen Telesign
Deutschland GmbH und Tess - Sign & Script - Relay-Dienste für
hörgeschädigte Menschen GmbH unterstützt. Vielen Dank!
Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und
Fachverbände e.V. hat ihre im November 2014 in die Arbeitsgruppe
Bundesteilhabegesetz eingebrachte Stellungnahme erweitert und in
verschiedenen Aspekten konkretisiert.
Das nun vorliegende Positionspapier [1] verdeutlicht, welche besonderen
Bedürfnisse gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen zur Teilhabe
am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben haben.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde gebeten, die aktuelle
Stellungnahme für die zukünftige Erarbeitung von Eckpunkten zum
Gesetzgebungsverfahren zu verwenden.
Positionspapier_150620.pdf [2]
Tabelle1_150620.pdf [3]
Tabelle2_150620.pdf [4]
Tabelle3_150620.pdf [5]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/positionspapier150620.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/positionspapier150620.pdf
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/tabelle1150620.pdf
[4] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/tabelle2150620.pdf
[5] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/tabelle3150620.pdf
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die deutsche Übersetzung
der Abschließenden Bemerkungen des Vertragsausschusses zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland im Internet veröffentlicht.
Den Link zur Homepage einfach machen finden Sie hier [1]. Dort kann die
deutsche Übersetzung heruntergeladen werden.
[1] http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Vertragsausschuss/Staatenpruefung/Staatenpruefung_node.html
Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin, 23. Juli
2015
Mehr als 40 Verbände und Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland und
Europa appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an die Bundesregierung,
die neue Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union nicht länger zu
blockieren. Die Richtlinie soll in ganz Europa einen Schutz vor
Diskriminierung wegen des Alters, der sexuellen Orientierung, der Religion
und Weltanschauung oder einer Behinderung beim Zugang zu Waren und
Dienstleistungen schaffen. Sie enthält auch konkrete Bestimmungen zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits
ratifiziert hat. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, das
EU-Parlament und 27 von 28 EU-Mitgliedsstaaten unterstützen das Vorhaben
prinzipiell. Allein die Bundesregierung verweigert sich grundsätzlich.
„Es ist völlig unverständlich, dass Deutschland als einziges Land einen
besseren Schutz vor Diskriminierungen für ganz Europa blockiert“, sagte
Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am
Donnerstag in Berlin. „Die Bundesregierung nimmt es hin, dass Menschen mit
Behinderungen in vielen Ländern Europas der Zugang zu Geschäftsräumen
verwehrt werden kann - oder Hoteliers Schwulen oder Lesben Zimmer verweigern
dürfen“, sagte Lüders. Auch für Vermieter, die sich weigerten, Wohnungen
an Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens zu vergeben, bliebe ihr
Verhalten damit auch in Zukunft ohne Konsequenzen. Dies gelte ebenso etwa
für Autovermieter, die Menschen wegen ihres Alters nicht als Kunden
akzeptieren wollten.
Die Richtlinie wird von der Bundesregierung grundsätzlich abgelehnt, obwohl
der Umsetzungsbedarf in Deutschland aufgrund des bereits seit 2006
bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vergleichsweise
gering wäre. Alle anderen 27 EU-Mitgliedsstaaten – darunter einige, für
deren Bürgerinnen und Bürger die Richtlinie zu deutlichen rechtlichen
Verbesserungen führen würde – wären zu inhaltlichen Verhandlungen
bereit. Da für den Beschluss der Richtlinie Einstimmigkeit nötig ist,
verhindert die deutsche Verweigerungshaltung de facto einen europaweit gleich
starken Diskriminierungsschutz. „Viele von Benachteiligungen und
Ungleichbehandlungen betroffene Gruppen bleiben dadurch schutzlos“, sagte
Lüders.
