Arbeitstagung der DG vom 13. bis 15. November 2015 in Eisenach

Teil 1: Ablauf der Tagung

Die diesjährige, 39. Tagung der DG wurde eröffnet mit einer Schweigeminute anlässlich des plötzlichen, unerwarteten Todes des ehemaligen Präsidenten der DCIG, Franz Hermann. Die Mitgliedsverbände zeigten sich sehr betroffen.

2015 wurde der alte Vorstand, bestehend aus Prof. Dr. Ulrich Hase, Renate Welter und Andreas Kammerbauer einstimmig wieder gewählt. Ulrich Hase und Renate Welter stellten sich ein letztes Mal zur Wahl.
Auch die Kassenprüfer Dr. Michael Nicolaus und Dieter Schaal wurden einstimmig wiedergewählt.

Der Vorstand hat sich 2015 mit vielen unterschiedlichen Themen beschäftigt. Ulrich Hase hat im März an der Staatenprüfung in Genf teilgenommen. Ein Bericht hierzu wurde auf der Homepage der DG veröffentlicht.
Auch zum Bundesteilhabegesetz war der Vorstand sehr aktiv. Hierüber wird an anderer Stelle berichtet. Aktiv ist der Vorstand außerdem z. B. im Gemeinsamen Bundesausschuss, im Deutschen Behindertenrat und im Inklusionsbeirat.

An der Messe REHACARE vom 14. bis zum 17. Oktober hat die DG in diesem Jahr wieder mit dem "Themenpark Hörschädigung" teilgenommen. Am Themenpark waren mit einem eigenen Stand die DG, die Tinnitus Liga, der CI-Verband NRW, die Schriftdolmetscher NRW sowie die Firmen Bagus, LoorEns, Telesign, Tess und RehaComTech vertreten. Der Stand der DG wurde unterstützt vom Deutschen Schwerhörigen-Bund, der Deutschen Hörbehinderten-Selbsthilfe, der DAFEG und dem Deutschen Gehörlosenbund.

Die Geschäftsstelle der DG ist Anfang April 2015 in ein neues Büro direkt am Kanal umgezogen. Neue Adresse: Johannes-Wilhelm-Geiger-Weg 8 in Rendsburg.

Routineaufgaben der Geschäftsstelle waren in 2015 z. B. die Beantwortung von Anfragen, Weiterleitung von Informationen und Veranstaltungen, Pflege der Homepage, Zuarbeit des Vorstands und der Fachausschüsse, Antragstellung und Verwendung der KJP- und Krankenkassenprojekte und die Organisation der REHACARE.
Anfang 2015 wurde das Projekt "Maßnahmen zur Förderung der kommunikativen Kompetenz hörgeschädigter Menschen zur Nutzung von Telefon-Vermittlungsdiensten” abgeschlossen. Weitere Seminare sollen in naher Zukunft durchgeführt werden.
Außerdem wurde in diesem Jahr die alle zwei Jahre stattfindende Kassenprüfung durchgeführt.

In den Berichten aus den Mitgliedsverbänden wird festgestellt, dass viele Vereine inzwischen überaltert sind und nur schwer Nachwuchs nachkommt. Lösungsmöglichkeiten werden diskutiert.
Insgesamt stellen die Mitgliedsverbände der DG sich zunehmend inklusiv auf, auch durch die Anwesenheit von Dolmetscher/innen und anderen Mitteln zur Sicherung der Kommunikation.

