Hochheim, 12.05.2016
Der Bundestag hat am 12. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiter-entwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (18/7824) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/8428) angenommen. Die DG begrüßt die Anpassung des Begriffs der Behinderung an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention, die Verbesserung der Barrierefreiheit durch Aufnahme von Bestimmungen im Bereich Bau, Informationstechnik und bei institutionellen Förderungen durch die Bundesverwaltung, die Aufnahme der Leichten Sprache, die Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt, die Errichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
Der Antrag, dass auch die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden soll, bekam im Bundestag keine Mehrheit. Nach Ansicht der DG ist die Unterscheidung der Pflichten öffentlicher und privater Anbieter zur Herstellung von Barrierefreiheit im Hinblick auf Artikel 9 UN-BRK unzulässig. Hier wurde eine große Chance zur Verbesserung des Gleichstellungsrechtes vergeben.
Dagegen ist zu loben, dass der Bund Haushaltsmittel zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten bereitstellen will (§ 19 Förderung der Partizipation). Hierzu zählt u.a. die Finanzierung von Kommunikationshilfen wie Gebärdensprach¬¬dolmetscher/innen, Schriftdolmetscher/innen usw.
Somit könnte endlich eine jahrelange Forderung der DG umgesetzt werden.
Die Stellungnahme der DG finden Sie auch hier.