Die Bundesnetzagentur hat jetzt in einer Verfügung die Einführung eines
Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörgeschädigte Menschen festgelegt.
Gleichzeitig wird auch die Kostenverteilung für den Vermittlungsdienst
innerhalb der Telekommunikationsbranche geregelt. Dessen ungeachtet besteht
weiterhin die Möglichkeit einer Selbstverpflichtung der
Telekommunikationsbranche hinsichtlich der Kostenübernahme zur
Sicherstellung des Vermittlungsdienstes. „Mit unserer Entscheidung wird jetzt in Deutschland ein bundesweiter
Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen in den
Regelbetrieb überführt. Damit können gehörlose und hörgeschädigte Menschen
jeden anderen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss anrufen bzw. von dort auch
angerufen werden. Somit wird barrierefrei der telefonische Kontakt z. B. zu
Freunden, Familienangehörigen, Ärzten oder Behörden ermöglicht“, sagte der
Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
In der Grundfunktion des Vermittlungsdienstes der Tess GmbH baut der
Hörgeschädigte per Computer eine Videoverbindung zu einer technischen
Vermittlungsplattform auf. Dort steht ein Gebärdendolmetscher bereit, der für
den Hörgeschädigten den von ihm gewünschten Teilnehmer anruft. Nimmt der
gewünschte Teilnehmer ab, übersetzt der Gebärdendolmetscher die
Gebärdensprache des Hörgeschädigten in Lautsprache und die Lautsprache des
angerufenen Teilnehmers in Gebärdensprache. Ebenso kann auch von jedem
Festnetz- oder Mobilfunkanschluss der Vermittlungsdienst angerufen werden,
um den gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen telefonisch zu erreichen.
Die gesamte Pressemitteilung können Sie hier downloaden.