Qualitätsstandards für die spezifische Frühförderung von Kindern mit Hörschädigungen

Gemeinsames Positionspapier der Verbände der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (DG), beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 12. November 2016: 

Erarbeitet vom Fachausschuss Bildung (Prof. Dr. Christian Rathmann, Prof. Dr. Claudia Becker, Dietmar Schleicher, Ines Helke, Rainer Lüllmann) in Kooperation mit Vertreterinnen des Berufsverbands Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (Susanne Keppner) und des Deutschen Fachverbands für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik e. V. (Sieglinde Lemcke, Olga Rogachevskaja).

Ziel der hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung:


Jedes Kind mit einer Hörschädigung hat Anspruch auf eine sinnesspezifische Frühförderung. Im direkten Anschluss an eine frühe Diagnose, die durch das flächendeckende Neugeborenen-Hörscreening nun möglich ist, beseitigt die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung frühzeitig Barrieren für die Entfaltung des Kindes und ermöglicht Bildungsprozesse. Sie unterstützt den Aufbau von sozialen Beziehungen und kindgerechter Kommunikation und wirkt damit auch präventiv.
Die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung ist familienzentriert und unterstützt sowohl das hörgeschädigte Kind als auch seine Eltern und Geschwister sowie sein soziales Umfeld. Sie stellt eine Einheit aus Beratung und (heil-)pädagogischer Förderung sowie auch weiteren therapeutischen Maßnahmen dar und ist entweder interdisziplinär aufgestellt oder kooperiert interdisziplinär mit therapeutischen Einrichtungen. Sie ist stets hörgeschädigtenspezifisch fachlich kompetent, niederschwellig und barrierefrei.
Ziel der hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung ist die Entwicklung von Teilhabe und Teilnahme in der Familie, im familiären Umfeld, im elementaren Bildungsbereich bis hin zum späteren Schulbesuch. Sie fördert Inklusion in allen gesellschaftlichen Kontexten und dient damit auch der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention. Dies gelingt durch frühe Unterstützung der gesamten kindlichen Entwicklung, spezifisch in den Bereichen Sprache, Hören und Kommunikation, der sozial-emotionalen und kognitiven Entwicklung sowie der Hörentwicklung.
Bei der hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung handelt es sich also nicht um eine Betreuung in der Kindertagesstätte, um Einzelfall- oder Familienhilfe, um allgemeine Frühförderung (z.B. durch ein Sozialpädiatrisches Zentrum oder eine Interdisziplinäre Frühförderstelle) oder um eine ärztlich verordnete Therapie wie Physiotherapie, Sprach- und Ergotherapie oder Therapie nach der Versorgung mit Cochlea Implantaten (CI). Die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung steht jedoch in enger Kooperation mit diesen Leistungsanbietern und ergänzt bzw. unterstützt diese.
Zielgruppen der hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung
• Familien mit Kindern mit Hörschädigung. Der Personenkreis der Kinder, auf den sich dieses Papier bezieht und der hier mit dem Terminus ‚Hörgeschädigte’ bezeichnet wird, umfasst Kinder mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Ertaubung sowie auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen.
• Familien mit Kindern mit Hörschädigung und weiteren Beeinträchtigungen wie z.B. kognitiver, psychischer und körperlicher Einschränkung oder einer Hör- Sehbeeinträchtigung.
• Familien mit Eltern mit Hörschädigung und deren Kinder mit und ohne Hörschädigung (Codas = children of deaf adults).
Qualitätsstandards für die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung
Um eine optimale Frühförderung zu erreichen, sind die im Folgenden aufgelisteten Qualitätsstandards einzuhalten. Sie können als Grundlage für die Weiterentwicklung bestehender Frühfördereinrichtungen und für den Aufbau zusätzlicher Angebote verwendet werden. Die Bildungspolitik ist aufgefordert, die Frühfördereinrichtungen mit der Bereitstellung entsprechender personeller und finanzieller Ressourcen zu unterstützen.

