Anlässlich der aktuellen Ausschreibung des Telefon-Vermittlungsdienstes in Gebärdensprache und Schrift hat die DG ihre Forderungen wieder aufgegriffen:Hörbehinderte Menschen sollen trotz Nutzung des Telefon-Dolmetschens nicht mehr für das Telefonieren bezahlen als andere Menschen, die nicht hörbehindert sind.
In ihren Schreiben an die Bundesminister für Wirtschaft und Energie sowie für Arbeit und Soziales machte die DG auch deutlich, dass der barrierefreie Notruf für hörbehinderte Menschen gesetzlich geregelt werden muss.
Die DG hat sich auch an fachlich zuständige Bundestagsabgeordnete, die Bundesnetzagentur sowie den Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gewandt.
Anbei: Schreiben (pdf) "Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen §§ 45 Abs. 3 und 108 Telekommunikationsgesetz (TKG)"