Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts wurden die Verbände gebeten, bis zum 4. Dezember 2015 Stellung zu nehmen.
Der Referentenentwurf enthält im Wesentlichen Änderungen des Behindertengleich- stellungsgesetzes (Artikel 1 und 2). Zu den Schwerpunkten zählen insbesondere:
• Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention,
• Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung,
• Stärkung der Leichten Sprache,
• Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch
Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form
der Benachteiligung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention,
• Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
• Einrichtung einer Schlichtungsstelle und Einführung eines
Schlichtungsverfahrens sowie
• Rechtliche Verankerung der Förderung der Partizipation der Verbände von
Darüber hinaus sind insbesondere Änderungen im Ersten Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 3) und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 4) vorgesehen. Der Entwurf wurde auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Den Link zur Homepage finden Sie hier.
Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände hat zum Referentenentwurf ebenfalls eine Stellungnahme an das BMAS übersandt. Die Stellungnahme der DG finden Sie hier.