 

1. Jedes Kind hat Anspruch auf eine hörgeschädigtenspezifische Frühförderung. Es ist zu gewährleisten, dass der Zugang niederschwellig und früh, d.h. direkt im Anschluss an die Diagnosestellung erfolgt. Die Frühförderung ist von der Geburt bis zum Eintritt in die Schule sicherzustellen.

2. Die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung unterstützt eine umfassende Sprachentwicklung des Kindes, indem sie einen frühen Zugang zu Förderangeboten zum Lautspracherwerb und zum Gebärdenspracherwerb – unabhängig vom Hörstatus und der hörtechnischen Versorgung (z.B. CI, Hörgeräte) – ermöglicht. Auf Wunsch der Eltern können diese Angebote zum Aufbau einer frühen bimodalen Zweisprachigkeit gleichzeitig wahrgenommen werden. Ziel der sprachlichen Förderung ist, einen möglichst frühen, natürlichen und umfassenden Spracherwerb in mindestens einer der Sprachen abzusichern sowie ein gut funktionierendes Kommunikationssystem in der Familie zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzubauen.

3. Die Fachkräfte der hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung entwickeln eine vertrauensvolle und gleichberechtigte Partnerschaft mit den Eltern. Sie berücksichtigen und respektieren unterschiedliche Stärken, Kulturen und Lebensweisen der Familien.

4. Die Beratung ist prozessbegleitend und ergebnisoffen. Die Eltern werden umfassend über verschiedene pädagogische, kommunikative, medizinische, therapeutische sowie rechtliche Möglichkeiten informiert, wobei sie über alle Chancen und Grenzen der jeweiligen Maßnahmen aufgeklärt werden. Das Finden von Entscheidungen wird als ein fortlaufender Prozess betrachtet.

5. Die Frühförderung ist familienzentriert und ressourcenorientiert. Gemeinsam mit den Eltern werden Ressourcen des Kindes und der Familie identifiziert und – angepasst an die jeweils aktuellen individuellen Bedürfnisse – weitere Ressourcen entwickelt und zur Verfügung gestellt, damit die Familie im Sinne des Empowerments selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln kann.

6. Die gesamte Familie wird emotional und sozial unterstützt. Die Eltern werden bei dem Aufbau eines sozialen Netzwerkes unterstützt, wobei Kontakte zu gleichbetroffenen Eltern, hörgeschädigten Erwachsenen und Selbsthilfeverbänden auch im Sinne eines Peer Support bzw. Peer Counseling hergestellt werden.

7. Die Eltern-Kind-Kommunikation wird gefördert. Ressourcen für die familieninterne Kommunikation werden erweitert. Dazu gehört auch der Aufbau von Gebärdensprachkompetenzen bei den Eltern und Geschwistern und weiteren Bezugspersonen, die zum Familienkreis gehören (z.B. Großeltern).

8. Das Kind und die Eltern werden bei der optimalen Ausnutzung von individuellen Hörsystemen und weiteren technischen Hilfsmitteln sowie der Förderung der Hörentwicklung im Sinne der Pädagogischen Audiologie unterstützt.

9. Der Zugang zu allen Interventionsmaßnahmen ist niederschwellig. Garantiert wird dies durch zentrale hörgeschädigtenspezifische Frühförderstellen, die interdisziplinär aufgestellt und/oder vernetzt sind. Sie bieten ein breites und ganzheitliches Angebot von Förder- und Unterstützungsmaßnahmen in den Bereichen Eltern-Kind-Kommunikation, Lautsprache, Gebärdensprache, Hören, Beratung und begleitende Diagnostik – möglichst unter einem Dach – an. Bei Bedarf vermittelt und koordiniert die zentrale Frühförderstelle weitere Maßnahmen, die sie selbst nicht abdecken kann und unterstützt die Familien bei Anträgen an verschiedene Kostenträger. Die Finanzierung aller Angebote ist gesichert und muss gewährleistet werden.

