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Immer mehr Krankenkassen, hauptsächlich die AOK, lehnen die Kostenübernahme
von Lichtsignalanlagen ab oder genehmigen nur einen kleinen Teil. Vorerst
geschah dies überwiegend in Bayern. Mittlerweile weitet sich diese
Problematik auf das gesamte Bundesgebiet aus. Sehen Sie sich hierzu bitte
diesen Aufruf [1] an.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-155-5f4650fbc1ddb.pdf
Die erste bundesweite Fachtagung aller Berufsbildungswerke für
Hörgeschädigte in Deutschland war hochinteressant
Hase: "Visionen ohne Taten sind Halluzinationen"
(Rendsburg, 5. 5. 2005) *"REHAlitäten beruflicher Bildung und Integration
hör- und sprachgeschädigter Menschen"*, das war das Thema einer
hervorragend organisierten wie interessanten Tagung des Berufsbildungswerkes
Leipzig (wir berichteten: Vortrag Hase und PowerPoint Präsentation [1],
PowerPointPräsentation zu telesign [2]) mit vielen Teilnehmerinnen und
Teilnehmern aus ganz Deutschland, darunter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
aller 7 deutschen Berufsbildungswerke, die hör- und sprachgeschädigte
Menschen ausbilden.
Schwerpunkte der Veranstaltung waren: Positionierungen der Bundesregierung
sowie der Bundesagentur für Arbeit zur beruflichen Rehabilitation, die
Vorstellung des "Leipziger Modells", eines innovativen Diagnostik- und
Beratungsangebotes für hör- und sprachgeschädigte Menschen, der Blick auf
die aktuellen Rahmenbedingungen,
auf barrierefreie Information und Kommunikation sowie zahlreiche Workshops zu
interessanten Themen.
Immer wieder stand die Frage im Mittelpunkt der Diskussionen, welche
besonderen Anforderungen sich an die Ausbildung hör- und sprachgeschädigter
Menschen bei zunehmend knapper werdenden Mitteln sowie steigender
Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung stellen.
In seiner Rede dankte Hase als Vorsitzender der DG den Organisatoren für
eine überaus erfolgreiche Veranstaltung, die zur richtigen Zeit auf richtige
Themen einging. Gleichzeitig wies er darauf hin, wie dringend der
Schulterschluss zwischen Organisatoren der beruflichen Bildung und Verbänden
der Hörgeschädigten sowie ihrer Berufsgruppen sei. Denn Visionen ohne Taten
seien Halluzinationen. Die Herausforderungen der heutigen Zeit müssten
angenommen werden, nicht nur mit Blick auf eine Optimierung der
Bildungschancen hörgeschädigter Menschen, sondern auch mit dem Ziel, im
Rahmen der politischen Systeme Einfluss zu nehmen. Es dürfe nicht dazu
kommen, dass hörgeschädigte Menschen als schwerer vermittelbar an den Rand
gedrängt werden.
Der Leiter des Berufsbildungswerkes Leipzig, Wolfgang Menz, stellte sich
hinter die Auffassung von Hase und betonte in seinen die Tagung
abschließenden Worten vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen
die Notwendigkeit der Zusammenarbeit der Berufsbildungswerke.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=News&file=article&sid=145
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=News&file=article&sid=146
Das Berufsförderungswerk Mainz stellt für hörgeschädigte Menschen eine
neue Ausbildungsmöglichkeit in dem qualifizierten Beruf des
Physiotherapeuten vor. Die komplette Veröffentlichung des
Berufsförderungswerks Mainz können Sie sich hier herunterladen [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-157-5f4650fbd16da.doc
"*Die Versorgungssituation hörbehinderter alter Menschen in Einrichtungen
der Altenhilfe*", ein interessantes Projekt der Forschungsgesellschaft
Gerontologie im Auftrag der GEERS-Stiftung. Hier [1] finden Sie mehr zu
diesem Projekt.
[1] http://www.ffg.uni-dortmund.de/Forschungsprojekte/projektbeschreibung.php?id=64
Einen neuen Service für die Zuschauer der Gottesdienstübertragungen bietet
das
ZDF ab April: Beginnend mit dem katholischen Gottesdienst am Palmsonntag, 5.
April 2009, 9.30 Uhr, werden die Gottesdienst-Übertragungen live
untertitelt. Auf
der Videotextseite 777 können die Zuschauer auf diese Weise die liturgischen
Texte, die Lieder und die Predigt mitlesen. Das ZDF kommt damit der Bitte
vieler
Hörgeschädigter und älterer Zuschauer nach, die dadurch den Gottesdienst
besser
verfolgen können. Aber auch hörende Zuschauer profitieren durch die
Liedtexte, die
sie direkt am unteren Rand ihres Bildschirms sehen können.