Die Erstunterzeichnenden der gemeinsamen Erklärung fordern die
Bundesregierung dazu auf, ihre Haltung zur neuen Gleichbehandlungsrichtlinie
zu ändern und den Weg für inhaltliche Verhandlungen freizumachen. Sie
bitten die Bundesregierung zugleich darum, mit ihnen in einen Dialog zur
Bedeutung der Richtlinie einzutreten.
Zu den Erstunterzeichnenden des Appells gehören große Wohlfahrtsverbände,
Menschenrechtsgruppen, deutsche Nichtregierungsorganisationen aus allen vom
AGG geschützten Bereichen, sowie europäische Dachverbände, die insgesamt
mehrere tausend Einzelorganisationen aus dem ganzen Kontinent vertreten. Die
gemeinsame Erklärung steht auch für weitere Organisationen, die sich ihr
anschließen wollen, offen.
Der Text der gemeinsamen Erklärung im Wortlaut:
http://gleiches-recht-jetzt.de [1]
Für Medienanfragen stehen zur Verfügung:
Pressestelle, Antidiskriminierungsstelle des Bundes: presse@ads.bund.de [2],
030/18 555 1805
Pressestelle, Amnesty International: presse@amnesty.de [3], 030/420248306
Richard Köhler, Transgender Europe: richard@tgeu.org [4], 0177/653 1518
Vera Egenberger, Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG):
vera.egenberger@bug-ev.org [5], 030/688 366 18
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sebastian Bickerich
Pressesprecher
Glinkastr. 24
10117 Berlin
Tel. 03018-555-1805
Mobil 0175 - 939 8448
sebastian.bickerich@ads.bund.de [6]
www.antidiskriminierungsstelle.de [7]
[1] http://gleiches-recht-jetzt.de
[2] mailto:presse@ads.bund.de?subject=Gemeinsamer%20Appell%20an%20die%20Bundesregierung%3A%20Deutsches%20Veto%20gegen%20europaweiten%20Diskriminierungsschutz%20aufgeben
[3] mailto:presse@amnesty.de?subject=Gemeinsamer%20Appell%20an%20die%20Bundesregierung%3A%20Deutsches%20Veto%20gegen%20europaweiten%20Diskriminierungsschutz%20aufgeben
[4] mailto:richard@tgeu.org?subject=Gemeinsamer%20Appell%20an%20die%20Bundesregierung%3A%20Deutsches%20Veto%20gegen%20europaweiten%20Diskriminierungsschutz%20aufgeben
[5] mailto:vera.egenberger@bug-ev.org?subject=Gemeinsamer%20Appell%20an%20die%20Bundesregierung%3A%20Deutsches%20Veto%20gegen%20europaweiten%20Diskriminierungsschutz%20aufgeben
[6] mailto:sebastian.bickerich@ads.bund.de?subject=Gemeinsamer%20Appell%20an%20die%20Bundesregierung%3A%20Deutsches%20Veto%20gegen%20europaweiten%20Diskriminierungsschutz%20aufheben
[7] http://www.antidiskriminierungsstelle.de
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hatte am 7. Juli 2015 zum Treffen mit den
Vertretern der Gehörlosenverbände in Hamburg eingeladen.
Die Verbände wurden durch Thomas Zander (DGB), Ralph Raule (GV Hamburg),
Cortina Bittner (LV Schleswig-Holstein) und Bernd Schneider (DG) vertreten.
Die Jahresberichte der ARD und des NDR für 2014 und 2015 weisen einen
starken Ausbau des Untertitelangebots auf.
Der NDR unterstützt aktuell zwei Gebärdensprachprojekte. Zum einen werden
in Zusammenarbeit mit gehörlosen Kindern der Hamburger Elbschule
Kindernachrichten in Gebärdensprache produziert. Zum anderen werden
ausgewählte Musikvideos in Gebärdensprache verdolmetscht.
Da Musikvideos eher für eine kleine Gruppe unter den Gehörlosen interessant
sind, sollten die Prioritäten ganz klar bei der politischen
Berichterstattung live in Gebärdensprache im Fernsehen liegen!
