Viele hörbehinderte Menschen wünschen digitale Hörgeräte, die analogen Hörgeräten überlegen, aber meistens auch teurer sind. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten für ein digitales Hörgerät zu tragen hat und inwieweit sie ihre Leistungspflicht auf einen die Kosten der Versorgung unter Umständen nicht vollständig abdeckenden Festbetrag begrenzen kann, ist bisher höchstrichterlich nicht abschließend geklärt. Der 3. Senat des Bundessozialgerichts wird sich am 17. Dezember 2009 mit dieser Frage beschäftigen. Lesen Sie den vollständigen Artikel hier.