Das ZDF setzt damit den Ausbau der 2001 gestarteten Live-Untertitelung seines
Programms fort. Tägliche Sendungen wie die "heute"-Nachrichten um 17.00 und
19.00 Uhr, das "heute- journal" oder "Leute heute" werden mit Untertiteln
angeboten. Daneben werden zahlreiche Sportübertragungen, Wahl- und
"ZDFspezial"-Sendungen untertitelt. Die Quote der untertitelten Sendeminuten
ist in
den vergangenen Jahren erheblich angestiegen. Im Jahr 2008 wurden so beinahe
28 Prozent aller Sendeminuten im ZDF mit Untertiteln angeboten.
Der katholische Gottesdienst an Palmsonntag wird live aus der Pfarrei St.
Martin in
Peuerbach /Oberösterreich übertragen.
Mainz, 24. März 2009
ZDF Pressestelle
Der Pay-TV Sender "Premiere" bietet für zunächst 20 deutsche Filme die
Möglichkeit Untertitel einzublenden an. Auf den Sendern "Premiere 1" bis
"Premiere 5" werden ab heute (15.07.2004) Untertitel übertragen. Diese
können über die Teletexttafel 150 aktiviert werden und werden zunächst
für eine eingeschränkte Auswahl von 20 Filmen aktivierbar sein.
Hier eine Liste der Filme, die gleich bei Erstausstrahlung mit Untertiteln
übertragen werden:
Harry Potter und die Kammer des Schreckens
Minority Report
Der Pianist
xXx – Triple X
Die Bourne Identität
Die Herrschaft des Feuers
James Bond: Stirb an einem anderen Tag
K 19: Showdown in der Tiefe
K-Pax
Roter Drache
Sweet Home Alabama
Blood Work
Daredevil
Supersüß und Supersexy
Ghost Ship
Tuxedo – Gefahr im Anzug
I Spy
My Big Fat Greek Wedding
Solaris
Soloalbum
Außerdem hat der Taubenschlag [1] ein interessantes Projekt zum Abonnement
von Premiere gestartet.
[1] http://www.taubenschlag.de
Aufruf zur Teilnahme am 6. Kindercamp vom 30. Juli bis 08. August 2007 an der
Nordsee.
Anmeldeschluss: *13.05.07* Sehen Sie hierzu bitte die beigefügten
Informationen und Formulare [1].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-161-5f4650fbf2fc3.zip
Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) veranstaltet auf seiner Internetseite
regelmäßig Expertenchats rund um die Themen Hörschädigung und
Behinderung. Für das Jahr 2010 sind durch den DSB bisher folgende Themen
vorgesehen:
* *21.03.2010:* "Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009
- Festbeträge für hochgradig schwerhörige Menschen"
* *21.04.2010:* "Mundabsehen - lernen mit Computer" mit Lothar Grahl
* *14.07.2010:* "Lärmschutz für Arbeitnehmer in Produktionsbetrieben-
Aufklärung und Umsetzung durch den BAuA-Bund"
* *29.09.2010:* "Vorstellung des Behindertenbeauftragten - was sind seine
Aufgaben?" mit Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die
Belange behinderter Menschen
Auf der Übersichtsseite zu den Expertenchats [1] können neben geplanten
Terminen auch viele weitere Informationen abgerufen werden.
[1] http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/expchat.asp
(Augsburg/Rendsburg, 12. 4. 2005) Auf zwei Mitgliederversammlungen haben sich
alle Mitgliedsverbände der Deutschen Gesellschaft dafür ausgesprochen,
verstärkt für mehr Untertitel und Gebärdensprache im Fernsehen
einzutreten. Seit ca. 2 Jahren arbeitet deshalb eine verbandsübergreifende
Arbeitsgruppe in der DG an diesem Thema. Von dieser Arbeitsgruppe sind bisher
umfangreiche Recherchen sowie ein intensiver fachlicher Austausch mit vielen
Ansprechpartner/ Fachleuten - siehe hierzu auch www.taubenschlag.de [1] -
erfolgt. Ergebnis ist auch diese Power-Point-Präsentation [2] als Material
zum weiteren Vorgehen gegenüber Fernsehverantwortlichen und Politik.
[1] http://www.taubenschlag.de
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-163-5f4650fc204c5.pps
Nach zweieinhalb Jahren wird im Sommer 2008 der erste Film von Manfred Mertz
erscheinen. Da Manfred Mertz gehörlos ist, handelt es sich bei /STILL-LEBEN/
um den ersten Film eines gehörlosen Regisseurs für Gehörlose in
Gebärdensprache.
Weitere Informationen können Sie sich auf der Homepage des Films [1]
ansehen.
[1] http://www.mm-kunst.de/home_film/startseite_film/startseite.htm
Erstes bundesweites Qualifizierungskonzept für Berater von hörgeschädigten
Menschen in Integrationsfachdiensten und bei anderen Rehaträgern Im Mai 2005
haben 27 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreich die berufsbegleitende
„Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von
Integrationsfachdiensten für die Beratung, Vermittlung und berufsbegleitende
Unterstützung von hörgeschädigten Menschen“ abgeschlossen. Zum Abschluss
haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre praxisorientierten
Projektarbeiten präsentiert und ein Zertifikat erhalten.