Die Gehörlosenverbände kritisierten die Auslagerung ins Internet und das
völlig unzureichende Gebärdensprachangebot. Gemessen an der Sendezeit liegt
der Anteil an Gebärdensprache im Internet im Promillebereich und im
Fernsehen bei NULL Prozent.
Das geht aus der Pressemitteilung [1] des NDR leider nicht hervor. Bis zum
nächsten Treffen wurden Herr Rasmussen und Frau Heerdegen-Wessel gebeten zu
prüfen, ob nicht wenigstens eine Sendung im NDR-Fernsehen regelmäßig mit
Gebärdensprache ausgestrahlt werden kann.
Die Pressemitteilung des NDR zum Thema finden Sie hier [2].
[1] http://www.ndr.de/fernsehen/service/Mehr-Untertitel-im-NDR-Fernsehen-Leichte-Sprache-neu-im-Angebot-,barrierefrei172.html
[2] http://www.ndr.de/fernsehen/service/Mehr-Untertitel-im-NDR-Fernsehen-Leichte-Sprache-neu-im-Angebot-,barrierefrei172.html
Am 1. September startet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) die
bisher größte Umfrage zum Thema /Diskriminierung in Deutschland/.
Bis zum 30. November können sich alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14
Jahren zu ihren selbst erlebten oder beobachteten Diskriminierungserfahrungen
äußern. Die Umfrage, die gemeinsam mit dem Berliner Institut für
empirische Integrations- und Migrationsforschung durchgeführt wird, soll
Diskriminierungen sichtbar machen.
Es sollen die Auswirkungen von Diskriminierungen auf Menschen und deren
Umgang mit ihnen untersucht werden. Die Ergebnisse der Umfrage und
Handlungsempfehlungen werden der Antidiskriminierungsstelle des Deutschen
Bundestags vorgelegt.
Ab dem 1. September 2015 kann auf der Website der Umfrage [1] der Fragebogen
direkt ausgefüllt werden. Weitere Informationen können dem Flyer [2]
entnommen werden.
[1] http://www.umfrage-diskriminierung.de
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/anhaenge/flyerumfrage-diskriminierung.pdf
Florian Lothmann ist Student an der Rheinischen Fachhochschule in Köln. In
seiner Bachelorarbeit geht es um die Inklusion hörbehinderter Menschen im
Internet. Herr Lothmann versucht herauszustellen, ob Inklusion unabhängig
von technischen Mitteln möglich ist. In seiner Abschlussarbeit untersucht er
mögliche Barrieren durch Unterschiede in der Gebärden- und Lautsprache.
Unterstützen Sie Herrn Lothmann durch die Teilnahme an seiner Umfrage [1].
[1] https://de.surveymonkey.com/r/LPWKZFP
Mit großer Betroffenheit haben wir erfahren, dass Franz Hermann am 5.
Oktober 2015 durch einen tragischen Unfall verstorben ist.
Franz Hermann war als Präsident der DCIG von 1999 bis 2014 Repräsentant
seines Verbandes in der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten –
Selbsthilfe und Fachverbände (DG).
Hier engagierte er sich auch für verbandsübergreifende Belange und setzte
als herausragende Persönlichkeit durch Beständigkeit, Wissen sowie sein
ausgleichendes Wesen Zeichen.
Wir werden sein Andenken bewahren und sprechen vor allem seiner Familie sowie
dem Vorstand und Mitarbeitern der DCIG unser tief empfundenes Beileid aus.
Prof. Dr. Ulrich Hase Renate Welter Andreas
Kammerbauer
(Vorstand der DG)
Susanne Dürkop
(Referentin der DG)
*Appell an Bundesregierung gegen Benachteiligung taubblinder Menschen –
Einsatz von Dolmetschleistungen für gehörlose Flüchtlinge – Forderung
von mehr Gebärdenspracheinblendung im Privatfernsehen*
Rendsburg, 16.11.2015. Während der 39. Tagung der Deutschen Gesellschaft der
Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (DG) vom 13. bis 15.
