Pressetext von Dr. Ulrich Hase zum SGB IX / 28.06.2001

Sozialgesetzbuch IX tritt zum 1. Juli 2001 in Kraft
Beratungsangebote für behinderte Menschen verbessern!

28. Juni 2001

 
Landesbeauftragter
für Menschen
mit Behinderung

 

Das neue Sozialgesetzbuch IX wird zum 1. Juli 2001 in Kraft treten.

Zentrales Ziel dieses Gesetzes ist es nach Auffassung von Ulrich Hase, Beratungsangebote von behinderten Menschen zu verbessern und schnellere Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Reha-Leistungen zu erreichen.

Hierzu wurden die Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe in den Kreis der Rehabilitationsträger (Träger der gesetzlichen Krankenkassen, Bundesanstalt für Arbeit, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Kriegsopferversorgung und - fürsorge) einbezogen.

Diese Träger haben den gesetzlichen Auftrag, auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sogenannte gemeinsame Servicestellen einzurichten, die barrierefrei gestaltet sein sollen. Hier können Menschen mit Behinderung umfassende Beratung und Unterstützung erfahren.
In Schleswig-Holstein hat die Landesversicherungsanstalt die Federführung für den Aufbau dieser Servicestellen übernommen.

Ulrich Hase: "Ich freue mich darüber, dass in Schleswig-Holstein die Vorbereitungen zur Einrichtung dieser Servicestellen auf Hochtouren laufen. Wenn es gelingt, Servicestellen nach den Ideen des Gesetzgebers einzurichten, dann müssen Menschen mit Behinderung nicht mehr von Pontius zu Pilatus laufen, um ihre Rechte geltend zu machen."

Ein fraktionsübergreifender Entschließungsantrag des Bundestages vom Mai 2000 hatte die Notwendigkeit des Sozialgesetzbuches IX mit der tiefgreifenden Wandlung des Selbstverständnisses behinderter Menschen und Grundlagen der Behindertenpolitik begründet. Im Mittelpunkt stehen nun die Förderung der Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft.

Hase: "Seit 1994 beinhaltet das Grundgesetz ein Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung. Mit dem Sozialgesetzbuch IX hat nun endlich der Gesetzgeber erste Schritte zur Umsetzung dieses Benachteiligungsverbotes unternommen."

Das Sozialgesetzbuch IX ist ein Artikelgesetz und ändert zahlreiche Bundesgesetze zur Situation von Menschen mit Behinderung. Außerdem ist in dieses Gesetz das novellierte Schwerbehindertengesetz aufgenommen worden.
Regelungsinhalte betreffen unter anderem die Gestaltung des Wunsch- und Wahlrechts behinderter Menschen, den Abbau geschlechtstypischer Belastungen behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen, aber auch die Belange behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher.
Das Sozialgesetzbuch IX enthält beispielsweise eine Leistungsverbesserung für behinderte Kinder, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Auf Anregung des Schleswig-Holsteinischen Landesbeauftragten haben versicherte Eltern nun bei Erkrankung ihres behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes Anspruch auf Krankengeld, ohne dass wie zuvor eine Altersbegrenzung von 12 Jahren gilt.
Hase war auch maßgeblich daran beteiligt, dass ab dem 1. Juli für gehörlose Menschen im Umgang mit Sozialleistungsträgern, auch beim Arzt oder im Krankenhaus, Gebärdensprachdolmetscher finanziert werden.
Darüber hinaus soll zukünftig in besonderen Fällen auf Bedürftigkeitsprüfungen verzichtet werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Dr. Ulrich Hase,
Landesbeauftragter der Ministerpräsidentin
für Menschen mit Behinderung
Düsternbrooker Weg 80, 24105 Kiel
Tel.: 0431/ 988-1890, Telefax: 0431/ 988-1894

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