Auch Schwerbehinderte müssen betriebsbedingte Versetzung akzeptieren

Frankfurt/Main (dpa) - Auch schwerbehinderte ältere Arbeitnehmer müssen betriebsbedingte Versetzungen in eine andere Stadt akzeptieren, wenn sie nicht ihren Arbeitsplatz verlieren wollen. Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Arbeitwgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit die Klage einer Referentin gegen einen Fürsorgeverein zurück (Az.: 22/5/4 Ca 1997/04).

Sitz und Geschäftsstelle des mit öffentlichen Geldern getragenen Vereins waren von Frankfurt nach Berlin verlegt worden. Die 110 Beschäftigten erhielten Änderungskündigungen, mit denen sie nach Berlin versetzt wurden. Die schwerbehinderte Arbeitnehmevin akzeptierte die Versetzung jedoch nicht. Wegen ihrer gesundheitlichen Beschwerden und ihres Alters sei ihr ein Umzug nicht zuzumuten, argumentierte sie.

Laut Urteil müssen auch Schwerbehinderte eine Versetzung hmnnehmen, wenn es aus betriebsbedingten Gründen oeine Alternative für sie gibt. Eine weit reichende Versetzung sei immer noch milder für den betroffenen Arbeitnehmer als eine Entlassung und die damit verbundene Arbeitslosigkeit. Nachdem die Frau die Versetzung abgelehnt hatte, erklärte das Gericht ihr Arbeitsverhältnis für beendet.