November 2015 in Eisenach befassten sich 22 Mitgliedsverbände der DG mit
aktuellen Themen zur Situation von gehörlosen, ertaubten, schwerhörigen und
taubblinden Menschen.
Mit großer Betroffenheit nahmen die Verbände zur Kenntnis, dass die vor
drei Jahren gegebene Zusage des Bundesministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, das Merkzeichen TBL auf Schwerbehindertenausweisen für
Taubblindheit einzuführen, immer noch nicht umgesetzt ist. Ulrich Hase,
Vorsitzender der DG, sagt hierzu: „Ein solches Merkzeichen ist dringend
notwendig, um den Personenkreis taubblinder Menschen zu erfassen und
notwendige Maßnahmen zu deren Teilhaben voranzutreiben.“ Die
Mitgliedsverbände der DG appellieren deshalb an die Bundesregierung, endlich
ihren Versprechungen Maßnahmen gegen gravierende Benachteiligungen von
taubblinden Menschen folgen zu lassen.
Zur Situation gehörloser Flüchtlinge berichtete Ege Karar, Bundesreferent
für Migration und Flüchtlinge des Deutschen Gehörlosen-Bundes. Die Zahl
gehörloser Flüchtlinge habe deutlich zugenommen. Auch die Verbände der
Hörbehindertenarbeit sind deshalb in besonderer Weise gefordert, sich für
diesen Personenkreis einzusetzen. Verschiedene Projekte zur Vernetzung
wichtiger Verbände und Institutionen, zu Informations¬angeboten an
gehörlose Flüchtlinge, zu Fortbildungen von ehrenamtlichen gehörlosen
Helfern oder zur Schaffung spezieller Beratungsangebote wurden bereits
gestartet. Besonders wichtig ist dem DGB-Bundesreferenten die Zusammenarbeit
mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der DG. Es
müsse Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit in
Flüchtlings-unterkünften, staatlichen Behörden zur Aufnahme von
Flüchtlingen sowie Einrichtungen für Flüchtlinge stattfinden. Es ist
ebenso wichtig, dass Taube Dolmetscher für eine verifizierte Verdolmetschung
bei wichtigen Gesprächen mit gehörlosen Flüchtlingen eingesetzt werden.
Aufgrund der deutlich größeren Isolationsgefährdung gehörloser
Flüchtlinge müssten mit dem BAMF schnell spezielle Regelungen für diesen
Personenkreis auf den Weg gebracht werden. Die DG appelliert an die
Verantwortlichen, zur Beseitigung von Kommunikationsbarrieren
bundeseinheitlich kompetente Dolmetschleistungen für gehörlose Flüchtlinge
umzusetzen und zu finanzieren.
Die Mitgliederversammlung befasste sich auch mit dem barrierefreien
Fernsehen. Bernd Schneider, Referent der DG für barrierefreie Medien,
berichtete, dass es bei den öffentlich-rechtlichen Sendern ARD, ZDF und fast
allen Dritten Programmen eine erfreuliche Entwicklung gibt: „Wir haben hier
mittlerweile eine Untertitelungsquote zwischen 70 und 90 %.“ Spartensender
wie Phoenix oder Arte bleiben jedoch weit hinter den Erwartungen zurück.
Selbst die großen Privatsender schließen Menschen mit Hörbehinderungen mit
ca. einer untertitelten Sendung pro Tag noch weitgehend vom Programmangebot
aus. Große Sorge bereitet die Gebärdenspracheinblendung, deren ohnehin
geringer Anteil noch stärker als bisher ins Internet ausgelagert wird.
Die DG fordert deshalb die Intendanten auf, diesem Trend entgegenzuwirken.
Während der Mitgliederversammlung wurde der Vorstand der DG einstimmig
wiedergewählt.
Foto: Vorsitzender Prof. Dr. Ulrich Hase (Mitte), stellvertretende
Vorsitzende Renate Welter und Andreas Kammerbauer.
Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten
Kontakt: info@deutsche-gesellschaft.de
DG-Geschäftsstelle
Referentin: Susanne Dürkop
Johannes-Wilhelm-Geiger-Weg 8
24768 Rendsburg
Telefon: 04331 58 97 50
Telefax: 04331 58 97 45
Email: info@deutsche-gesellschaft.de
http://www.deutsche-gesellschaft.de
Die Pressemitteilung der DG lesen Sie auch hier [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/pressemitteilung-dg-tagung-in-eisenach16-11-15-2_0.pdf
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des
Behindertengleichstellungsrechts wurden die Verbände gebeten, bis zum 4.
Dezember 2015 Stellung zu nehmen.
Der Referentenentwurf enthält im Wesentlichen Änderungen des
Behindertengleich- stellungsgesetzes (Artikel 1 und 2). Zu den Schwerpunkten
zählen insbesondere:
• Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der
UN-Behindertenrechtskonvention,
• Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung,
• Stärkung der Leichten Sprache,
• Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher
Gewalt durch
Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form
der Benachteiligung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention,
• Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bei der
Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
• Einrichtung einer Schlichtungsstelle und Einführung eines
Schlichtungsverfahrens sowie
• Rechtliche Verankerung der Förderung der Partizipation der Verbände
von
Darüber hinaus sind insbesondere Änderungen im Ersten Buch
Sozialgesetzbuch (Artikel 3) und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 4)
vorgesehen. Der Entwurf wurde auf der Homepage des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales veröffentlicht. Den Link zur Homepage finden Sie hier
[1].
Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und
Fachverbände hat zum Referentenentwurf ebenfalls eine Stellungnahme an das
BMAS übersandt. Die Stellungnahme der DG finden Sie hier [2].
[1] http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2015/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklung-des-behindertengleichstellungsrechts.html
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/2015-12-13-stn-bgg.pdf
Rendsburg, 16.12.2015. Mobil über die Relay-Dienste telefonieren ist jetzt
ganz einfach: Mit der eigenen App für Android- und iOS-Betriebssysteme
präsentieren die Tess – Relay-Dienste den Dolmetschdienst für
„unterwegs“.
Darauf haben viele Kunden gewartet: Tess präsentiert eine eigene App für
iOS und Android. „Ab sofort können sich alle Tess- und Telesign-Kunden die
App im Google-Play Store oder im App Store kostenlos herunterladen und über
unsere Relay-Dienste mobil telefonieren“, erklärt Sabine Broweleit,
Geschäftsführerin der Tess – Relay-Dienste GmbH.
Das Besondere an der App: Der Download und die Funktionen der kostenfreien
App sind ganz einfach: Über ein Adressbuch können die Relay-Dienste TeSign
(Gebärdensprachvermittlung), TeScript (Schriftvermittlung) oder Telesign
(Tele-fon- und Ferndolmetschen über Telesign) sowie der Support und der
Kundenservice durch Anklicken angerufen werden. Ein extra Adressfeldeintrag
für Notrufe zur 110/112 ist bei der App bereits integriert und verbindet
den Anrufer im Notfall umgehend mit dem Dolmetscher. „Wir freuen uns, dass
wir nun die mobile Kommunikation für unsere Kunden noch einfacher gestalten
können“, so Broweleit. Bisher war die mobile Nutzung der Relay-Dienste nur
mit kostenpflichtigen Apps anderer Hersteller möglich.
Die Tess Relay-Dienste GmbH ist ein bundesweiter Telefon-Vermittlungsdienst
für hörgeschädigte Menschen. Der Dienst bietet Dolmetscherleistungen am
Tele-fon in Gebärdensprache (TeSign) und in Schriftsprache (TeScript) an.
Dadurch wird es gehörlosen, ertaubten und stark schwerhörigen Menschen
ermöglicht, eigenständig mit hörenden Menschen zu telefonieren. Durch die
technische Unterstützung für die Telesign Deutschland GmbH können auch
Telesign-Kunden die neue App nutzen, um über Telesign zu telefonieren oder
sich Gespräche ferndolmetschen zu lassen.