Die 1,5 jährige Weiterbildung wurde vom Institut für Qualifizierung und
Beratung zur Integration hörgeschädigter Menschen (QUINT) konzipiert und
modellhaft durchgeführt. Sie ist bundesweit die erste und einzige
Möglichkeit, in der behinderungsspezifisches Fachwissen und Fertigkeiten und
damit eine Grundqualifikation für die Beratung und Begleitung
hörgeschädigter Menschen im Arbeitsleben erworben werden können. Dabei hat
sich eine Kombination aus inhaltlichen Modulen, in denen hörgeschädigte und
hörende Dozenten im Team zusammenarbeiten, und einer gebärdensprachlichen
Schulung als sehr erfolgreich bewährt.
Eingebettet war diese Qualifizierungsmaßnahme in das gleichnamige Projekt
(kurz: MOQUA), das in den Jahren 2003-2005 durchgeführt und vom
Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, der Bundesagentur
für Arbeit, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen, dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und
dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften finanziert wurde.
Das Projekt befand sich in der Trägerschaft des Bildungszentrums für
Hörgeschädigte, Essen e.V. und wurde von der Universität zu Köln (Prof.
Dr. Th. Kaul) wissenschaftlich begleitet.
Ziel des Gesamtprojekts war es, die Beratung hörgeschädigter Menschen durch
Integrationsfachdienste (IFDs) und andere Rehabilitationsträger durch eine
behinderungsspezifische Qualifizierung der zuständigen Berater zu
verbessern. Die Beratung hörgeschädigter Menschen erfordert sowohl eine
hohe kommunikative bzw. gebärdensprachliche Kompetenz als auch Wissen über
die Auswirkungen der verschiedenen Formen einer Hörschädigung auf das
Privatleben und den Arbeitsalltag.
Um den Fortbildungsbedarf zu erheben, wurde neben der
Qualifizierungsmaßnahme von der Universität zu Köln eine bundesweite
Befragung der IFDs und anderer Rehabilitationsträger durchgeführt. Die
Befragung hat ergeben, dass die Berater in der Regel nicht über eine
hörgeschädigtenspezifische Ausbildung verfügen und sich häufig in der
Beratung hörgeschädigter Menschen überfordert fühlen.
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurde vom Institut QUINT ein
Schulungsprogramm entwickelt, das sowohl Basisschulungen für alle Berater
von Rehabilitationsträgern enthält als auch die umfassende Qualifizierung
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von IFDs, die vorwiegend für
hörgeschädigte Menschen zuständig sind. Diese Schulungen sollen zukünftig
bundesweit angeboten werden.
Während der Vorbereitung und der Durchführung des gesamten Projekts fand
eine enge Zusammenarbeit sowohl mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund als auch
mit dem Deutschen Schwerhörigenbund statt. Ihre Vertreterinnen und Vertreter
haben bei der Planung der Schulung mitgewirkt und waren auch im
wissenschaftlichen Beirat vertreten.
Weitere Informationen zu dem Projekt und der Qualifizierungsmaßnahme finden
Sie unter www.institut-quint.de [1]
[1] http://www.institut-quint.de
(bsk-iwi/pr) Die Informationskampagne "alle inklusive! - Die neue
UN-Behindertenrechtskonvention" ist am 29.1.2009 in Berlin gestartet.
Die erste Fachkonferenz im Rahmen dieser Kampagne widmete sich dem Thema
"Gemeinsame Bildung von behinderten und nicht behinderten Kindern".
Die Informationskampagne ist ein Projekt der Behindertenbeauftragten der
Bundesregierung in Kooperation mit Mitgliedsverbänden des Deutschen
Behindertenrates.
Seit Jahresbeginn 2009 ist für Deutschland die neue
UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich. "Für uns ist sie ein wichtiges
Instrument im Kampf um unser Recht auf umfassende Teilhabe am Leben der
Gemeinschaft und um die freie Entfaltung unserer Persönlichkeit", so Irmgard
Winkler, stellvertretende BSK-Bundesvorsitzende.
"Gemäß Artikel 24 der neuen UN-Behindertenrechtskonvention haben die
Vertragsstaaten u. a. zu gewährleisten, dass behinderte Schülerinnen und
Schülern gleichberechtigt den Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und
barrierefreien Unterricht an Grund- und weiterführenden Schulen haben.
Inklusive Bildung meint also: alle Schüler werden gemeinsam unterrichtet.
Aber ein gemeinsamer Schulbesuch von behinderten und nicht behinderten
Kindern endet meistens schon vor der Schultür, weil Rampen für
Rollstuhlfahrer, Aufzüge und behindertengerechte Toiletten fehlen. Deshalb
werden von rund 500.000 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in Deutschland lediglich 15 Prozent in Regelschulen
unterrichtet.
