Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beurteilt, welche Leistungen eine pflegebedürftige Person erhält. Taube Menschen sind dabei auf Gebärdensprachdolmetscher oder andere Unterstützung angewiesen. Wir fordern zusammen mit dem Deutschen Gehörlosenbund und dem Bundesverband der SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen für Hörgeschädigte, dass der MDK eine praxisnahe Regelung der erforderlichen Terminabsprachen ermöglicht.