Ab dem 01.03.2011 gibt es ein neues Tarifsystem bei den Tess – Relay-Diensten. Zukünftig wird zwischen privater und beruflicher Nutzung der Relay-Dienste unterschieden.
• Es gibt keine Veränderungen bei der privaten Nutzung der
Tess – Relay-Dienste: Die Relay-Dienste sind nach wie vor täglich von 08.00 – 23.00 Uhr erreichbar, und auch die Tarife wurden nicht erhöht.
• Für die berufliche Nutzung der Relay-Dienste ändern sich die Zeiten auf montags bis freitags von 08.00-17.00 Uhr. Außerdem gibt es eine neue Tarifierung. Die neuen Preise finden Sie hier.
Die Veränderungen für berufliche Telefonate über die Tess – Relay-Dienste mussten aus folgenden Gründen vorgenommen werden:
Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Vermittlungsdiensten für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer ist § 45 Telekommunikationsgesetz (TKG). Hier wird u.a. bestimmt, dass die Bundesnetzagentur den Bedarf für die Vermittlungsdienste festlegt. Dazu gehört u.a. auch die Erreichbarkeit der Vermittlungsdienste.
Diese Bedarfsfestlegung wird in der Regel einmal jährlich von der Bundesnetzagentur vorgenommen. Bei der Festlegung für die Jahre 2011 und 2012 wurde u.a. auch entschieden, dass ein Vermittlungsdienst zwischen beruflichen und privaten Telefonaten trennen muss. Der Grund für diese Trennung ist, dass die Telekommunikationsunternehmen, die einen Vermittlungsdienst nach § 45 TKG nicht nur bereitstellen, sondern auch finanzieren müssen, nicht doppelt belastet werden sollen: Sie sind zum einen nach § 45 TKG zur Finanzierung verpflichtet, zum anderen müssen Sie die Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Doppelbelastung soll künftig vermieden werden. Deshalb soll die berufliche Nutzung der Telefonvermittlungsdienste künftig aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden. Für die private Nutzung der Telefonvermittlungsdienste wird die Finanzierung nach wie vor durch die betroffenen Telekommunikationsunternehmen getragen.
Die Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung ist auch der Grund, dass die Vermittlungsdienste für die berufliche Nutzung nur noch von Montag bis Freitag von 08.00 – 17.00 Uhr erreichbar sind. Wie bereits erwähnt, müssen die Kosten für die notwendige Bereitstellung der Gebärdensprachdolmetscher aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden. Deshalb müssen für berufliche Telefonate ab dem 01.03.2011 die tatsächlichen Kosten für ein Telefonat über die Tess – Relay-Dienste in Rechnung gestellt werden. Aus diesem Grunde mussten die Gebühren für die berufliche Nutzung erhöht werden. Eine Ausweitung der Erreichbarkeitszeiten im beruflichen Bereich kann erst dann vorgenommen werden, wenn genügend hörgeschädigte Kunden die Relay-Dienste beruflich nutzen. Ohne eine ausreichende Kundenzahl ist eine Ausweitung der Relay-Dienste nämlich nicht finanzierbar.
Alle näheren Informationen zum neuen Tarifsystem der Tess – Relay-Dienste finden Sie hier.