Bundesnetzagentur regelt barrierefreie Telefonie

Die Bundesnetzagentur hat jetzt in einer Verfügung die Einführung eines Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörgeschädigte Menschen festgelegt. Gleichzeitig wird auch die Kostenverteilung für den Vermittlungsdienst innerhalb der Telekommunikationsbranche geregelt. Dessen ungeachtet besteht weiterhin die Möglichkeit einer Selbstverpflichtung der Telekommunikationsbranche hinsichtlich der Kostenübernahme zur Sicherstellung des Vermittlungsdienstes. „Mit unserer Entscheidung wird jetzt in Deutschland ein bundesweiter Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen in den Regelbetrieb überführt. Damit können gehörlose und hörgeschädigte Menschen jeden anderen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss anrufen bzw. von dort auch angerufen werden. Somit wird barrierefrei der telefonische Kontakt z. B. zu Freunden, Familienangehörigen, Ärzten oder Behörden ermöglicht“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

In der Grundfunktion des Vermittlungsdienstes der Tess GmbH baut der Hörgeschädigte per Computer eine Videoverbindung zu einer technischen Vermittlungsplattform auf. Dort steht ein Gebärdendolmetscher bereit, der für den Hörgeschädigten den von ihm gewünschten Teilnehmer anruft. Nimmt der gewünschte Teilnehmer ab, übersetzt der Gebärdendolmetscher die Gebärdensprache des Hörgeschädigten in Lautsprache und die Lautsprache des angerufenen Teilnehmers in Gebärdensprache. Ebenso kann auch von jedem Festnetz- oder Mobilfunkanschluss der Vermittlungsdienst angerufen werden, um den gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen telefonisch zu erreichen.

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