Entstanden ist Tess aus einem gemeinsamen Projekt der Deutschen Gesellschaft
der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V. und der Deutschen
Telekom AG. Seit dem 1.1.2009 arbeitet Tess als Regeldienst. Er ist für
private Telefonate an allen Wochentagen von 8.00-23.00 Uhr und für
berufliche Telefonate montags bis donnerstags von 8.00-18.00 Uhr und freitags
von 08:00-17.00 Uhr erreichbar.
Mehr Informationen gibt es unter www.tess-relay-dienste.de [1].
Informationen zu den Tess-Relay-Diensten erhalten Sie bei:
Tess-Relay-Dienste GmbH
Johannes-Wilhelm-Geiger-Weg 8
24768 Rendsburg
Tel.: 0 43 31/ 58 97-58
Fax: 0 43 31/ 58 97-45
Email: info@tess-relay-dienste.de
[1] http://www.tess-relay-dienste.de
Ab 1. November 2013 wurden vom Spitzenverband der Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband) neue höhere Festbeträge für Hörgeräte eingeführt -
und obwohl die Beträge deutlich angehoben wurden, war abzusehen, dass viele
schwerhörige Menschen für eine Versorgung mit Hörgeräten, die den
Kriterien der geltenden Hilfsmittelrichtlinie entspricht, weiterhin
Zuzahlungen leisten müssen.
Deshalb hat die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und
Fachverbände e.V. (DG) stellvertretend für alle hörgeschädigten Menschen
in Deutschland Klage gegen die Festbeträge beim Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg eingereicht. Ziel war es, dass das immer noch
intransparente Festsetzungsverfahren gerichtlich überprüft wird, die
Patientenvertreter Einsicht in alle Kalkulationsgrundlagen erhalten und somit
erreicht wird, dass die Festbeträge richtig berechnet werden.
Nach drei Jahren hat sich die DG im Juli 2016 entschlossen, die Klage
zurückzunehmen.
Den Bericht zur Rücknahme der Klage finden Sie als Text hier folgend, sowie
als Anhang in Form eines PDF am Ende dieses Artikels.
- - -
* Festbetragsgruppensystem für Hörhilfen und Festbeträge für
schwerhörige Versicherte mit Ausnahme der an Taubheit grenzend
schwerhörigen Versicherten ab 1. November 2013
Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten u.a. ./. GKV-Spitzenverband Az.:
L 1 KR 241/13 KL*
Ab 1. November 2013 wurden vom Spitzenverband der Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband) neue höhere Festbeträge für Hörgeräte eingeführt
und obwohl die Beträge deutlich angehoben wurden, war abzusehen, dass viele
schwerhörige Menschen für eine Versorgung mit Hörgeräten, die den
Kriterien der geltenden Hilfsmittelrichtlinie entspricht, weiterhin
Zuzahlungen leisten müssen.
Deshalb hat die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und
Fachverbände e.V. (DG) stellvertretend für alle hörgeschädigten Menschen
in Deutschland Klage gegen die Festbeträge beim Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg eingereicht. Ziel war es, dass das immer noch
intransparente Festsetzungsverfahren gerichtlich überprüft wird, die
Patientenvertreter Einsicht in alle Kalkulationsgrundlagen erhalten und somit
erreicht wird, dass die Festbeträge richtig berechnet werden.
Nach drei Jahren hat sich die DG im Juli 2016 entschlossen, die Klage
zurückzunehmen.
*Gründe für die Rücknahme der Klage*
Das Verfahren war von Anfang an mit Schwierigkeiten verbunden. Laut
Patientenbeteiligungsverordnung ist der Deutsche Behindertenrat (DBR) als
Patientenorganisation im Verfahren der Festbetragsfestsetzung beteiligt. Er
bedient sich dabei der Fachkompetenz seiner Mitgliedsverbände, u.a. der
Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände
e.V. (DG) und des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. (DSB) und benennt
fachkundige Personen aus seinen Mitgliedsverbänden als Patientenvertreter.
