Landesregierung S-H gegen Einschränkungen des Nachteilsausgleiches Freifahrt

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird gegen eine Einschränkung des Nachteilsausgleiches Freifahrt stimmen.
Dieses haben heute die neue Schleswig-Holsteinische Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht und der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Dr. Ulrich Hase in einer gemeinsamen Presseerklärung zum Ausdruck gebracht. 17. Juni 2004

Sozialministerin Trauernicht und Behindertenbeauftragter:
Politisches Engagement für Menschen sieht anders aus -
Einschnitte im Nachteilsausgleich für ÖPNV nicht hinnehmbar

„Die geplanten Einschnitte bei den so genannten Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen sind nicht sozial und nicht gerecht. Die Pläne der Bundesregierung, den Nachteilsausgleich bei der Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für Menschen mit Behinderung zu kürzen, lehne ich ab“, sagte Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht heute (17. Juni) in Kiel. Gemeinsam mit dem Landesbeauftrag-ten für Menschen mit Behinderung, Dr. Ulrich Hase, werde sie sich für eine Beibehaltung des geltenden Nachteilsausgleiches einsetzen. Die Bundesregierung sei gehalten, eine andere Lösung zu finden.

”Die bisherigen Regelungen der unentgeltlichen Beförderung haben das Ziel, die eingeschränkte Mobilität behinderter Menschen auszugleichen. Dieser Nachteilsausgleich wurde auch deshalb geschaffen, um finanzielle Mehrbelastungen, denen die betroffenen Menschen aufgrund ihrer Behinderung ohnehin regelmäßig ausgesetzt sind, zu kompensieren”, so der Landesbeauftragte.

Die Verwirklichung der geplanten Begrenzung der unentgeltlichen Beförderung mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs auf den Bereich des jeweiligen Verkehrsverbundes des Heimatortes oder des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt würde darüber hinaus eine erhebliche Verschlechterung der Teilhabechancen behinderter Menschen bedeuten.

Trauernicht: „Gerade in Schleswig-Holstein – einem Flächenland – muss es für behinderte Menschen weiterhin möglich sein, sich über ihren eigenen Wohnort hinaus bewegen zu können.“

Die Vorstellung, behinderte Menschen seien nur in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen, widerspricht den allgemeinen Lebenserfahrungen, so Ulrich Hase, denn bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderung müssen den überregionalen ÖPNV in Anspruch nehmen, um spezielle barrierefreie Veranstaltungen oder Einrichtungen überhaupt aufsuchen zu können. Denn viele finden solche barrierefreien Bedingungen im unmittelbaren Lebensbereich nicht vor.

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