Aktuelles

Neuigkeiten über die Deutsche Gesellschaft.

Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe - Diskussionsbeitrag von Prof. Dr. Felix Welti

Der sich aus der Verwaltungspraxis ergebende Eindruck, der Versicherte sei bei der Inanspruchnahme von Hilfsmitteln jeweils auf eine Eigenleistung zu verweisen, da die Krankenkasse lediglich zur Zahlung eines Festbetrages verpflichtet sei, bedarf der Korrektur. Das BSG hat in der hier besprochenen Entscheidung verdeutlicht, dass unzureichende Festbeträge den Leistungsanspruch des Versicherten nicht schmälern dürfen.

RTL erstmals mit Untertiteln

Ab dem 19. Dezember 2010 bietet RTL erstmals ein Untertitel-Angebot für Hörgeschädigte an. Ab diesem Stichtag werden zahlreiche Primetime-Spielfilme wahlweise mit Untertiteln angeboten, darunter in den kommenden Wochen die US-Blockbuster "Ice Age", "Nachts im Museum" und "Die Mumie: Das Grabmal des Drachenkaisers". Das Angebot an untertitelten Primetime-Spielfilmen aus dem Bereich Fremdprogramm wird in den kommenden Monaten schrittweise ausgebaut.

Neue Homepage online

Seit gestern Abend ersetzt die neue Homepage der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. den in die Jahre gekommenen alten Internetauftritt.

Die neue Internetpräsenz ist ganz im Hinblick auf Barrierefreiheit und Übersichtlichkeit erstellt worden. Auf selten genutzte Kategorien und Navigationspunkte wurde verzichtet, sodass Informationen und Artikel nun intuitiver zugänglich sind.
In den folgenden Tagen wird außerdem eine Hilfeseite hinzugefügt werden, die über alle neuen Funktionen informiert.

Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher durchgesetzt

Hamburg (kobinet) Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem von der Kanzlei Menschen und Rechte geführten Eilverfahren bestätigt, dass eine gehörlose Studierende für ihr Studium Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscherleistungen hat, obwohl sie bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Das erfuhr kobinet heute aus der Hamburger Kanzlei.

Lesen Sie den restlichen Artikel direkt auf kobinet-nachrichten.org.