Verfahrensverletzungen müsste daher auch der DBR rechtlich anmahnen und ggf.
einklagen.
Der DBR ist aber ein Aktionsbündnis, das sich nicht als juristische Person
versteht. Eine Klageerhebung hätte nach gültigem Statut des DBR aus dem
Jahr 2013 eines einstimmigen Beschlusses aller Mitgliedsverbände bedurft,
der in der Kürze der Zeit (die Frist zur Einreichung der Klage gegen den
Beschluss des GKV-Spitzenverbandes war auf nur vier Wochen begrenzt) nicht zu
erreichen war. Die DG hat daher stellvertretend für den DBR die Klage
eingereicht und beantragt, dass der DBR im Verfahren beigeladen wird.
Leider hat der 1. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg die DG
nach langwierigem jahrelangem Schriftwechsel nicht als klagebefugt anerkannt.
Das Landessozialgericht hat im Mai 2015 festgestellt, dass der DBR sich in
der Ausübung seiner Beteiligungsrechte lediglich intern der Fachkunde seiner
Mitgliedsverbände bedient. Die DBR Mitgliedsverbände sind aber selber nicht
nach § 3 der Patientenbeteiligungsverordnung anerkannte Organisationen.
Damit sind diese Organisationen auch nicht klagebefugt. Sie haben kein Recht
auf die vollständige Herausgabe der Unterlagen im Anhörungsverfahren und
somit steht ihnen in einem gerichtlichen Verfahren auch die Akteneinsicht
nicht zu.
*Was wurde mit dem Klageverfahren durch die DG trotzdem erreicht?*
Der DBR hat sich in der Zwischenzeit neu positioniert und ein Statut
beschlossen, dass Klagen
künftig einfacher machen könnte.
Der GKV-Spitzenverband hat sein Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet und
Hörgeräte, die nicht den Kriterien des Festbetragsgruppensystems
entsprechen, aussortiert. Rückwirkend hat das aber keine Auswirkung auf die
Höhe der in 2013 festgelegten Festbeträge.
Bericht zur Klage gegen die Festbeträge 2013 Seite 2
In 2016 ist vom GKV-Spitzenverband bereits eine weitere Überprüfung der
Festbeträge für Hörgeräte gestartet worden. Wichtig wird sein, dass der
DBR und seine Mitgliedsverbände DG und DSB in diesem Verfahren die neuen
Erkenntnisse nutzen. Dazu gehört, dass Anhörungsverfahren ähnlich wie im
Gemeinsamen Bundesausschuss nach geordneten Verfahren ablaufen:
Die Patientenvertreter der DBR-Mitgliedsorganisationen müssen
schriftlich legitimiert werden, damit sie in Anhörungsverfahren auch als
DBR-Patientenvertreter anerkannt werden.
Die Unterlagen müssen vom DBR schriftlich angefordert werden und die
Vertraulichkeit muss zugesichert werden.
Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juni 2016 einen Gesetzentwurf zur
Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und
Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) vorgelegt. Hier hat die DG ihre aus
dem Klageverfahren gewonnenen Erkenntnisse direkt eingebracht und eine
gesetzliche Klarstellung der Patientenbeteiligungsrechte bei
Anhörungsverfahren gefordert (siehe Stellungnahme zum HHVG vom 01.07.2016).
Rendsburg, 1. Februar 2016. Für die Betreuung von gehörlosen Flüchtlingen
können ehrenamtliche Helfer des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. (DGB) ab
sofort kostenlose Telefondolmetschdienste in Deutscher Gebärdensprache und
Schriftsprache nutzen. Dafür stellen die beiden Anbieter von
Telefondolmetschen, Tess – Relay-Dienste GmbH und Telesign Deutschland
GmbH, vier Anschlüsse zur Verfügung. So ist die schnelle, direkte
Kommunikation mit deutschen Behörden sowie Organisationen gewährleistet.