Im Hinblick auf die 1. Lesung des zweiten Konjunkturpakets am 30.1.2009 im
Deutschen Bundestag forderten die mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
der Konferenz einen gezielten Einsatz der im Rahmen des Pakets
bereitgestellten Investitionsmittel für umfassende Barrierefreiheit
(Zugänglichkeit) an Schulen. So kann nicht nur nachhaltig investiert,
sondern gleichzeitig inklusives, gemeinsames Lernen gefördert werden"
erläutert Irmgard Winkler.
Die 2. von insgesamt acht Fachkonferenzen findet am 12.2.2009 in München
statt: *"alle inklusive! - Die neue UN-Konvention & die Gesundheitspolitik"*
Mit dieser Fachkonferenz wird der Diskussionsprozess zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention im Gesundheitsbereich geführt.
Dabei werden u. a. folgende Themen im Mittelpunkt stehen:
*·* Barrierefreie Arztpraxen,
*·* Wunsch- und Wahlrecht bei der Hilfsmittelversorgung,
*·* Flächendeckende Versorgung - auch in ländlichen Gebieten,
*·* Patientenrechte sowie Versicherungsschutz.
Auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen hat an die Landesregierung NRW geschrieben. Landesregierung NRW
Frau Staatssekretärin für Europa,
Internationales und Medien
Prof. Dr. Miriam Meckel
Staatskanzlei
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Sehr geehrte Frau Professor Meckel,
wie viele behinderte Menschen und ihre Verbände habe auch ich als
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen die
Meldung in der Süddeutschen Zeitung vom 5. Mai, wonach geplant sei, die
generelle Rundfunkgebührenbefreiung für behinderte Menschen aufzuheben, mit
Aufmerksamkeit gelesen.
Angesichts des notwendigen Umbaus sozialer Sicherungssysteme und einer Zeit,
in der sich tagtäglich die Frage stellt, wie die insgesamt wachsenden
Belastungen für den Einzelnen auf sozial gerechte Weise gestaltet werden
müssen, ist es meiner Ansicht nach prinzipiell zulässig, auch bei
behinderten Menschen über generelle Befreiungstatbestände kritisch
nachzudenken und zu fragen ob statt dessen die individuelle Bedürftigkeit
und der tatsächlichen Nachteilsausgleich zu Grunde zu legen ist.
Im vorliegenden Fall ist die Sachlage jedoch komplexer und ich möchte einige
der Argumente, die es bei der Entscheidung dieser Frage zu wägen gilt,
aufführen. Rundfunk und Fernsehen sind in der heutigen Zeit für viele
behinderte Menschen ein Mittel um die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
sicherzustellen. Dies sind die Ziele, die sich in den Gleichstellungsgesetzen
des Bundes (BGG) und der Länder um im SGB IX widerspiegeln. Das im
SZ-Artikel zitierte Urteil des Bundessozialgerichts datiert vom 28.06.2000,
kann also noch nicht die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigt haben. Das BGG
sieht die Schaffung einer umfassenden Barrierefreiheit vor, dies schließt
Kommunikationsbarrieren ein.
Gerade die öffentlich-rechtlichen Sender sehe ich bei der Umsetzung dieser
Vorgabe in einer besonderen Pflicht.
Seit Einführung des digitalen Fernsehens wurden z.B. durch den Wegfall von
Audiodeskription für blinde und sehbinderte Menschen neue Barrieren
aufgebaut, ohne dass für dieses Problem von Anfang an Lösungen konzipiert
wurden.
Während sich jedoch für o.g. der Inhalt von Fernsehsendungen zumindest
über die Sprache erschließt, sind gehörlose oder hochgradig schwerhörige
Menschen noch viel stärker benachteiligt. Rundfunksendungen können sie
nicht hören und beim Fernsehen bleibt ihnen wegen der sehr selten
praktizierten Tonsubstitution durch Untertitel oder
Gebärdensprachdolmetschereinblendungen der Inhalt unverständlich.
Die Verbände sinnesbehinderter Menschen schätzen den Programmanteil, der
für sie nutzbar ist auf 0,3-5 %. Diese Angaben halte ich für realistisch
und ich könnte keine Verhältnismäßigkeit erkennen, wenn dafür die volle
Rundfunkgebühr gezahlt werden sollte.
Ich begrüße drei Ankündigungen, die Sie dem SZ Artikel zufolge gemacht
haben. Zum einen stimme ich Ihnen zu, dass bei allen Überlegungen der
soziale Aspekt selbstverständlich berücksichtigt werden sollte, d.h. für
einkommensschwache behinderte Menschen muss es nach wie vor die Möglichkeit
der kompletten Gebührenbefreiung geben.
