Spenden & Unterstützung

DGS

Sie können die Interessen und Anliegen der Deutschen Gesellschaft durch eine Spende finanziell untersützen und dadurch einen Beitrag zur Verbesserung der Situation gehörloser, ertaubter und schwerhöriger Menschen leisten.

Die Deutsche Gesellschaft ist vom Finanzamt Kiel-Nord als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt.

Nach Eingang einer Spende erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. Bitte schreiben Sie deshalb Ihre Anschrift auf den Überweisungsträger.

Spendenkonto

HypoVereinsbank
DE30 2003 0000 0070 1913 04
BIC: HYVEDEMM300

 

Fördermitglied

Sie haben neben der Möglichkeit uns zu spenden auch die Option förderndes Mitglied der Deutschen Gesellschaft zu werden, um unsere Anliegen zu unterstützen. Die nötigen Formulare stehen unten mit weiteren Informationen zum Herunterladen bereit. Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise.

Hinweise zur fördernden Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft beginnt nach Bestätigung durch die DG.
  • Die Deutsche Gesellschaft ist vom Finanzamt Kiel-Nord als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt.
  • Fördernde Mitglieder erhalten jährlich eine Beitragsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
  • Außerdem erhalten sie jährlich den Tätigkeitsbericht sowie Informationen zu überregionalen Veranstaltungen hörgeschädigter Menschen oder ihrer Berufsverbände. Bei Veranstaltungen der DG werden sie eingebunden. Ausstellungskosten werden ermäßigt.
  • Fördernde Mitglieder können auf Wunsch auf die Liste der Förderer/ Webseite der DG aufgenommen werden. Juristischen Personen ermöglichen wir die Verlinkung zu deren Webseiten.

Weitere Informationen