Die gehörlosen Beraterinnen stehen von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung, um online die Anfragen in Gebärdensprache entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Mitarbeiterinnen verfügen bereits über langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung von Anfragen gehörloser und hörgeschädigter Bürgerinnen und Bürger per Schreibtelefon, Mail und Fax im Rahmen des Bürgertelefons des BMG.
Der neue Service kann sowohl über IP-Videotelefonie unter
gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de als auch mit Hilfe der ISDN-Bildtelefonie unter der Rufnummer 0180-5996606 erreicht werden. Der Anruf ist kostenpflichtig
– es gilt der Preis entsprechend der Preisliste ihres Telefonanbieters – in der Regel
0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bmg.bund.de in der Rubrik Bürgertelefon.