Zum anderen freue ich mich, dass im Rahmen dieser Diskussion nun endlich das
Ziel der Ausweitung des Angebotes für behinderte Menschen verstärkt in
Angriff genommen werden soll. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass es aus
meiner Sicht der falsche Weg ist, zunächst für eine nicht nutzbare Leistung
Gebühren einzuziehen und bezahlte Leistung erst zeitversetzt zur Verfügung
zu bestellen. Meiner Meinung nach kann eine Erhebung von Gebühren nur
zeitgleich mit einer Ausweitung des barrierefreien Programmangebotes
rechtlich vertreten werden.
Ich komme nun zu einem letzten Punkt, der für mich vor dem Hintergrund des
paradigmatischen Wechsels in der Politik mit und für Menschen mit
Behinderungen große Bedeutung hat: Sie haben angekündigt, dass Sie über
die geplante Reform mit den Verbänden der behinderten Menschen und den
Sozialverbänden diskutieren möchten. Ich möchte an Sie appellieren, bald
und in jedem Fall vor dem Treffen der Regierungschefs am 17. Juni in diesen
Dialog einzutreten. Denn behinderte Menschen sind "Experten in eigener Sache"
und sollten in allen Bereichen öffentlich-rechtlichen Handelns nicht als
Objekte, sondern als selbstbestimmende in sie betreffende Entscheidungen
einbezogen werden. Sie werden gerade bei den Verbänden von Menschen mit
Sinnesbehinderungen auch große Kompetenz finden für die Frage, wie
Medienangebote barrierefrei gestaltet werden können.
Ich bitte Sie, mich über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu
unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Examensarbeit von Manuela Bock
Ich heiße Manuela Bock, bin 26 Jahre alt und studiere
Gehörlosenpädagogik an der LMU in München. Im Rahmen meiner
Zulassungsarbeit, suche ich Zwillingspaare, von denen ein Kind
hörgeschädigt ist und das andere nicht bzw. beide einen relativ
unterschiedlichen Hörschaden habe oder einer CI-Träger ist, um
verschiedene Entwicklungsverläufe aufzuzeigen (evtl.
Einzelfallstudien).
Wer ist als Eltern oder Geschwister selbst
betroffen oder kennt betroffene Familien, die auch noch bereit wären
mit mir zusammenzuarbeiten?
(Am geeignetesten wären Kinder ab dem Schulalter oder Jugendliche,
aber da bin ich flexibel.)
Außerdem wollte ich fragen, ob sich Hörgeschädigte mit einer
Essstörung (Anorexie, Bulimie, Adipositas o.ä.) finden, die eventuell
bereit wären sich mit mir in Verbindung zu setzen, um eventuell eine
Selbsthilfegruppe oder ein Internet-Forum für Hörgeschädigte mit einer
Essstörung ins Leben zu rufen. Da ich selbst seit 17 Jahren unter
einer Essstörung leide, liegt mir dieses Thema sehr am Herzen. Ich
freue mich über jede Meldung, also trau dich!
Vielen lieben Dank schon mal im Vorraus
Meine Adresse:
Manuela Bock / bei Goebel
Konradsrtaße 11
80801 München
Tel:: 0176/6218800 bzw. 089/12507099
e-mail: bock.manu@gmail.com [1]
[1] mailto:bock.manu@gmail.com
Am 27. September wählt Deutschland einen neuen Bundestag.
Alle Sendungen zur Wahl, alle Kandidatenduelle und die Entscheidung werden im
Ersten live untertitelt.
*Sonntag, 30. August*
17.35 – 19.30 h Wahl 09: Landtagswahlen in Thüringen, Saarland und
Sachsen
19.30 – 20.00 h Berliner Runde
*Donnerstag, 03. September*
21.45 – 22.28 h Wahl 09: Der Herausforderer – Frank-Walter
Steinmeier
*Montag, 07. September*
21.00 – 22.13 h Wahl 09: Wahlarena - Zuschauer fragen Angela Merkel
*Dienstag, 08. September*
21.05 – 22.18 h Wahl 09: Wahlarena - Zuschauer fragen Frank-Walter
Steinmeier
*Donnerstag, 10. September*
21.45 – 22.28 h Wahl 09: Die Kanzlerin – Angela Merkel
*Sonntag, 13. September*
20.15 – 20.30 h Wahl 09: Vor dem TV-Duell
20.30 – 22.00 h Wahl 09: Das TV-Duell Merkel – Steinmeier
22.00 – 23.00 h Wahl 09: Anne Will – Nach dem TV-Duell
*Montag, 14. September*
21.00 – 22.13 h Wahl 09: Der TV-Dreikampf - Westerwelle gegen
Lafontaine gegen Trittin
*Montag, 21. September*
21.00 – 22.13 h Wahl 09: Die Favoriten - Spitzenpolitiker im
Kreuzverhör
*Mittwoch, 23. September*
23.32 – 00.45 h Wahl 09: Der Kampf der Kleinen - Die so genannten
„sonstigen Parteien“ vor der Wahl
*Freitag, 25. September*
23.30 – 02.30 h Wahl 09: Die lange Wahlnacht
*Sonntag, 27. September*
17.15 – 20.00 h Wahl 09: Bundestagswahl, Landtagswahlen in
Brandenburg und Schleswig-Holstein
21.50 – 22.50 h Anne Will
*Montag, 28. September*
20.15 – 21.45 h Hart aber fair - Moderation: Frank Plasberg
Informationen zu Untertiteln im Ersten jetzt auch unter
www.daserste.de/programm [1]
/Weitere Hinweise auf untertitelte Sendungen finden Sie regelmäßig unter
www.taubenschlag.de [2] unter der Rubrik TV / Untertitel./
[1] http://www.daserste.de/programm
[2] http://www.taubenschlag.de
Frankfurt/Main (dpa) - Auch schwerbehinderte ältere Arbeitnehmer
müssen betriebsbedingte Versetzungen in eine andere Stadt
akzeptieren, wenn sie nicht ihren Arbeitsplatz verlieren wollen. Das
geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des
Arbeitwgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit die Klage
einer Referentin gegen einen Fürsorgeverein zurück (Az.: 22/5/4 Ca
1997/04).
