Die Innungskrankenkassen IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, IKK Nord und IKK Südwest haben im Mai 2013 mit den beiden bundesweit tätigen Hörgeräteakustikern GEERS Hörgeräte und KIND Hörgeräte Exklusiv-Verträge zur Versorgung ihrer an Taubheit grenzend schwerhörigen Versicherten abgeschlossen. Die AOK hat bundesweit mit den beiden Hörgeräteakustiker-Filialbetrieben solche Exklusiv-Verträge auch für andere Schwerhörigkeitsgrade abgeschlossen und bietet die Verträge anderen Akustikerbetrieben zum Beitritt an. Alle diese Exklusiv-Verträge unterschreiten die vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen festgelegten Fest-beträge für Hörhilfen.
Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. in Berlin stellt fest, dies kann nur auf Kosten der Patienten geschehen. Entweder leidet die Versorgungsqualität oder der Patient muss tief in die Tasche greifen und eine Zuzahlung leisten.
Lesen Sie dazu bitte die beigefügte Pressemitteilung des DSB.