Neuwahl verlängert Ausgrenzung Hörbehinderter, Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Rendsburg, 22. Juli 2005. Die vorgezogenen Neuwahlen können für hörgeschädigte Bürger einen Nachteil mit sich bringen: "Durch die politischen Entwicklungen der letzten Wochen werden unsere Bemühungen, dass der Gesetzgeber endlich auch hörbehinderte Menschen in die moderne Telekommunikationsgesellschaft integriert, gefährdet", machte der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen, Dr. Ulrich Hase, anlässlich der Entscheidung des Bundespräsidenten zur Auflösung des Bundestages deutlich. Noch vor einigen Wochen schien es eine positive Entwicklung zu geben. Der Bundestag hatte am 17.06.2005 eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet, die unter anderem vorsah sicherzustellen, dass auch hörbehinderte Menschen das tun können, was für alle anderen selbstverständlich ist: auch über große Entfernungen mit einem beliebigen anderen Menschen in Echtzeit Informationen auszutauschen - zu "telekommunizieren".

Leider hat nun der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen und damit ein baldiges Inkrafttreten des Gesetzes zunichte gemacht. Die nun kommenden Neuwahlen bedeuten praktisch das Aus für den laufenden Gesetzgebungsprozess. Denn es ist nicht zu erwarten, dass das Vermittlungsverfahren noch vor den Neuwahlen abgeschlossen sein wird. Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind alle laufenden Gesetzgebungsverfahren unterbrochen. Es muss also wieder ein neuer Entwurf in den nächsten Bundestag eingebracht werden. Hase dazu: "Nach drei Jahren Überzeugungsarbeit hatten wir gehofft, dass der Gesetzgeber nun endlich das umsetzt, was Grundgesetz und Europarecht schon lange von ihm fordern: die Berücksichtigung behinderter Menschen bei der Liberalisierung der Telekommmunikation. Nun geht leider alles wieder von vorne los."

Bleibt zu hoffen, dass in einem neuen Anlauf keine "Korrekturen" zu Lasten behinderter Menschen vorgenommen werden. Immerhin haben vor Jahresfrist alle Parteien einstimmig einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem sie die Forderungen der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen nach einem Telefonvermittlungsdienst für hörbehinderte Menschen unterstützen. "Wir werden uns dafür einsetzen, dass sich der nächste Bundestag daran erinnert und die Politik Wort hält", so Hase.

Um die Betroffenen in der Zwischenzeit nicht noch länger auf etwas warten lassen zu müssen, was schon längst Selbstverständlichkeit sein sollte, hat die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen mit ihren Mitgliedsverbänden – vor allem dem Deutschen Gehörlosen-Bund und dem Deutschen Schwerhörigenbund - in Eigenregie begonnen, einen Pilot-Vermittlungsdienst zu organisieren. Möglich wurde dies erst durch die Mitarbeit der Deutschen Telekom, die im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung ein entsprechendes Projekt finanziert.
Die langfristige Finanzierung ist damit jedoch alles andere als geklärt. Hier ist die Politik weiterhin in der Pflicht, klare rechtliche Vorgaben zu setzen.


Kontakt:
Dr. Ulrich Hase,
Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft
zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V.

Leander Palleit, Fachreferent
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