Mit der ersten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung haben auch gehörlose, hochgradig schwerhörige und ertaubte Beamtinnen und Beamte seit Ende 2009 einen Anspruch auf die Verwendung von Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen bei Arztbesuchen. Lesen Sie das Rundschreiben 1/2010 der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes.