Transparenzliste
Die Selbsthilfeorganisationen in der Liste der BAG Selbsthilfe haben sich freiwillig verpflichtet, die „Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen“ verbindlich umzusetzen. Wenn sie mit Wirtschaftsunternehmen zusammenarbeiten, veröffentlichen sie daher deren Zuwendungen differenziert nach Zuwendungsgeber und Zuwendungsart auf der Homepage des Verbandes im Internet.
Die Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten e.V. erklärt, dass sie im Jahr 2022 keinerlei Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen erhalten hat, welche in der Matrix für eine Selbstauskunft aufzuführen wären.
Lobbyregister
Die Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V. ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages gelistet und beachtet den nachfolgenden Verhaltenskodex:
> Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes