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Die Tess - Sign & Script - Relay-Dienste bieten gehörlosen Menschen seit
2006 die Möglichkeit zu telefonieren.
Die neuen Mediaterminals der Deutschen Telekom AG sind außerdem ein weiterer
wichtiger Schritt, um Kommunikationsbarrieren für gehörlose oder stark
hörgeschädigte Menschen abzubauen. Lesen Sie die gesamte Pressemitteilung
[1] zu diesen Themen.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-80-5f4650e094cc9.pdf
*Umsetzung der UN-Konvention dringend erforderlich*
Die politischen Forderungen behinderter und chronisch kranker Menschen in
Deutschland standen heute im Mittelpunkt des Gesprächs, zu dem
Bundeskanzlerin Angela Merkel Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen
Behindertenrates ins Kanzleramt eingeladen hatte. Trotz der Turbulenzen um
die Neubesetzung des Bundeswirtschaftsministers blieb die Kanzlerin bei Ihrem
Termin mit dem DBR.
„Bei allen Infrastrukturmaßnahmen, die durch das Konjunkturpaket II
gefördert werden sollen, muss zwingend die Barrierefreiheit berücksichtigt
werden“, machte Hannelore Loskill, Sprecherin des Sprecherrates des
Deutschen Behindertenrates und stellvertretende Bundesvorsitzende der BAG
SELBSTHILFE gegenüber der Kanzlerin deutlich. Insbesondere die Notwendigkeit
der Schaffung barrierefreier Bildungseinrichtungen zur Gewährleistung
inklusiver Bildung wurde von den Vertreterinnen und Vertretern des DBR in den
Fokus gestellt.
Darüber hinaus erläuterten die Vertreterinnen und Vertreter des DBR den
gesetzgeberischen Handlungsbedarf auch bei den anderen Bereichen der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und stellte den
behindertenpolitischen Reformbedarf bezüglich der Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe sowie des SGB IX klar.
Bundeskanzlerin Angela Merkel nahm den umfangreichen Forderungskatalog
entgegen und dankte für die ausführlichen Erläuterungen der Vertreterinnen
und Vertreter des Deutschen Behindertenrates. Sie versprach insbesondere,
sich bei den Bundesländern hinsichtlich der Schaffung einer barrierefreien
Infrastruktur einzusetzen.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist das Aktionsbündnis der deutschen
Sozialverbände, der BAG SELBSTHILFE und der unabhängigen
Behindertenverbände Deutschlands. Im Jahr 2009 führt die BAG SELBSTHILFE
das Sekretariat des DBR. Die BAG SELBSTHILFE e.V. –
Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und
chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen – ist die Vereinigung der
Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer
Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 104 bundesweit tätigen
Selbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und 4
Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE
mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen
sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen
Erkrankungen zusammengeschlossen.
Deutscher Behindertenrat
c/o BAG SELBSTHILFE e.V.
Elisabeth Fischer
BAG SELBSTHILFE e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Fon: 0211 3100625
Fax: 0211 3100634
www.deutscher-behindertenrat.de [1]
www.bag-selbsthilfe.de [2]
elisabeth.fischer@bag-selbsthilfe.de [3]
[1] http://www.deutscher-behindertenrat.de
[2] http://www.bag-selbsthilfe.de
[3] mailto:elisabeth.fischer@bag-selbsthilfe.de
(22.11.2005) Das ZDF stellt die Präsentation seiner Teletext-Untertitel um
und sendet ab 14. November 2005 alle Untertitel einheitlich auf der
ZDFtext-Seite 777. Für die Zuschauer wird die Nutzung vereinfacht: Alle
Untertitel – ob für Live-Sendungen, Filme oder Serien – werden dann auf
dieser Seite zu finden sein. Die gesamte Pressemitteilung des ZDF können Sie
sich hier [1] ansehen und downloaden.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-82-5f4650e0aa53f.doc
Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird gegen eine Einschränkung des
Nachteilsausgleiches Freifahrt stimmen.
Dieses haben heute die neue Schleswig-Holsteinische Sozialministerin Dr.
Gitta Trauernicht und der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Dr.
Ulrich Hase in einer gemeinsamen Presseerklärung zum Ausdruck gebracht. 17.
Juni 2004
*Sozialministerin Trauernicht und Behindertenbeauftragter:*
Politisches Engagement für Menschen sieht anders aus -
Einschnitte im Nachteilsausgleich für ÖPNV nicht hinnehmbar
„Die geplanten Einschnitte bei den so genannten Nachteilsausgleichen für
schwerbehinderte Menschen sind nicht sozial und nicht gerecht. Die Pläne der
Bundesregierung, den Nachteilsausgleich bei der Benutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs für Menschen mit Behinderung zu kürzen, lehne ich
ab“, sagte Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht heute (17. Juni) in Kiel.
Gemeinsam mit dem Landesbeauftrag-ten für Menschen mit Behinderung, Dr.
Ulrich Hase, werde sie sich für eine Beibehaltung des geltenden
Nachteilsausgleiches einsetzen. Die Bundesregierung sei gehalten, eine andere
Lösung zu finden.
”Die bisherigen Regelungen der unentgeltlichen Beförderung haben das Ziel,
die eingeschränkte Mobilität behinderter Menschen auszugleichen. Dieser
Nachteilsausgleich wurde auch deshalb geschaffen, um finanzielle
Mehrbelastungen, denen die betroffenen Menschen aufgrund ihrer Behinderung
ohnehin regelmäßig ausgesetzt sind, zu kompensieren”, so der
Landesbeauftragte.
Die Verwirklichung der geplanten Begrenzung der unentgeltlichen Beförderung
mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs auf den Bereich des jeweiligen
Verkehrsverbundes des Heimatortes oder des Landkreises beziehungsweise der
kreisfreien Stadt würde darüber hinaus eine erhebliche Verschlechterung der
Teilhabechancen behinderter Menschen bedeuten.
Trauernicht: „Gerade in Schleswig-Holstein – einem Flächenland – muss
es für behinderte Menschen weiterhin möglich sein, sich über ihren eigenen
Wohnort hinaus bewegen zu können.“
Die Vorstellung, behinderte Menschen seien nur in ihrem unmittelbaren
Wohnumfeld auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen,
widerspricht den allgemeinen Lebenserfahrungen, so Ulrich Hase, denn
bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderung müssen den überregionalen
ÖPNV in Anspruch nehmen, um spezielle barrierefreie Veranstaltungen oder
Einrichtungen überhaupt aufsuchen zu können. Denn viele finden solche
barrierefreien Bedingungen im unmittelbaren Lebensbereich nicht vor.
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Randy Lehmann, Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel,
Tel: 0431/988-5316, Fax: 0431/988-5344,
E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de
Dr. Ulrich Hase,
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel,
Tel: 0431/988-1890, Fax: 0431/988-66 1890,
E-Mail: ulrich.hase@sozmi.landsh.de
*Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell
und archiviert im Internet unter:
www.landesregierung.schleswig-holstein.de [1]
Das Ministerium im Internet:
www.sozialministerium.schleswig-holstein.de [2]*
[1] http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
[2] http://www.sozialministerium.schleswig-holstein.de
Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) hat uns davon berichtet, dass die
Integrationsämter sich angeblich nicht mehr an der Bezuschussung von
Hörgeräten für schwerhörige Menschen im Arbeitsleben beteiligen wollen.
Durch eine Anfrage bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter
und Hauptfürsorgestellen (BIH), möchte Herr Hüppe herausfinden, ob es
tatsächlich einen entsprechenden Beschluss gibt, keine Hörgeräte aus der
Ausgleichsabgabe mehr zu finanzieren.
Es bleibt zu hoffen, dass die Integrationsämter wie bisher die
Arbeitsplätze
behinderter Menschen fördern und die für das Arbeitsleben Schwerhöriger
notwendigen Hörgeräte weiterhin bezuschussen. Schließlich haben sie durch
das SGB IX den Auftrag, die Arbeitsplätze behinderter Menschen zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Tomas Todorovic
Büro Hüppe MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 0 30 - 22 77 77 05
Fax 0 30 - 22 77 67 77
email: hubert.hueppe.ma02@bundestag.de [1]
Internet: www.huberthueppe.de [2]
[1] mailto:hubert.hueppe.ma02@bundestag.de
[2] http://www.huberthueppe.de
*Sonntag, 13. September 2009, 20.30 - 22.00 Uhr*
PHOENIX überträgt das TV-Duell zwischen Angela Merkel und Frank-Walter
Steinmeier live als besonderen Service für hörbehinderte Zuschauer mit
Gebärdensprachdolmetscher. Damit setzt PHOENIX eine Tradition fort. Das
TV-Duell zwischen Angela Merkel und Gerhard Schröder vor fünf Jahren hat
PHOENIX ebenfalls mit Gebärdensprachdolmetscher übersetzt, damals erfolgte
die Ausstrahlung aber zeitversetzt.
Am Montag, 14. September 2009 wiederholt PHOENIX das TV-Duell und die
anschließende Diskussion mit Anne Will ab 10.00 Uhr.
So umfangreich wie kein anderer TV-Sender begleitet PHOENIX die
Bundestagswahl am 27. September 2009. Mit zahlreichen Diskussionsrunden,
Reportagen und Live-Berichten von den Wahlkampf-Abschlussveranstaltungen der
Parteien bildet der Bonner Sender die aktuelle politische Situation ab.
/Weitere Hinweise auf untertitelte Sendungen finden Sie regelmäßig unter
www.taubenschlag.de [1] unter der Rubrik TV / Untertitel./
[1] http://www.taubenschlag.de
Wir hatten auf unserer homepage am 20.11.2004 darauf hingewiesen [1], dass
aufgrund des Verfahrens zum Behindertenpauschalbetrag Einspruch gegen
Steuerbescheide eingelegt werden kann. Hierzu gibt es neue Informationen des
Lohn - und Einkommensteuer Hilfe Rings Deutschland e.V. hier [2].
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=News&file=article&sid=129
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-86-5f4650e0c9940.doc
Das Netzwerk-Projekt "in-ohr.de" wird im September das erste Symposium in Bad
Nauheim organisieren. Alle Termine und Informationen können auf der Homepage
[1] des Projekts abgerufen werden.
[1] http://www.in-ohr.de
Gemeinsame Aktion des Deutschen Gehörlosen-Bundes, des Deutschen
Schwerhörigenbundes sowie der Deutschen Gesellschaft (8. 8.2005) Mehr
Untertitel und Gebärdensprache im Fernsehen, hörgeschädigte Menschen
wollen politische Informationen und den Wahlkampf besser verstehen,
Qualitätsstandards sind notwendig! Das sind die zentralen Forderungen eines
offenen Briefes, den die oben genannten Verbände letzte Woche Donnerstag an
die deutschen Ministerpräsidenten, Parteien und Fernsehverantwortlichen
vieler Fernseh- und Rundfunkanstalten geschickt haben.
*·* Anschreiben [1]
*·* Hörgeschädigte Menschen im Medium Fernsehen, Hintergrundinformationen
[2]
*·* Positionspapier zur Untertitelung im Fernsehen [3]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-88-5f4650e0dbd20.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-88-5f4650e0e563f.pdf
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-88-5f4650e0eba21.pdf
Ein Forschungsteam der Pädagogischen Hochschule Heidelberg unter der Leitung
von Frau Prof. Dr. Horsch untersucht in einem aktuellen Projekt
frühkindliche Dialoge und Bildungsprozesse bei hörgeschädigten
Säuglingen, die durch das Neugeborenen- Hörscreening entdeckt wurden. Für
dieses Projekt werden Eltern gesucht, die mit einem Säugling im Alter von 0
bis 6 Monaten /Höralter/ (gerechnet ab dem Zeitpunkt der apparativen
Versorgung) bereit sind an der Studie teilzunehmen.
*Weitere Informationen* können Sie diesem Dokument [1] entnehmen.
*Hinweis:* In dem Dokument ist noch die Rede von einem maximalen
chronologischen Alter des Säuglings von 5 Monaten. Wie oben bereits
erwähnt, können nun allerdings Kinder bis zu einem maximalen /Höralter/
von 6 Monaten teilnehmen.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-89-5f4650e103cf5.doc
*Mustereinspruch des Steuerberaterverbandes* Vor dem Bundesverfassungsgericht
ist ein Verfahren zur Höhe der Behinderten-Pauschbeträge anhängig. Denn
diese Pauschbeträge wurden seit 28 Jahren nicht erhöht!
Der Deutsche Steuerberaterverband rät deshalb, gegen noch nicht
bestandskräftige Steuerbescheide Einspruch einzulegen. Hierzu wurde ein
Mustereinspruch auf der Internetseite www.stbdirekt.de eingestellt.
mehr... [1]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-90-5f4650e111598.pdf
Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat eine Pressemitteilung [1] veröffentlicht,
die über die Missstände an Hörgeschädigtenschulen informiert.
Die Deutsche Gebärdensprache werde noch immer missachtet und somit eine
altersgemäße Entwicklung des Kindes nicht gewährleistet. Stattdessen sei
eine bilinguale Erziehung der Kinder von Anfang an nötig.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-91-5f4650e11c39b.pdf
*Insolvenzrecht*
/Strafbarkeitsrisiko besteht auch für den Vereinsvorstand/
Durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung
von Missbräuchen“ (MoMiG) vom 23. Oktober 2008 wurde der neue § 15a in
die Insolvenzordnung eingefügt.
Er regelt die Insolvenzantragspflicht für alle juristischen Personen –
also auch Vereine – und verschärft damit die Pflichten und das
Strafbarkeitsrisiko für den Vereinsvorstand. Nach § 42 Absatz 2
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Vereinsvorstand bei
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Vereins die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens beantragen. Verzögert er die Antragstellung schuldhaft,
haftet er geschädigten gläubigern mit seinem Privatvermögen. *Die
Neuregelung des Insolvenzrechts* verschärft diese Regelung:
*·* Der Insolvenzantrag muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden.
*·* Stellt der Vorstand den Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht
rechtzeitig, drohen ihm Geld- und Freiheitsstrafen (von bis zu drei Jahren).
*Beachten Sie:* War der Vorstand bisher nur einem zivilrechtlichen
Haftungsrisiko ausgesetzt, drohen ihm jetzt auch strafrechtliche
Konsequenzen. Eine Entlastungsregelung für ehrenamtlich tätige
Vereinsvorstände gibt es hier bisher nicht.
*Ehrenamtspauschale*
/BMF verlängert Frist zur Satzungsänderung im Verein/
Vergütungen an Vorstandsmitglieder sind schädlich für die
Gemeinnützigkeit, wenn die Satzung die Unentgeltlichkeit (Ehrenamtlichkeit)
der Tätigkeit vorschreibt. Für viele Vereine mit entsprechender Bindung in
der Satzung wurde das erst mit Einführung der Ehrenamtspauschale nach § 3
Nummer 26a Einkommenssteuergesetz (EStG) ein Thema. Das
Bundesfinanzministerium (BMF) hatte deswegen in seinem Anwendungsschreiben
zu § 3 Nummer 26a EStG vom 25. November 2008 eine Übergangsfrist
festgelegt, um solche Ehrenamtlichkeitsklauseln in der Satzung zu ändern.
Stichtag für die Satzungsanpassung war der 31.März 2009. *Diese Frist hat
das BMF jetzt bis zum 30. Juni 2009 verlängert*. Wird die Satzung bis zum
30. Juni angepasst, ist eine bis zum 25. November 2008 gezahlte
Ehrenamtspauschale ohne Schaden für die Gemeinnützigkeit.
Weitere Informationen unter www.deutsches-ehrenamt.de [1]
[1] http://www.deutsches-ehrenamt.de
* Novelle des Telekommunikationsgesetzes (14. 1. 04) mehr... [1]
* Trotz Taubheit telefonieren können (12. 3. 04) mehr... [2]
* Junge Union fordert Vermittlungsdienst für Hörgeschädigte (2. 4. 04)
mehr... [3]
* Pressemitteilung von Karin Roth (6. 4. 04) mehr... [4]
* Kommunikationsmedien für Hörgeschädigte (2. 6. 04) mehr... [5]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=News&file=article&sid=101
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=News&file=article&sid=100
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=News&file=article&sid=72
[4] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=News&file=article&sid=73
[5] https://www.deutsche-gesellschaft.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=11
Die Webseite der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe
und Fachverbände e.V. verfügt nun über einen RSS-Feed. Mit dem RSS-Feed
können die 20 neuesten Überschriften, inklusive des Links zum gesamten
Artikel, direkt abgerufen werden.
So ist es für Sie mit Hilfe eines aktuellen Browsers oder RSS-Readers
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[1] backend.php
(12. 5. 2005): Jürgen Homann und Lars Bruhn, zwei hörgeschädigte
Sonderpädagogen aus Hamburg, trafen sich mit Ulrich Hase, dem Vorsitzenden
der Deutschen Gesellschaft, um sich zum Thema „Stand der Disability Studies
zur Situation hörgeschädigter Menschen in Deutschland“ auszutauschen.
Hier [1] können Sie sich die gesamte Pressemitteilung ansehen.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-95-5f4650e1cc153.doc
Die Bundesnetzagentur hat jetzt in einer Verfügung die Einführung eines
Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörgeschädigte Menschen
festgelegt.
Gleichzeitig wird auch die Kostenverteilung für den Vermittlungsdienst
innerhalb der Telekommunikationsbranche geregelt. Dessen ungeachtet besteht
weiterhin die Möglichkeit einer Selbstverpflichtung der
Telekommunikationsbranche hinsichtlich der Kostenübernahme zur
Sicherstellung des Vermittlungsdienstes. „Mit unserer Entscheidung wird
jetzt in Deutschland ein bundesweiter
Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen in den
Regelbetrieb überführt. Damit können gehörlose und hörgeschädigte
Menschen
jeden anderen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss anrufen bzw. von dort auch
angerufen werden. Somit wird barrierefrei der telefonische Kontakt z. B. zu
Freunden, Familienangehörigen, Ärzten oder Behörden ermöglicht“, sagte
der
Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
In der Grundfunktion des Vermittlungsdienstes der *Tess GmbH* baut der
Hörgeschädigte per Computer eine Videoverbindung zu einer technischen
Vermittlungsplattform auf. Dort steht ein Gebärdendolmetscher bereit, der
für
den Hörgeschädigten den von ihm gewünschten Teilnehmer anruft. Nimmt der
gewünschte Teilnehmer ab, übersetzt der Gebärdendolmetscher die
Gebärdensprache des Hörgeschädigten in Lautsprache und die Lautsprache des
angerufenen Teilnehmers in Gebärdensprache. Ebenso kann auch von jedem
Festnetz- oder Mobilfunkanschluss der Vermittlungsdienst angerufen werden,
um den gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen telefonisch zu erreichen.
Die *gesamte Pressemitteilung* können Sie hier [1] downloaden.
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-96-5f4650e1d6b67.pdf
Immer wieder taucht die Frage auf, wann und wie ein Verein bzw. der Vorstand
haftet – muss er es überhaupt? Viele stehen nach wie vor auf dem
Standpunkt, dass ein „e.V.“ ausschließlich mit seinem Vereinsvermögen
haftet, was hieße, dass sich der Vorstand „zurücklehnen“ kann, da ihm
ja nichts passiert. Oder dass Vorstände in beängstigender Weise ihre
Geschäfte führen und sich zum Teil bewusst über bestehende Spielregeln und
Rahmenbedingungen hinwegsetzen. Immer wieder ist dabei zu hören, dass man ja
„nur ehrenamtlich tätig sei“ und dass ein anderer „den Job“
übernehmen könne, wenn einem das eine oder andere nicht passe. Eine solche
Einstellung ist nicht nur kurzsichtig, sie birgt auch erhebliche persönliche
Risiken. Da der Verein eine juristische Person ist, unterliegt er ebenfalls
der *gesetzlichen Haftung nach den §§ 31 und §§ ; 823 BGB*.
*§§ 31* „Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der
Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig
berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtung
begangene, zum Schadenersatz verpflichtete Handlung einem Dritten zufügt“.
*§§ 823* „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen
Schadens verpflichtet“.
*Das bedeutet*, dass der Verein, vertreten durch seinen Vorstand, für alle
Schäden, die Dritten zugefügt werden, haftet. Aber nicht nur der Verein als
Körperschaft, auch das Vertretungsorgan, der Vorstand selbst, kann haftbar
gemacht werden. In der Regel tritt das ein, wenn der Verein aus eigenen
Mittel einer Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann oder dem Verein
durch den Vorstand Schaden zugefügt wurde. Somit gibt es zwei Formen der
Haftung; die Haftung nach innen – gegenüber dem Verein und die Haftung
nach außen – gegenüber Dritten.
*Die Wahl zum Vorstand* ist einerseits die Bestellung zum Organ des Vereins
und anderseits kommt ein Vertrag zwischen Verein und Vorstand zustande,
nämlich, dass der Vorstand sich verpflichtet, die Geschäfte des Vereins zu
führen. Führt der Vorstand seine Geschäfte schlecht und es entsteht dem
Verein dadurch ein Schaden, haftet der Vorstand dem Verein im Falle
schuldhafter Vertragsverletzung. Schuldhaft heißt vorsätzlich oder
fahrlässig. Wobei man Vorsatz eigentlich ausklammern sollte, da das schon
sehr dicht am strafrechtlichen Bereich sein kann. Die häufigsten
Verfehlungen oder Unterlassungen von Vorständen sind daher fahrlässig, wenn
z.B. schlichtweg etwas vergessen oder die Notwendigkeit/Dringlichkeit
unterschätzt wurde. Pflichtverletzungen des Vorstandes gegenüber dem Verein
können zum Beispiel darin bestehen, dass Anträge für öffentliche
Zuschüsse nicht rechtzeitig gestellt w erden und dadurch Zuschüsse verloren
gehen, die Einladungsfrist für Mitgliederversammlungen nicht gewahrt wird
und dadurch zusätzliche Kosten für die Einberufung und Durchführung einer
erneuten Versammlung entstehen oder die Veruntreuung von Vereinsgeldern usw.
*In Betracht kommt* aber auch, dass der Vorstand in Ausübung seiner
Vorstandstätigkeit außen stehende Dritte schuldhaft schädigt, der Verein
den Schaden ersetzen muss und beim Vorstand Regress nimmt. Dies trifft
insbesondere bei den so genannten Verkehrssicherungspflichten zu, durch deren
Missachtung durchaus Körperverletzungen entstehen können. Es ist eine
allgemeine Rechtspflicht, im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer
zu nehmen. Jeder, der Gefahrenquellen schafft, ist verpflichtet, die
notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen. Unterhält der Verein
z.B. ein Gebäude, ob als Eigentümer oder Pächter, ist er für die
Verkehrssicherungspflicht auf den Gehwegen rund um das Gebäude
verantwortlich (Räum- u. Streupflicht).
*Die Haftung des Vorstandes* ist in der Regel gesamtschuldnerisch, da
grundsätzlich alle Vorstandsmitglieder die gleichen Pflichten haben. Werden
einem Vorstandsmitglied besondere Aufgaben übertragen, werden die anderen
Vorstandsmitglieder dadurch nicht entlastet. Sie müssen vielmehr das
betreffende Vorstandsmitglied zumindest regelmäßig kontrollieren und sich
vergewissern, dass es die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß
wahrnimmt. Fehlt einem Vorstandsmitglied die erforderliche Sachkenntnis, ist
das kein Entschuldigungsgrund. In diesem Fall muss es sich externen Rat
einholen oder von seinem Amt zurücktreten.
*Aus dem §§ 42 BGB* ergibt sich eine besondere Verantwortung des
Vorstandes: „Der Vorstand hat im Falle der Überschuldung die Eröffnung
des Insolvenzverfahrens oder des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zu
beantragen. Wird die Stellung eines Antrags verzögert, so sind die
Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern
für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; sie haften als
Gesamtschuldner“.
*Der Vorstand muss also die Finanzlage des Vereins regelmäßig
kontrollieren*. Besonders bei Mehrspartenvereinen mit selbständiger
Kassenführung der Abteilungen, muss er ständig den Überblick behalten.
Sollte z.B. eine Abteilung ungerechtfertigter weise im Außenverhältnis
aktiv werden (Vertragsabschluss) haftet dennoch der Gesamtverein mit seinem
Vermögen. Nach den Vorschriften der *Abgabenordnung (AO)* ist der Vorstand
als gesetzlicher Vertreter des Vereins ebenfalls verpflichtet, die
steuerlichen Pflichten des Vereins zu erfüllen. Das gilt im besonderen Maße
für die Lohn- und die Umsatzsteuer. Kommt er dem vorsätzlich oder grob
fahrlässig nicht nach, haftet er auch unmittelbar selbst den Steuerbehörden
gegenüber, wobei die Haftung auch mögliche zu zahlende Säumniszuschläge
umfasst. Gleichartiges gilt für die Abführung von Sozialabgaben, wenn der
Verein Arbeit nehmer beschäftigt. Die Nichtabführung ist eine strafbare
Handlung.
Seit dem Jahr 2000 gibt es ein neues Spendenrecht, wonach die Vereine
selbständig Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen
können. Bei unrichtig bestätigten Spenden haftet der Verein dem Fiskus
gegenüber mit 30% der Spendenhöhe zuzüglich Gewerbesteuer. Mit Bußgeldern
können Vorstandsmitglieder persönlich belegt werden, wenn ihnen
Ordnungswidrigkeiten zu Last gelegt werden können. Das ist zum Beispiel
möglich, wenn Veranstaltungen des Vereins mit überlauter Musik gegen die
Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes verstoßen oder für
bestimmte Veranstaltungen notwendige Genehmigungen nicht eingeholt werden
oder Auflagen nicht beachtet werden.
*In allen Fällen, in denen der Verein für Schäden, die der Vorstand
verursacht, haftet, haftet auch der Vorstand unmittelbar selbst gegenüber
den außen stehenden Dritten, zu denen auch die Vereinsmitglieder gehören
können.*
Weitere Informationen unter www.deutsches-ehrenamt.de [1]
[1] http://www.deutsches-ehrenamt.de
Der Lions-Club Rendsburg-Königsthor kümmert sich in sehr engagierter Weise
um die Versorgung von Kindern in Weißrussland und Moldawien mit
Hörgeräten. Er bittet auch die Organisationen der Deutschen Gesellschaft
bzw. deren Mitglieder darum, gebrauchte Hörgeräte zu spenden. Empfänger
für den Lions-Club Rendsburg-Königsthor:
Dr. agr. Hans Peter Stamp
Aalborgstraße 48
24768 Rendsburg
Seitens der Deutschen Gesellschaft finden wir diese Aktion so wichtig, dass
wir sie gerne unterstützen.
Pressetext
*"Hilfe für kleine Ohren"*
Eine Aktion des Lions Clubs Rendsburg-Königsthor:
Es begann in Pforzheim. Seit vielen Jahren gibt es vor dem Hintergrund der
Katastrophe von Tschernobyl Kontakte deutscher Lions Clubs zu Weißrussland
und Moldawien. So waren 1998 Kinder aus Weißrussland zur Erholung in
Pforzheim auf Einladung des Lions Clubs Pforzheim-Enz. Dort wurden einige
Schwerhörige von ihnen mit gespendeten neuen Hörgeräten versorgt.
Es stellte sich danach heraus, dass in den Heimatländern dieser Kinder der
Bedarf weit größer ist, als er durch Spendengelder für neue Geräte
abgedeckt werden könnte. Es gibt dort nicht nur überproportional viele
Kinder mit Schilddrüsenkrebs und anderen Krebsarten, sondern auch besonders
viele Kinder mit Hörschäden. So entstand die Idee, gebrauchte Hörgeräte
zu sammeln.
In Norddeutschland organisiert dies seit gut drei Jahren intensiv der Lions
Club Wiesmoor/Ostfriesland. Dort gibt es ebenso wie in Pforzheim Fachleute,
die die Geräte reparieren können. In Wiesmoor landen Geräte, die von
inzwischen über 120 Sammelstellen gesammelt werden. Von dort aus werden
Einrichtungen in Weißrussland und Moldawien unterstützt und Kinder mit
gesammelten Hörgeräten versorgt.
