Mit großer Sorge nehmen die Mitgliedsverbände der Deutschen Gesellschaft zur Kenntnis, dass es in Deutschland nicht selbstverständlich ist, Menschen mit Hörschädigung die fundamentalen Menschenrechte zuzuerkennen.
Stattdessen mehren sich in jüngster Zeit Fälle, in denen auf Eltern und Angehörige von Kindern mit Hörschädigung Druck ausgeübt wird, um eine Einwilligung in die chirurgische Implantation eines Cochlea-Implantats (CI) zu erwirken. Uns wurde von Fällen berichtet, in denen Eltern durch das Jugendamt mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht wurde, sollten sie in die Operation ihres Kindes nicht einwilligen. In anderen Fällen wurden Kindern Leistungen der Eingliederungshilfe mit dem Hinweis verwehrt, man habe die Implantation eines CI abgelehnt.
Solche Vorfälle verstoßen in eklatanter Weise gegen die elementaren Grundrechte jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die darin zum Ausdruck kommende Missachtung der Selbstbestimmung von Menschen mit Hörschädigung verletzt außerdem die auch für Deutschland geltenden international anerkannten Menschenrechtsstandards, wie sie zuletzt in der UN-Behindertenrechtskonvention klaren Ausdruck gefunden haben. Nach dem 2001 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuch IX sind die Jugend- und Sozialämter als Rehaträger ausdrücklich dem Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen verpflichtet.
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