Sitz und Geschäftsstelle des mit öffentlichen Geldern getragenen
Vereins waren von Frankfurt nach Berlin verlegt worden. Die 110
Beschäftigten erhielten Änderungskündigungen, mit denen sie nach
Berlin versetzt wurden. Die schwerbehinderte Arbeitnehmevin
akzeptierte die Versetzung jedoch nicht. Wegen ihrer gesundheitlichen
Beschwerden und ihres Alters sei ihr ein Umzug nicht zuzumuten,
argumentierte sie.
Laut Urteil müssen auch Schwerbehinderte eine Versetzung
hmnnehmen, wenn es aus betriebsbedingten Gründen oeine Alternative
für sie gibt. Eine weit reichende Versetzung sei immer noch milder
für den betroffenen Arbeitnehmer als eine Entlassung und die damit
verbundene Arbeitslosigkeit. Nachdem die Frau die Versetzung
abgelehnt hatte, erklärte das Gericht ihr Arbeitsverhältnis für
beendet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales präsentiert vom 18.01. bis
19.02.2008 in der Alten Seilerei in Meerbusch bei Neuss seine Ausstellung 'In
die Zukunft gedacht - Bilder und Dokumente zur Deutschen Sozialgeschichte'
[1]. Der Eintritt ist kostenlos, kostenlose Führungen sind nach Anmeldung
möglich. Aktuelle Informationen zur Ausstellung finden Sie jederzeit unter:
www.ausstellung.bmas.de [2]
Für Menschen mit Hörschädigung werden Führungen in Gebärdensprache
angeboten. Um sich einen Überblick zu verschaffen, gibt es einen Kurzfilm in
Gebärdensprache unter folgendem Link:
Kurzfilm in DGS [3]
Desweiteren können DVDs zu dem Thema sowohl in DGS [4] als auch mit
Untertiteln [5] bestellt werden.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=Downloads&d_op=getit&lid=83
[2] http://www.ausstellung.bmas.de
[3] http://www.bmas.de/coremedia/generator/17464/ausstellung__in__die__zukunft__gedacht__dgs.html
[4] http://www.bmas.de/coremedia/generator/23482/in__die__zukunft__gedacht__dvd__dgs.html
[5] http://www.bmas.de/coremedia/generator/10378/dvd__zur__sozialgeschichte__deutschlands.html
*Rendsburg, 22. Juli 2005.* Die vorgezogenen Neuwahlen können für
hörgeschädigte Bürger einen Nachteil mit sich bringen: "Durch die
politischen Entwicklungen der letzten Wochen werden unsere Bemühungen, dass
der Gesetzgeber endlich auch hörbehinderte Menschen in die moderne
Telekommunikationsgesellschaft integriert, gefährdet", machte der
Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und
Schwerhörigen, Dr. Ulrich Hase, anlässlich der Entscheidung des
Bundespräsidenten zur Auflösung des Bundestages deutlich. Noch vor einigen
Wochen schien es eine positive Entwicklung zu geben. Der Bundestag hatte am
17.06.2005 eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet, die
unter anderem vorsah sicherzustellen, dass auch hörbehinderte Menschen das
tun können, was für alle anderen selbstverständlich ist: auch über große
Entfernungen mit einem beliebigen anderen Menschen in Echtzeit Informationen
auszutauschen - zu "telekommunizieren".
Leider hat nun der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen und damit
ein baldiges Inkrafttreten des Gesetzes zunichte gemacht. Die nun kommenden
Neuwahlen bedeuten praktisch das Aus für den laufenden Gesetzgebungsprozess.