Die Anschlüsse werden vor allem in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein eingesetzt. Hier halten sich besonders viele gehörlose
Flüchtlinge auf, sagt Ege Karar, DGB-Bundesreferent für Migration und
Flüchtlinge. „Alleine im Hamburger Raum haben wir etwa dreißig gehörlose
Flüchtlinge.“
Seit vielen Monaten prägt das Thema Flüchtlinge den Alltag in Deutschland.
Die Kommunikation mit gehörlosen Flüchtlingen stellt dabei besondere
Herausforderungen dar. Zunächst gebe es große Kommunikationsbarrieren, so
Karar. „Im arabischen Raum gebärdet man anders als bei uns. Auch das
dortige Fingeralphabet ist nicht mit unserem vergleichbar“, erklärt er
weiter. Internationale Gebärden beherrschen gehörlose Flüchtlinge in der
Regel auch nicht. Sie müssen also zwei Sprachen neu lernen: die Deutsche
Schriftsprache und die Deutsche Gebärdensprache.
Nach Überwindung der kommunikativen Hürden stehen organisatorische
Schwierigkeiten an. Hier verspricht sich Karar eine große Hilfe durch die
Anschlüsse von Tess – Relay-Dienste und Telesign Deutschland. „Bislang
gibt es keine Regelung der Übernahme von Dolmetscherkosten bei
Flüchtlingen. Mit Hilfe der kostenlosen Anschlüsse können wir jedoch jetzt
direkt Kontakt mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), der Caritas und weiteren
Organisationen aufnehmen. Wir können außerdem schnell mit Behörden oder
politischen Stellen telefonieren“, freut sich Karar.
Bei der Nutzung des Dolmetschdienstes ruft der ehrenamtliche, ebenfalls
gehörlose Helfer im Namen des Flüchtlings bei einem
Gebärdensprachdolmetscher von Tess – Relay-Dienste oder Telesign
Deutschland an. Dieser wählt dann die Nummer des hörenden
Gesprächspartners – zum Beispiel beim DRK. Der Dolmetscher übersetzt im
folgenden Gespräch von Deutscher Gebärdensprache in Lautsprache und
umgekehrt. Die Gesprächsinhalte vermittelt der ehrenamtliche Helfer an den
gehörlosen Flüchtling und hilft ihm so bei der Kommunikation mit Behörden
und Ämtern.
Die Tess – Relay-Dienste GmbH und die Telesign Deutschland GmbH sind
Anbieter von Telefondolmetschdiensten für hörgeschädigte Menschen. Dort
setzen sich Menschen mit und ohne Hörbeeinträchtigungen kontinuierlich für
die Gestaltung bedarfsgerechter Leistungen ein. Seit 2012 sind beide Firmen
nach DIN ISO 9001:2008 zertifiziert.
Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und
Fachverbände e.V. (DG) mit ihren 26 Mitgliedsverbänden ist Gesellschafterin
beider Unternehmen.
Ansprechpartner
Tess – Relay-Dienste GmbH und Telesign Deutschland GmbH
Nadine Brohm
Johannes-Wilhelm-Geiger-Weg 8
24768 Rendsburg
Tel. 04331 58 97 58
Fax. 04331 58 97 45
Email: brohm@tess-relay-dienste.de [1]
Internet: www.tess-relay-dienste.de [2] / www.telesign.de [3]
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier [4].
[1] mailto:brohm@tess-relay-dienste.de?subject=Kostenloser%20Dolmetschdienst%20f%C3%BCr%20geh%C3%B6rlose%20Fl%C3%BCchtlinge
[2] http://www.tess-relay-dienste.de
[3] http://www.telesign.de
[4] https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/anhaenge/pmkostenloser-dolmetschdienst-fuer-geh-fluechtlinge.pdf