Pressemitteilung von Hubert Hüppe, MdB

Berlin, 18. Oktober 2005:

Bundesregierung hat immer noch keine schlüssigen Pläne für Neugeborenen-Hörscreening

In Deutschland werden angeborene Hörschädigungen bei Kindern durchschnittlich erst im Alter von etwa drei Jahren festgestellt. Zu einem Zeitpunkt, zu dem die Entwicklung der Hörbahn abgeschlossen ist, und wichtige Weichenstellungen in der Sprachentwicklung des Kindes schon verpasst wurden. Obwohl moderne Techniken zur Feststellung von Hörstörungen bei Neugeborenen zur Verfügung stehen, ist immer noch kein flächendeckendes Neugeborenen-Hörscreening eingeführt worden.

Deshalb hat die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage nach dem Stand der Einführung eines Hörscreenings gefragt. Die Antwort der Bundesregierung bleibt jedoch in vielen Fragen vage. Zwar bestätigen die von der Bundesregierung geförderten Studien, dass die Einführung eines universellen Neugeborenen-Hörscreenings als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung empfehlenswert ist. Eine konkrete Zeitplanung legt die Bundesregierung jedoch nicht vor.

Die Diagnose einer Hörschädigung kann nur sinnvoll sein, wenn ihr eine zeitnahe Frühförderung und Versorgung mit Hilfsmitteln, wie etwa Hörgeräten, folgt. Hier sieht die Bundesregierung aber keinen Handlungsbedarf. Bei der Unterstützung von Eltern hörgeschädigter Kinder verweist die Bundesregierung auf die Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger. Dieser Hinweis ist geradezu paradox, hat doch eine Studie des Bundesgesundheitsministeriums ergeben, dass die Servicestellen in den seltensten Fällen effektiv arbeiten. Die Servicestellen sind kaum bekannt und werden selten beansprucht.

Dringend geboten sind die gleichberechtigte Verwendung der Gebärdensprache in der Frühförderung sowie die allgemeine Förderung der Gebärdensprache. Hörgeschädigte und gehörlose Menschen haben in gleichem Maße wie nichtbehinderte Menschen Fähigkeiten und Begabungen, die sie in Bildung und Berufstätigkeit entfalten möchten. Um hier gleiche Chancen zu gewähren, muss die Möglichkeit, die Gebärdensprache schon von Kindesbeinen an zu lernen, gegeben sein. Die Bundesregierung begnügt sich mit einem allgemeinen Verweis auf die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache durch das Behindertengleichstellungsgesetz. Dies garantiert aber nur die Anerkennung der Gebärdensprache in Verwaltungsverfahren und greift hier nicht weit genug.

In zahlreichen anderen europäischen Staaten wird ein flächendeckendes Neugeborenen-Hörscreening bereits erfolgreich betrieben. Um dies endlich auch in Deutschland einzuführen, ist eine entschlossenere Haltung der Bundesregierung notwendig. Sonst laufen wir Gefahr, wertvolle Entwicklungschancen zu vertun, auf die hörgeschädigte Kinder ein Recht haben.

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Mit freundlichen Grüßen

Rika Esser
Büro Hüppe MdB
Deutscher Bundestag
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Hier können Sie sich die Antwort von Dr. Klaus Theo Schröder ansehen und downloaden.