WDR: Der Rundfunkbeitrag: Informationen für Menschen mit Behinderung

Mehr Programm für Menschen mit Behinderung

Am 1. Januar 2013 hat der Rundfunkbeitrag die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr abgelöst. Jetzt gilt für alle: Eine Wohnung – ein Beitrag. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer es in einer Wohnung gibt, spielt keine Rolle mehr. Neu ist, dass sich nun auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung beteiligen.
Damit folgt der Gesetzgeber einem Urteil des Bundessozialgerichtes. Dieses hatte entschieden, dass für eine vollständige Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten dürfen.

Den gesamten Beitrag sowie ein Video in Deutscher Gebärdensprache finden Sie hier.

Einen Beitrag zum Thema von Sehen statt Hören finden Sie hier.

Eine Basisinfo zum Rundfunkbeitrag in DGS finden Sie hier.