Rechte behinderter Menschen gestärkt

Deutschland setzt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf nationaler Ebene um. Ziel ist, dass behinderte Menschen überall auf der Welt gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben und insbesondere auch am Arbeitsleben teilnehmen können. Deutschland war Schrittmacher bei dieser modernen Menschenrechtskonvention. Der heute vom Bundesrat verabschiedete Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die zum 1. Januar 2009 vorgesehene Ratifikation des Übereinkommens sowie des Fakultativprotokolls. Damit werden beide völkerrechtlichen Verträge für Deutschland verbindlich.

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