10. Die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung führt eine prozessbegleitende Diagnostik der gesamten kindlichen Entwicklung durch, wobei sie die kommunikative, laut- und gebärdensprachliche, auditive, kognitive, motorische sowie die sozial-emotionale Entwicklung im Blick hat. In Absprache mit den Eltern werden die Interventionen darauf abgestimmt.

11. Die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung kombiniert eine mobile, aufsuchende Begleitung zu Hause und in der Kindertageseinrichtung mit zentralen Angeboten in der Frühfördereinrichtung (z.B. Eltern-Kind-Gruppen).

12. Die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung gestaltet Übergänge in die Kindertageseinrichtung und in die Schule. Sie berät und begleitet die Einrichtungen bei der Betreuung hörgeschädigter Kinder und Codas.

13. Hörgeschädigtenspezifische Frühförderstellen bündeln Fachkompetenzen für die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung (s. unter „Fachkompetenz“). Die Fachkräfte sind für die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung qualifiziert. Es sind gebärdensprachkompetente Fachkräfte auch für die Beratung von hörgeschädigten Eltern vorhanden. Die Fachkräfte sollten über einschlägige akademische Ausbildungen verfügen und nehmen regelmäßig an hörgeschädigtenspezifischen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil.

14. Frühförderstellen führen regelmäßig Maßnahmen der Qualitätskontrolle und des Qualitätsmanagements durch. In diesem Rahmen ist insbesondere auch das Feedback der Eltern einzuholen.
Anforderungen an das Fachpersonal
Fachkompetenzen, die für die hörgeschädigtenspezifische Frühförderung gebündelt werden müssen:

• Kommunikative Kompetenz in Laut- und Gebärdensprache *
• Kompetenz für die frühkindliche Laut- und Gebärdensprachförderung und die
Förderung in den verschiedenen Bereichen der unterstützten Kommunikation
• Kompetenz für familienbezogene Interventionen für Eltern und Geschwister (auch für die Sicherstellung der familieninternen Kommunikation und für den Gebärdensprachunterricht für Familienmitglieder)
• Kompetenz in der Pädagogischen Audiologie
• Kompetenz für die Förderung der frühkindlichen kognitiven und sozial-
emotionalen Entwicklung im Kontext einer Hörschädigung
• Beratungskompetenz (einschließlich interkultureller Beratungskompetenz)
• Diagnostische Kompetenz für die laut- und gebärdensprachliche, kognitive und sozial-emotionale Entwicklung unter Berücksichtigung verschiedener Formen von Hörschädigungen
• Umfassende Kenntnisse über verschiedene Interventionsmaßnahmen einschließlich ihrer Möglichkeiten, Wirksamkeit und Grenzen sowie über sozial- rechtliche Aspekte
• Kompetenz für interdisziplinäre Zusammenarbeit

(* Kompetenzen in Gebärdensprache mindestens auf dem Niveau B 1, s. http://www.ecml.at/Portals/1/resources/Publications/PROSign_Common-Reference-Level-Descriptors- DE.pdf [12.11.16])

Hinweis auf weitere Positionspapiere:


Wir verweisen außerdem auf weitere Positionspapiere zu Themen der hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung:
Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (2015) „Frühförderung im Kontext von Hörschädigung“, http://www.b-d-h.de/images/pdf/bakr-ff.pdf [12.11.16].
Berufsverband Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (o.J.) „Positionspapier des Berufsverbandes Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen zur Qualitätssicherung in der Pädagogischen Audiologie“, http://www.b-d-h.de/images/pdf/qalitaet.pdf [12.11.16].
Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (2010) „Inklusion in der Bildung - Gemeinsames Positionspapier der Verbände der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e. V.“, http://www.deutsche-gesellschaft.de/fokus/positionspapier-inklusion-in-der-bildung [12.11.16].
Moeller, Mary Pat & Gwen Carr, Leeanne Seaver, Arlene Stredler-Brown, Daniel Holzinger (2013) „Best Practices in Family-Centered Early Intervention for Children Who Are Deaf or Hard of Hearing: An International Consensus Statement“ In: Journal of Deaf Studies and Deaf Education 18:4, 429-445.

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