DG Presseinformation: Trotz Taubheit telefonieren können

Novellierungsverfahren zum Telekommunikationsgesetz eröffnet neue Chancen für hörgeschädigte Menschen

12.03.04

Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in Berlin hat Folgen für von Geburt an gehörlose, im Laufe des Lebens ertaubte und sprachbehinderte Menschen. Dass für sie das Telefon keinen Nutzen bringt, wird sich bald ändern. Zukünftig soll ein spezieller bundesweiter Vermittlungsdienst, der mit Schriftmittlern und Gebärdensprachdolmetschern mit Bildtelefonen besetzt ist, Telekommunikation ermöglichen.

Hierzu haben alle Fraktionen des Bundestages einen Entschließungsantrag eingebracht.

Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen in Rendsburg, Ulrich Hase, begrüßte heute (12. 3.) diese Entwicklung. Hase: „Wenn gehörlose Menschen wie andere auch ihren Arzttermin telefonisch verabreden können, in Notfällen über das Telefon Hilfe erreichen oder ihnen nicht länger Arbeitsplätze verwehrt werden, da sie nicht telefonieren können, dann ist ein wichtiger Schritt zur Chancengleichheit und Integration erreicht.“

Seit vielen Jahren habe sich die Deutsche Gesellschaft als bundesweiter Dachverband mit seinen größten Mitgliedsverbänden Deutscher Gehörlosen-Bund und Deutscher Schwerhörigenbund dafür stark gemacht, dass solche Vermittlungsdienste endlich realisiert werden. „Wir sind froh über diesen gemeinsamen Erfolg und hoffen darauf, dass nun bald Realität werden kann, was technisch längst machbar ist“, so Hase, der auch auf viele positive Beispiele aus dem Ausland verweist. Gerade in der Schweiz, in den skandinavischen Ländern und in den USA seien solche Vermittlungsdienste schon seit längerem eine Selbstverständlichkeit.

Es liege nun an der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, den Auftrag des Bundestages in entsprechender Weise umzusetzen. Resultat der angestrebten rechtlichen Absicherung müsse die Schaffung einer dauerhaften und soliden finanziellen Basis für einen qualitativ hochwertigen, technologieoffenen und preislich angemessenen Vermittlungsdienst sein, der den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werde.


Verantwortlich für den Pressetext:
Dr. Ulrich Hase, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen
Leander Palleit, Referent für Telekommunikationswesen