In der Zeit vom 01. bis zum 05. Mai 2002 reisten der Emder
Hals-Nasen-Ohrenarzt und Mikrochirurg Dr. med. Jürgen Wollschläger und der
Wiesmoorer Pädakustikermeister Hans-Rainer Kurz in das Krisengebiet. Dort
wurden in der Kreisstadt Bobjrusk in unmittelbarer Nähe des Strahlengebietes
in einem Internat für hörgeschädigte Kinder die gesammelten Hörgeräte
den betroffenen Kindern angepasst und in dem Kreiskrankenhaus die
Ohrchirurgen in die operativen, mikrochirurgischen Eingriffe eingewiesen, um
dann bei einem zweiten Besuch die fehlende technische Operationsausstattung
zu überbringen. Die Gelder für die Projekte wurden durch Veranstaltungen
mehrerer Lions-Clubs in Niedersachsen gesammelt.
Bisher waren schleswig-holsteinische Clubs an dieser Aktion nicht beteiligt.
Wie der Präsident des Lions Clubs Rendsburg-Königsthor, Jens van der Walle,
erklärte, soll sich das jetzt ändern.
*Flyer zur Aktion*
Vorne [1] | Inhalt [2]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-98-5f4650e1eb2c5.jpg
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-98-5f4650e1f1051.jpg
Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von
Integrationsfachdiensten für die Beratung, Vermittlung und berufsbegleitende
Unterstützung von hörgeschädigten Menschen und begleitende Evaluation und
Bedarfserhebung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer
Rehabilitationsträger Mehr Informationen zum Modellprojekt Qualifizierung
(MoQua) finden Sie hier [1]
[1] http://www.bzh-essen.de/i_angebot/modell.htm
Im Sommer findet das 8. Jugendcamp 2007 für gehörlose und hörgeschädigte
Jugendliche in Oberstaufen/ Steibis vom 03. bis zum 19. August 2007 statt.
Weitere Informationen zum 8. Jugendcamp:
Flyer [1]
Anmeldeformular [2]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-100-5f4650e218d97.pdf
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-100-5f4650e21d04d.pdf
Für die gleichberechtigte Teilhabe an den Bildungsgütern der Gesellschaft
benötigen Menschen mit Hörschädigungen besondere Anstrengungen zur
kommunikativen Barrierefreiheit in allen Bildungsbereichen. Hierzu gehören
Maßnahmen zur Verbesserung des Hörens, die Verwendung der Gebärdensprache
sowie die Visualisierung der Lerninhalte in Bild und Schrift. In einer
inklusiven Gesellschaft herrscht kein Normalisierungsdruck. Vielfalt in der
Kommunikation wird als Bereicherung geschätzt und gefördert. Die Lernenden
sollen befähigt werden, in altersgemäßer Form den eigenen Bildungsprozess
zu gestalten. Hierzu gehört die freie Wahl der Lernorte und der
Unterrichtssprache.
Das gesamte Positionspapier der Verbände der Deutschen Gesellschaft der
Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V. können Sie
-------- HIER DOWNLOADEN [1] -------------------------------------------------
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. Zudem finden Sie eine ausführlichere Zusammenfassung des Papiers zu Beginn
des Dokuments.
Hier [3] können Sie das Positionspapier in *leichter Sprache* aufrufen.
Kapitelmarken DGS-Video*Zusammenfassung* [4]
1) 1. Was verstehen wir unter Inklusion? [5]
1) 1.1. Grundaussagen [6]
2) 1.2. Kommunikative Barrierefreiheit [7]
3) 1.3. Hörgeschädigte mit weiteren Behinderungen [8]
2) 2. Inklusion von Anfang an: Frühförderung und Beratung [9]
1) 2.1. Vorüberlegungen [10]
2) 2.2. Beratung [11]
1) 2.2.1. Erstberatung [12]
2) 2.2.2. Elternbegleitung [13]
3) 2.2.3. Bausteine der Beratung [14]
3) 2.3. Frühförderung [15]
1) 3. Schulische Bildung [16]
1) 3.1. Aufgaben der schulischen Bildung [17]
1) 3.1.1. Kommunikative Kompetenz [18]
2) 3.1.2. Soziale und personale Kompetenz [19]
3) 3.1.3. Vermittlung von gleicher und guter Bildung [20]
4) 3.1.4. Unterrichtsmethoden [21]
2) 3.2. Orte schulischer Bildung [22]
1) 3.2.1. Stammschule (Förderschule) [23]
2) 3.2.2. Inklusion in der Regelschule [24]
1) 3.2.2.1. Schwerpunktschule [25]
2) 3.2.2.2. Umgekehrte Integration [26]
3) 3.3. Lehrerausbildung [27]
2) 4. Aufbau von Kompetenzzentren [28]
3) 5. Nachschulische Bildung [29]
[1] https://www.deutsche-gesellschaft.de/file/362
[2] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/2010-02-01%20DG-Positionspapier%20Inklusion_in_der_Bildung.pdf
[3] https://www.deutsche-gesellschaft.de/files/articles/article-101-5f4650e22ce2c.pdf
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(Rendsburg, 12. 4. 2005) Im Jahre 1999 hat die Deutsche Gesellschaft eine
77seitige Veröffentlichung *"Hörgeschädigte Kinder, schwerhörige
Erwachsene - Kommunikation mit schwerhörigen und ertaubten Menschen"*
herausgegeben. Diese umfasst ein auf mehreren Arbeitstagungen von den
Mitgliedsverbänden beschlossenes Konzept zur Kommunikation mit
Schwerhörigen und Ertaubten, das zum Nachdenken und zu Diskussionen anregen
soll.
