Behinderte sollen für Bahn bezahlen

Berlin - Die Bundesregierung will für schwerstbehinderte Menschen die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zu benutzen, stark einschränken. Nach einem Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) dürfen die Behinderten Busse und Bahnen in Zukunft nur noch innerhalb des Nahverkehrsverbundes ihres Heimatortes kostenlos benutzen. Bisher können Behinderte auch die Nahverkehrsmittel in anderen Regionen Deutschlands kostenlos benutzen. Dazu kommt die Möglichkeit, auch einen Teil der Fernverkehrszüge der Bahn zu nutzen. Danach sind im Fernverkehr innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern vom Wohn- oder ständigen Aufenthaltsort auch Fahrten mit Interregios und D-Zügen kostenlos. Diese Regelungen sollen nun wegfallen. Eine Sprecherin von Ulla Schmidt bestätigte am Montag die geplante Gesetzesänderung.

Der Grund für die Neuregelung ist die Subventionsabbauliste der Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und Peer Steinbrück (SPD). Diese hatten die pauschalen Erstattungen des Bundes an die Verkehrsunternehmen für den Fahrtkostenausfall als Subventionen identifiziert, die bis 2006 reduziert werden müssen. Bundestag und Bundesrat hatten sich im vergangenen Herbst auf die Streichliste geeinigt. Danach muss der Bund seine Fahrgeldzuschüsse für Behinderte (240 Millionen Euro) in diesem Jahr um knapp zehn und 2005 um 17 Millionen Euro kürzen.

Bisher haben Schwerbehinderte Anspruch auf den so genannten "Nachteilsausgleich". Damit soll wenigstens ein Teil der eingeschränkten Mobilität Schwerbehinderter ausgeglichen werden. Schwer Gehbehinderte, Blinde und Hilflose, die einen grün-orangenen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke haben, dürfen, wenn sie auf eine ständige Begleitung angewiesen sind, auch Begleiter kostenlos mitnehmen. Auch im Flugverkehr haben Begleitpersonen einen Anspruch auf kostenlose Beförderung.