Neues Bundesgleichstellungsgesetz bietet Chance für barrierefreie Umgestaltung der Gesellschaft
Die in der heftigen Auseinandersetzung um das Zuwanderungsgesetz im
Bundesrat kaum öffentlich wahrgenommene Verabschiedung des
Bundesgleichstellungsgesetzes für Behinderte durch die Länderkammer bietet
nach Ansicht des Behindertenverbandes NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Grundlage
für eine barrierefreie Umgestaltung der Gesellschaft.
«Mit dem Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte ist uns endlich auch in
Deutschland der Einstieg in eine Bürgerrechtsgesetzgebung für Behinderte
gelungen, durch den der Abbau von Barrieren und Benachteiligungen
Behinderter nun konsequent festgeschrieben ist. Die auf die Bundesebene
zugeschnittenen Regelungen müssen nun auch konsequent in den Ländern und
Kommunen verankert und umgesetzt werden», fordert der Pressesprecher des
NETZWERK ARTIKEL 3, Ottmar Miles-Paul. Das mit großer Mehrheit im Bundestag
und Bundesrat verabschiedete Gesetz tritt zum 1. Mai 2002 in Kraft und
regelt den Abbau von Barrieren in einer Vielzahl von Bereichen, wie zum
Beispiel bei der Zugänglichkeit von Wahllokalen, Verkehrsmitteln,
öffentlichen Gebäuden oder Internetseiten. Ähnlich wie in den USA,
Großbritanien, Australien oder in den skandinavischen Ländern kehre mit
diesem Gesetz nun endlich auch in Deutschland eine Politik ein, die
Benachteiligungen Behinderter konsequent verhindert und ahndet.
«Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz ihr erstes Versprechen eingelöst.
Nun muss sie auch dafür sorgen, dass das von Justizministerin Däubler-Gmelin
versprochene Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht
noch in dieser Legislaturperiode Wirklichkeit wird. Denn auch im
Vertragsrecht können zukünftig keine Benachteiligungen mehr geduldet
werden», so Miles-Paul. hjr