Denn es ist nicht zu erwarten, dass das Vermittlungsverfahren noch vor den
Neuwahlen abgeschlossen sein wird. Mit Beginn der neuen Legislaturperiode
sind alle laufenden Gesetzgebungsverfahren unterbrochen. Es muss also wieder
ein neuer Entwurf in den nächsten Bundestag eingebracht werden. Hase dazu:
"Nach drei Jahren Überzeugungsarbeit hatten wir gehofft, dass der
Gesetzgeber nun endlich das umsetzt, was Grundgesetz und Europarecht schon
lange von ihm fordern: die Berücksichtigung behinderter Menschen bei der
Liberalisierung der Telekommmunikation. Nun geht leider alles wieder von
vorne los."
Bleibt zu hoffen, dass in einem neuen Anlauf keine "Korrekturen" zu Lasten
behinderter Menschen vorgenommen werden. Immerhin haben vor Jahresfrist alle
Parteien einstimmig einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem sie die
Forderungen der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und
Schwerhörigen nach einem Telefonvermittlungsdienst für hörbehinderte
Menschen unterstützen. "Wir werden uns dafür einsetzen, dass sich der
nächste Bundestag daran erinnert und die Politik Wort hält", so Hase.
Um die Betroffenen in der Zwischenzeit nicht noch länger auf etwas warten
lassen zu müssen, was schon längst Selbstverständlichkeit sein sollte, hat
die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen
mit ihren Mitgliedsverbänden – vor allem dem Deutschen Gehörlosen-Bund
und dem Deutschen Schwerhörigenbund - in Eigenregie begonnen, einen
Pilot-Vermittlungsdienst zu organisieren. Möglich wurde dies erst durch die
Mitarbeit der Deutschen Telekom, die im Rahmen der freiwilligen
Selbstverpflichtung ein entsprechendes Projekt finanziert.
Die langfristige Finanzierung ist damit jedoch alles andere als geklärt.
Hier ist die Politik weiterhin in der Pflicht, klare rechtliche Vorgaben zu
setzen.
Kontakt:
Dr. Ulrich Hase,
Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft
zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V.
Leander Palleit, Fachreferent
Dreieichstr. 28, D-60594 Frankfurt am Main
Tel: +49-69-788 039 09, Fax: +49-69-788 039 79
E-mail: palleit@t-online.de [1]
[1] mailto:palleit@t-online.de
*"Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände"*
*Berlin, 29. Januar 2009* Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat jetzt
das auf drei Jahre angelegte Projekt "Diskriminierungsschutz:
Handlungskompetenz für Verbände" gestartet. Mit Schulungs- und
Beratungsangeboten sollen Verbände als Akteure eines menschenrechtlichen
Diskriminierungsschutzes aktiviert und gestärkt werden. Das Projekt wird
durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2009 gefördert.
Beim heutigen Pressegespräch erklärte der Bundesminister für Arbeit und
Soziales, Olaf Scholz: "Die Stärkung der Rechte und Teilhabe behinderter
Menschen ist ein zentrales Anliegen unserer Politik. Mit der UN-Konvention
für die Rechte behinderter Menschen, dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz, dem Persönlichen Budget und Unterstützter
Beschäftigung sind in dieser Legislaturperiode wichtige Schritte getan
worden. Das Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte reiht sich
hier ein, indem es die Durchsetzung und Geltendmachung der Rechte fördert.
Das ist ein notwendiger Beitrag zum praktischen Diskriminierungsschutz und
ergänzt aus der Zivilgesellgesellschaft heraus die politischen Bemühungen."
"Diskriminierung ist in Deutschland alltägliche Realität, daher ist der
Schutz vor Diskriminierung eine zentrale menschenrechtliche Aufgabe für
Staat und Gesellschaft", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen
Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Vorstellung des Projektes.
Verbände könnten dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik
Inland/Europa, sagte: "Mit dem neuen Angebot will das Institut dazu
beitragen, dass Betroffenenverbände, Wohlfahrtsverbände,
Verbraucherschutzverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen am
Aufbau einer Kultur der Nichtdiskriminierung in Deutschland mitwirken." So
solle die Nutzung des Rechtsschutzes gegen Diskriminierung gefördert werden.
Das Projekt umfasse Qualifizierungsangebote zu den verbandsspezifischen
Rechten bei Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem
Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
und den internationalen menschenrechtlichen Beschwerdeverfahren ebenso wie
Beratungen zu einer innerverbandlichen Antidiskriminierungskultur. Dabei
werde es einen horizontalen Ansatz verfolgen und sich gleichermaßen mit
rassistischen Diskriminierungen sowie Diskriminierungen aufgrund des
Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion und
Weltanschauung oder einer Behinderung beschäftigen, so Follmar-Otto.