In Deutschland wurde unter Mitwirkung des Deutschen Wohlfahrtsverbandes für Gehör- und Sprachgeschädigte ein inklusives Projekt namens "stagetext" gestartet. Durch Einblenden von Schrift mittels LED-Technik wird inklusives Miterleben hörender Theateraufführungen möglich gemacht. Das in England im Großraum London gestartete Konzept soll auch in Deutschland umgesetzt werden.
Im Bereich Bildung steht die Inklusion hinsichtlich ihrer gelingenden Umsetzung noch immer vor großen Herausforderungen. Die optimale Förderung in inklusiven Systemen ist häufig nicht möglich. Thema im Bereich Bildung ist unter anderem sowohl DGS an Förder- als auch an Regelschulen.
Projekte wie "baff!" (www.hessen-baff.de) bieten vielfältige inklusive Angebote für Jugendliche.
Die Eltern-Vereinigung hörgeschädigter Kinder in Hessen hat 2015 ein Netzwerk-Memorandum zu den bildungsrelevanten Bedürfnissen von Schüler/innen mit Hörschädigung oder mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung erstellt, das dem hessischen Kultusministerium zur Verbesserung der Bildungsituation hörgeschädigter Kinder vorgelegt wurde.
In Köln wird aus einem Forschungsprojekt ein Programm zur Prävention von sexuellem Missbrauch bei hörgeschädigten Kindern an Grundschulen entwickelt. Auf die Module kann Anfang 2016 zugegriffen werden.
In Hamburg startet in 2016 ein weiterbildender Studiengang zum Gebärdensprach-Pädagogen. Dieser Studiengang richtet sich an gehörlose Studenten mit dem Ziel der Frühförderung und der Erwachsenenbildung. Auch Lehrer können sich für das Fach DGS weiterqualifizieren. Darüber hinaus wird es einen weiteren Ausbildungsgang für taube Dolmetscher geben.

Die Mitgliederversammlung dankt Helmut Vogel, der nach einschneidenden Maßnahmen den Deutschen Gehörlosenbund retten konnte.

Ege Karar, Bundesreferent für Migration und Flüchtlinge des Deutschen Gehörlosen-Bundes berichtete über Skype von der derzeitigen Flüchtlingssituation. Die Zahl gehörloser Flüchtlinge habe deutlich zugenommen. Auch die Verbände der Hörbehindertenarbeit seien deshalb in besonderer Weise gefordert, sich für diesen Personenkreis einzusetzen. Verschiedene Projekte zur Vernetzung wichtiger Verbände und Institutionen, zu Informationsangeboten an gehörlose Flüchtlinge, zu Fortbildungen von ehrenamtlichen gehörlosen Helfern oder zur Schaffung spezieller Beratungsangebote wurden bereits gestartet. Besonders wichtig ist dem DGB-Bundesreferenten die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der DG. Es müsse Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit in Flüchtlingsunterkünften, staatlichen Behörden zur Aufnahme von Flüchtlingen sowie Einrichtungen für Flüchtlinge stattfinden. Ebenso wichtig sei es, Taube Dolmetscher für eine verifizierte Verdolmetschung bei wichtigen Gesprächen mit gehörlosen Flüchtlingen einzusetzen. Aufgrund der deutlich größeren Isolationsgefährdung gehörloser Flüchtlinge müssten mit dem BAMF schnell spezielle Regelungen für diesen Personenkreis auf den Weg gebracht werden.
Die DG appelliert an die Verantwortlichen, zur Beseitigung von Kommunikationsbarrieren bundeseinheitlich kompetente Dolmetschleistungen für gehörlose Flüchtlinge umzusetzen und zu finanzieren.
Auf die Anfrage, seitens Tess und Telesign Unterstützung hinsichtlich zu führender Telefonate durch taube Flüchtlingshelfer zu erhalten, sichert Hase diese in Rücksprache mit Telesign zu.

2016 findet die Arbeitstagung und Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft vom 11. bis zum 13. November im Haus Hainstein in Eisenach statt.

Teil 2: Bericht der Deutschen Gesellschaft

Beteiligungsverfahren Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Renate Welter hat von Juli 2014 bis April 2015 als eine der 10 Teilnehmer/innen des Deutschen Behindertenrats (DBR) an den monatlichen Sitzungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an dem hochrangigen Beteiligungsverfahren zum BTHG teilgenommen. Vom BMAS wurde eine straffe Agenda vorgegeben mit Themen aus dem ganzen Umfeld der Sozialgesetzgebung wie z.B. Arbeit, Bildung, Krankenversicherung, Pflege, medizinische Rehabilitation, Hilfsmittel, Assistenz.
Ausgangspunkt der Gespräche war das Ziel, die Kommunen durch den Bund um 5 Milliarden Euro zu entlasten. In diesem Zusammenhang sollte erörtert werden, welche Leistungen besser vom Bund zu finanzieren seien. Durch Umverteilung sollten Kosteneinsparungen entstehen und es dadurch zu Leistungsverbesserungen kommen. Von Vornherein wurde klargestellt, dass keine neue Ausgabendynamik entstehen dürfte. Neue Finanzmittel waren also nicht vorgesehen.
Bei der Sitzung am 19.11.2014 wurde das Positionspapier der DG zum Bundesteilhabegeld eingebracht. Die DG-Forderungen wurden im BMAS bewertet und mit 1,14 Milliarden Euro beziffert. Im Juni 2015 hat die DG dann ein weiteres Positionspapier vorgelegt, in dem eine Fachleistung für die Dolmetschkosten zur gesellschaftlichen Teilhabe vorgeschlagen wird. Basis soll ein jährliches Stundenkontingent an Dolmetschleistungen sein, die gehörlose und hörbehinderte Menschen abrufen können, ohne selber Geld in die Hand nehmen zu müssen.