Schwerpunktthemen sind: Was ist Schwerhörigkeit? Zur Situation
Frühschwerhöriger, Spätschwerhöriger und Ertaubter.
Für ein Entgelt in Höhe von *2,- € zzgl. Versandkosten* ist diese
Veröffentlichung über die Geschäftsstelle der DG (Paradeplatz 3, 24768
Rendsburg) erhältlich.
Die Wanderausstellung 'Bilder und Dokumente zur Deutschen Sozialgeschichte'
öffnet vom 04.05. bis zum 29.06.2008 in der Deutschen
Arbeitsschutzausstellung in Dortmund-Dorsfeld. Die Eröffnung der Ausstellung
in Dortmund findet am 04. Mai statt. Zu dieser Veranstaltung steht ein
Gebärdensprach-Dolmetscher zur Verfügung.
Für historisch interessierte Zuhörer dürfte insbesondere der Fachvortrag
von Prof. Ritter interessant sein, der sich mit der deutschen
Sozialgeschichte beschäftigen wird.
Für die Ausstellung können weitere Führungen in Gebärdensprache während
der Öffnungszeiten gebucht werden.
Weitere Informationen und die Folgetermine der Wanderausstellung finden Sie
auf der Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales [1].
[1] http://www.bmas.de/coremedia/generator/9966/ausstellungen__in__die__zukunft__gedacht.html
Im Rahmen seiner Generalversammlung vom 14.-16.10.2005 in Bayreuth hat der
Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) ein neues Präsidium gewählt. Die
bisherige Präsidentin Gerlinde Gerkens hat ihr Amt wie angekündigt
abgegeben. Zum neuen Präsidenten wurde mit großer Stimmenmehrheit Alexander
von Meyenn aus Hamburg gewählt, der dem Präsidium schon bisher als
Schatzmeister angehörte. Die Mitglieder und das scheidende Präsidium
dankten Gerlinde Gerkens herzlich für ihre Arbeit als Präsidentin und die
unter ihrer Führung errungenen Erfolge. Sie gab den Dank an alle, die sie
bei ihrer Arbeit unterstützt haben, zurück. Auf Vorschlag eines Delegierten
wurde Gerlinde Gerkens anschließend zur Ehrenpräsidentin ernannt. Willi
Huck, der nun nach 30 Jahren aus dem Präsidium des Deutschen
Gehörlosen-Bundes ausscheidet, wurde zum Ehrenmitglied. Für ihre
hervorragenden Verdienste auf dem Gebiet der überregionalen
Gehörlosenarbeit wurden außerdem Rudi Sailer aus München und Dieter Betz
aus Heidelberg mit der Karl-Wacker-Ehrenplakette ausgezeichnet. Beide haben
sich über viele Jahre auch für den internationalen Austausch Gehörloser
stark gemacht.
Ein herzliches Dankeschön ging auch an Rudolf Gast und Helmut Rühr vom
Landesverband Bayern der Gehörlosen. Sie hatten die Versammlung vor Ort
vorbereitet und das Rahmenprogramm organisiert. So gab es u.a. einen Empfang
der Delegierten im Rathaus, einen Festabend mit Theateraufführungen und
vielen Überraschungen sowie Stadtführungen in Gebärdensprache.
Folgende Personen gehören dem neuen Präsidium des Deutschen
Gehörlosen-Bundes an:
Alexander von Meyenn, Hamburg (Präsident)
Christoph Heesch, Norderstedt (1. Vizepräsident)
Hermann Riekötter, Haltern (2. Vizepräsident)
Ralph Raule, Hamburg (Schatzmeister)
Erhard Müller, Erfurt (Beisitzer)
Marietta Schumacher, Düren (Beisitzerin)
Die neue Satzung sieht vor, dass das Präsidium ein weiteres
stimmberechtigtes Mitglied aus der Jugendorganisation des Deutschen
Gehörlosen-Bundes kooptieren kann. Die 2. Vorsitzende der Deutschen
Gehörlosen-Jugend e.V., Daniela Michel, steht dafür bereit.
Die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Gehörlosen-Bundes bleibt noch bis
Ende Dezember 2005 in Kiel und wird im Januar nach Hamburg verlegt. Dort soll
dann Thomas Worseck als hauptamtlicher Geschäftsführer die Leitung
übernehmen.