Das Diskriminierungsverbot ist ein Strukturmerkmal der Menschenrechte als
Rechte gleicher Freiheit. Es ist in den allgemeinen Menschenrechtsdokumenten
wie der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, dem UN-Zivilpakt, dem
UN-Sozialpakt sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und
wird in spezifischen Abkommen des Diskriminierungsschutzes wie dem
UN-Antirassismusübereinkommen, der UN-Frauenrechtskonvention, der
UN-Kinderrechtskonvention sowie der kürzlich vom Deutschen Bundestag
ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention weiter ausdifferenziert. Motor
für die Verabschiedung nationaler Antidiskriminierungs- und
Gleichbehandlungsgesetze waren auch die Antidiskriminierungsrichtlinien der
Europäischen Union.
Weitere Informationen: www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=367 [1]
[1] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=367
Der Nachrichtendienst spectrum11 hat auf seiner Webseite einen interessanten
Kurzfilm [1] über das Leben von Taubblinden veröffentlicht.
[1] http://spectrum11.de/extra/taubblinden.htm
Am 25. April 09 veranstaltete das Bildungsministerium Schleswig-Holsteins
eine hochkarätige Fachkonferenz mit 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch
aus dem Ausland als Auftakt des Jahres der inklusiven Bildung. "Unsere
Schulen müssen so eingerichtet sein, dass sie in der Lage sind, jedes Kind
angemessen zu fördern und zu unterrichten - unabhängig von körperlichen,
geistigen oder sozialen Beeinträchtigungen", sagte Bildungsministerin Ute
Erdsiek-Rave zum Auftakt der Konferenz "besser zusammen" in Rendsburg (mehr
dazu: www.schleswig-holstein [1], Suchwort: Ministerium für Bildung und
Frauen).
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung beim Präsidenten des
Landtags Schleswig-Holstein, Dr. Ulrich Hase, hielt einen sehr beachteten
Vortrag. Hase, der auch Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft der
Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. ist, setzte sich mit
der Umsetzung des Art. 24 (Bildung) der UN-Konvention zu den Rechten von
Menschen mit Behinderung auseinander. Er erläuterte den Inhalt des Art. 24
und ging im Hinblick auf inklusive Bildung auf Missstände sowie Konsequenzen
ein. *Seine Ausführungen* [2] beziehen sich nicht in erster Linie auf
hörgeschädigte Menschen sondern auf alle Menschen mit Behinderung. Sie sind
sicherlich auch für hörgeschädigte Menschen interessant und werden deshalb
auf diese Webseite gestellt.
[1] http://www.schleswig-holstein.de
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-175-5f4650fc7e345.pdf
*zur Früherkennung und Frühförderung hörgeschädigter Kinder* In einer
Kleinen Anfrage hatten sich die Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe, Andreas
Storm, Annette Widmann-Mauz, weitere Abgeordnete und die Fraktion der CDU/CSU
mit Fragen zur Früherkennung und Frühförderung hörgeschädigter Kinder an
die Bundesregierung gewandt (Drucksache 15/ 3855).
Die Bundesregierung - BMGS - antwortete mit Schreiben vom 14. Oktober 2004.
Hier [1] finden Sie den vollständigen Text.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-176-5f4650fc89c0c.pdf
Die Deutsche Cochlear Implant Gesellschaft ist Mitglied der Deutschen
Gesellschaft. Sie plant einen ersten Deutschen CI-Tag am 4. Juni 2005.
Das Wissen um das Cochlear Implant, mit dem taube Menschen wieder HÖREN
können, zu mehren, ist eines der Hauptziele der Deutschen Cochlear Implant
Gesellschaft e.V. Am 4. Juni 2005 will die Gesellschaft diesem Ziel einen
großen Schritt näher kommen. Die offizielle Pressemitteilung der Deutschen
Cochlear Implant Gesellschaft können Sie sich hier [1] anschauen bzw.
downloaden.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-177-5f4650fc94cdc.pdf
Die Deutsche Gehörlosen-Jugend e.V. präsentiert in Zusammenarbeit mit Free
Hand e.V. am 24. November in Frankfurt das 1. Jugendfestival. Das Festival
hat das Motto "alt und jung - gemeinsam vorwärts!"
Alle weiteren Informationen können Sie der zugehörigen Webseite [1]
entnehmen.
[1] http://www.gl-jugend.de/jf/
Heute (4. Mai 2005) endet eine dreitägige Fachtagung verschiedener
Berufsbildungswerke und anderer Beteiligter im *Berufsbildungswerk Leipzig
gGmbH* [1] zum Thema: *REHAlitäten beruflicher Bildung und Integration hör-
und sprachgeschädigter Menschen*.
Ulrich Hase hielt den Vortrag:
*Berufliche Teilhabe hörgeschädigter Menschen heute:
Vision oder Illusion?*
Hier: Der vollständige Text der Rede [2] sowie die PowerPointPräsentation
[3].
[1] http://www.bbw-leipzig.de
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-179-5f4650fcb0aa0.doc
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-179-5f4650fcb5d4c.ppt
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