Berlin, 29. Januar 2009 Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat jetzt das auf drei Jahre angelegte Projekt "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände" gestartet. Mit Schulungs- und Beratungsangeboten sollen Verbände als Akteure eines menschenrechtlichen Diskriminierungsschutzes aktiviert und gestärkt werden. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2009 gefördert.
Beim heutigen Pressegespräch erklärte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz: "Die Stärkung der Rechte und Teilhabe behinderter Menschen ist ein zentrales Anliegen unserer Politik. Mit der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Persönlichen Budget und Unterstützter Beschäftigung sind in dieser Legislaturperiode wichtige Schritte getan worden. Das Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte reiht sich hier ein, indem es die Durchsetzung und Geltendmachung der Rechte fördert. Das ist ein notwendiger Beitrag zum praktischen Diskriminierungsschutz und ergänzt aus der Zivilgesellgesellschaft heraus die politischen Bemühungen."
"Diskriminierung ist in Deutschland alltägliche Realität, daher ist der Schutz vor Diskriminierung eine zentrale menschenrechtliche Aufgabe für Staat und Gesellschaft", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Vorstellung des Projektes. Verbände könnten dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa, sagte: "Mit dem neuen Angebot will das Institut dazu beitragen, dass Betroffenenverbände, Wohlfahrtsverbände, Verbraucherschutzverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen am Aufbau einer Kultur der Nichtdiskriminierung in Deutschland mitwirken." So solle die Nutzung des Rechtsschutzes gegen Diskriminierung gefördert werden. Das Projekt umfasse Qualifizierungsangebote zu den verbandsspezifischen Rechten bei Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und den internationalen menschenrechtlichen Beschwerdeverfahren ebenso wie Beratungen zu einer innerverbandlichen Antidiskriminierungskultur. Dabei werde es einen horizontalen Ansatz verfolgen und sich gleichermaßen mit rassistischen Diskriminierungen sowie Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion und Weltanschauung oder einer Behinderung beschäftigen, so Follmar-Otto.
Das Diskriminierungsverbot ist ein Strukturmerkmal der Menschenrechte als Rechte gleicher Freiheit. Es ist in den allgemeinen Menschenrechtsdokumenten wie der Allgemeinen Menschenrechtserklärung, dem UN-Zivilpakt, dem UN-Sozialpakt sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und wird in spezifischen Abkommen des Diskriminierungsschutzes wie dem UN-Antirassismusübereinkommen, der UN-Frauenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention sowie der kürzlich vom Deutschen Bundestag ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention weiter ausdifferenziert. Motor für die Verabschiedung nationaler Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgesetze waren auch die Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union.
Weitere Informationen: www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=367