Die Krankenkassen dürfen bei hochgradig schwerhörigen Menschen nicht
mehr auf die unzureichende Versorgung mit Festbetragsgeräten verweisen, so
hat das Bundessozialgericht am 17.12.2009 entschieden. Das Urteil des Bundessozialgerichts nimmt Bezug auf die §§ 33, 35 und 36 des Sozialgesetzbuches V und stellt fest, dass der gegenwärtige Festbetrag von Hörgeräten
für hochgradig hörgeschädigte Menschen rechtlich nicht zulässig ist.
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