Gespräch im BMAS am 13.11.2015
Nach Ende des BTHG Beteiligungsprozesses bat die DG das BMAS um ein Fachgespräch, das am 13.11.2015 mit Herrn Dr. Schmachtenberg im BMAS stattfand. Seitens der DG nahmen Prof. Dr. Ulrich Hase, Helmut Vogel und Renate Welter teil. Das gewünschte Fachleistungsmodell für Dolmetschleistungen wurde durch das Beispiel aus Finnland belegt, wo dieses Verfahren gesetzlich umgesetzt ist.
Dr. Schmachtenberg machte deutlich, dass die Umsetzung in Deutschland im Rahmen des BTHG nicht möglich ist und Gelder vom Bund nicht in Aussicht gestellt werden können. Er gab aber die Empfehlung, in Gesprächen mit z.B. den Landschaftsverbänden NRW oder den Bayrischen Bezirken dafür zu werben und Mitstreiter zu gewinnen.

Aktuelle Situation beim BTHG
Im Rahmen des geplanten Artikelgesetzes soll das SGB IX weiterentwickelt werden. Dabei sollen die Reha-Träger stärker als bisher eingebunden werden.
Es wird weiter darüber gestritten, ob für die Reform zusätzliche Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere der DBR macht sich dafür stark.
Nach Aussage von Vertretern der Regierungskoalition ist die vom DBR geforderte völlige Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Leistungen nicht möglich. Es sind aber Erhöhungen geplant. Auch soll das Einkommen von Eltern und Partnern zukünftig unberücksichtigt bleiben.
Zum Zeitplan, wann z.B. der erste Gesetzesentwurf vorliegen soll, gibt es widersprüchliche Aussagen. Das Gesetz soll aber in dieser Legislaturperiode noch in Kraft treten.

Teil 3: Fachausschuss "Bildung": Tätigkeitsbericht für 2015 in der Kurzfassung

Mitglieder:
Prof. Dr. Claudia Becker
Ines Helke
Reiner Lüllmann
Prof. Dr. Christian Rathmann
Dietmar Schleicher

Die Aktivitäten des Fachausschusses "Bildung" im Jahr 2015 sind in vier Bereiche eingegliedert: (1) Dissemination des DG-Positionpapiers (Stichwort: Fachkompetenz), (2) Arbeitstagung in Hamburg mit dem Fokus auf drei Schwerpunkten ("Frühkindliche Bildung", "DGS als Unterrichtsfach" und "Berufliche Bildung") in Hamburg im März 2015, (3) Positionierung zum Thema DGS als Unterrichtsfach und (4) Teilnahme und Kurzbericht bei der DG-Mitgliederversammlung in Eisenach im November 2015.

1. Dissemination des DG-Positionpapiers "Anforderungen an die Fachkompetenz in der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen".

1.1. Distribution des DG-Positionpapiers an verschiedenen Institutionen, Verbänden und Bildungseinrichtungen und bei Veranstaltungen (wobei FA-Mitglieder aktiv mitgewirkt haben)

1.2. Veröffentlichung des o.g. Positionspapiers im "Das Zeichen":

Gemeinsames Positionspapier der Verbände der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (DG): Anforderungen an die Fachkompetenz in der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen. In: Das Zeichen 29:99 (2015) – S. 100–101

2. Arbeitstagung des Fachausschusses "Bildung" in Hamburg im März 2015

Ort: Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser, Universität Hamburg

Drei Schwerpunktthemen wurden behandelt:

2.1. Frühkindliche Bildung und Erziehung der Kinder mit Hörbehinderung

  • erste Erstellung des Entwurfs eines Positionspapiers zur frühkindlichen Bildung und Erziehung der Kinder mit Hörbehinderung
  • Fokus:
    • Verstärkung der Vernetzung der Frühförderungseinrichtungen und anderen Einrichtungen im Rahmen der Neugeborenen-Hörscreening sowie der Fachverbänden und Betroffenenverbänden (u.a. Bundeselternverband gehörloser Kinder)
    • familienzentrierter Ansatz bei Beratung und Begleitung sowie methodenoffener Ansatz im Hinblick auf Kommunikationsbedürfnisse eines Kindes mit Hörbehinderung
    • Qualifikationsanforderungen der Frühförderungseinrichtungen als Bestandteil der Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement (z.B. Vermittlung der bimodalen und bilingualen Sprachkompetenzen und Hörversorgung)
    • Gewährleistung der Finanzierbarkeit im Rahmen der vielseitigen und nicht- konkurrierenden Frühförderungsmöglichkeiten
    • übergang von der vorschulischen Bildung zur schulischen Bildung (mit Hinweis auf DG-Positionpapier "Inklusion in der Bildung")
  • Besprechung des weiteren Vorgehens:
    • Aufgrund der thematischen und organisatorischen Komplexität wurde vereinbart, dass mehr Zeit für die Erstellung des Papiers beansprucht werden sollte. Dabei sollte die Zeit für die Kontaktaufnahme und Konsultationen mit Fachverbänden (z.B. BDH und DFGS) und Betroffenenverbänden (z.B. Bundeselternverband gehörloser Kinder) genutzt werden.

2.2. DGS als Unterrichtsfach an Schulen

  • Bestandsaufnahme der aktuellen Situation zum Thema DGS als Unterrichtsfach
  • Feststellung: verstärkte Sensibilierung der Thematik auf der schulpolitischen Ebene vonnöten
  • Massnahme: Kontaktaufnahme mit den KMK-Vertreterinnen und Vertretern über die DG-Geschäftsstelle

2.3. Berufliche Bildung der Jugendliche mit Hörbehinderung und Berufsförderungswerke

  • Feststellung: es gibt bestimmte Problembereiche zur beruflichen Bildung der Jugendlichen mit Hörbehinderung
  • Massnahme: nach der Verabschiedung des Positionspapiers zur frühkindlichen Bildung und Erziehung der Kinder mit Hörbehinderung und nach den ersten Gesprächen mit der KMK zum Thema DGS als Unterrichtssprache wird der FA "Bildung" sich aktiv mit dem Thema der beruflichen Bildung auseinandersetzen.

3. Deutsche Gebärdensprache als Unterrichtsfach

3.1. Gespräch mit der KMK

  • Kontaktaufnahme mit der DG-Geschäftsstelle
  • Kontaktaufnahme mit der KMK über die DG-Geschäftsstelle und Terminfindung für die erste Gesprächsrunde mit der KMK
  • Festlegung der Schwerpunkte für die Besprechung mit der KMK
  • Vorbereitung für das Gespräch mit der KMK (Becker und Rathmann)

3.2. Landeselternbeirat Hessen

  • Landeselternbeirat Hessen hat im anderen Zusammenhang dem FA "Bildung" gebeten, die Stellungnahme zum Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zum Thema "DGS als Unterrichtssprache"
  • Positionierung zum Thema "DGS als Unterrichtssprache" im Fachausschuss
  • Entscheidung: die ausführliche Stellungnahme wird mit Verweis auf das bevorstehende Gespräch mit der KMK verzichtet.

4. Kurzbericht und Anwesenheit des FA "Bildung" bei der Mitgliederversammlung der DG in Eisenach im November 2015

gez. Prof. Dr. Christian Rathmann (01.03.2016)

Teil 4: Tätigkeitsbericht 2015 des Fachreferat barrierefreie Medien

Das Fachreferat besteht aus 3 Personen: Bernd Schneider (DG), Thomas Zander (DGB, bisher Alexander von Meyenn) und Anna Maria Koolwaay (DSB)

Zu Beginn des Jahres wurde in Kooperation mit der ARD eine Umfrage bezüglich der Untertitelung von Fußballsendungen durchgeführt. Beim Auftaktspiel der 1. Bundesliga Wolfsburg gegen Bayern München wurden die Untertitel in der ersten Halbzeit am unteren Bildrand und in der zweiten Halbzeit am oberen Bildrand eingeblendet. In der anschließenden Umfrage haben 73,1 % für eine Untertitelung am oberen Bildrand ausgesprochen.

Im April haben sich die Öffentlich-rechtlichen TV-Sender ARD, ZDF, ORF und SRG sowie alle Dritten Programme auf einheitliche Untertitelrichtlinien geeinigt. Vorausgegangen waren 2 gemeinsame Untertitelworkshops der Gehörlosen- und Schwerhörigenverbände aus Deutschland, Österreich und Schweiz, die 2013 in Salzburg und 2014 in Zürich stattgefunden haben.

4x im Jahr traf sich der Fachausschuss "Kommunikation und Medien" der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele. Anfangs lag der Schwerpunkt des Arbeitskreises bei der Darstellung behinderter Menschen in den Medien und der Herausgabe eines Leitfadens. Inzwischen setzt sich der Fachausschuss verstärkt mit den gesetzlichen Grundlagen des barrierefreien Zugangs zum Fernsehen auseinander.

Der Sender RBB in Berlin stellte die technischen Möglichkeiten beim Smart-TV (Fernseher mit Internetzugang) vor. So lassen sich z.B. die Untertitel individuell nach Größe, Position und Hintergrundfarbe einstellen. Im Rahmen des EU-Projekts kann der Gebärdensprachdolmetscher per Knopfdruck hinzugeschaltet werden.

Der NDR ist aktuell federführend und zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Fernsehsender bezüglich dem barrierefreien Ausbau. Beim Treffen der Gehörlosenverbände in Hamburg wurde die zunehmende Auslagerung von Sendungen mit Gebärdenspracheinblendungen ins Internet kritisiert.

Aktuell wird das Filmförderungsgesetz überarbeitet. Die Untertitelung und die Audiodeskription sind bereits zwingende Voraussetzungen, um eine Filmförderung zu erhalten. Beim Treffen mit der zweiten Vorsitzenden, Frau Berg, wurde gebeten, zu prüfen, ob "Clear Audio" ebenfalls zur Fördervoraussetzung gemacht werden kann. Auch bei den Untertitelrichtlinien zeigte man sich Gesprächsbereit. Nur wenn bei der Filmproduktion die Untertitel entsprechend diesen Richtlinien erstellt werden, dann können sie in der Verwertungskette Kino – DVD – TV weiterverwendet werden.

Im Rahmen der Inklusionstage in Berlin fand durch das BMAS ein Runder Tisch zu "Barrierefreie Medien" statt. Während die öffentl.-rechtlichen Fernsehsender ihrer Verpflichtung weitgehend nachkommen, bleiben die Privat- sowie viele Spartensender noch immer weit hinter den Erwartungen zurück.

Bei der Revision der Audiovisuelle-Mediendienste (AVMD) Richtlinie wurde von der Bundesregierung leider keine Mindestquote sondern ein Anreizmodell gefordert. Allerdings konnte bisher niemand erklären, wie dieses Anreizmodell in der Praxis aussehen soll.

Große Sorgen bereitet uns der Ausstieg des WDR aus der Co-Finanzierung von "Sehen statt Hören" ab 2016. Der BR trägt bereits 90% der Kosten. Dem BR werden dadurch ca. 60.000 € (6,5%) fehlen. Während letztes Jahr bereits 11 Folgen von "Sehen statt Hören" wiederholt wurden, wird der Anteil an Wiederholungen vermutlich steigen. Dies ist umso ärgerlicher, da die Wiederholungen jederzeit im Internet angesehen werden können.

Herr Jun. Prof. Dr. Ingo Bosse von der TU Dortmund hat den Zuschlag für eine Studie zur Mediennutzung von Menschen mit Behinderung erhalten. Ihm ist die Deutsche Gesellschaft ein wichtiger Partner, da eine repräsentative Studie zur Mediennutzung nur erfolgreich in Zusammenarbeit mit den Lobbyverbänden behinderter Menschen durchgeführt werden kann.