Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN–BRK (NAP2.0): Stellungnahme der DG

Hochheim, 12.05.2016

Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG) begrüßt, dass die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan fortschreibt und dieser dazu beitragen solle, die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Der vorliegende Plan lässt aber befürchten, dass das Ziel letztendlich nicht gänzlich erreicht wird.

Die DG verweist hierbei auf die umfangreiche Stellungnahme der BAG Selbsthilfe und unterstützt deren Forderungspapier zum Nationalen Aktionsplan 2.0.
Insbesondere möchte die DG hierbei hervorheben, dass die Umsetzung der UN – BRK nicht von der aktuellen Finanzlage abhängig sein darf.

Barrierefreiheit und Zugänglichkeit (Artikel 9 UN-BRK) gilt auch für die Privatwirtschaft und private Dienstleistungen.

Die DG unterstützt ausdrücklich die Stellungnahmen des Deutschen Gehörlosenbundes (DGB) und des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) und fordert die Bundesregierung auf, deren Maßnahnmenvorschläge zur Ergänzung des Nationalen Aktionsplans aufzunehmen. Bei konkreter Umsetzung können diese zum Barriereabbau in der Kommunikation führen. Die stringente Anwendung des Dolmetschens muss in allen Lebensbereichen vor allem in der Bildung angestrebt werden.

Handlungsbedarf sieht die DG zum Thema Barrierefreiheit bei den privaten Medien und beim Notruf für hörgeschädigte Menschen.

Die Stellungnahme finden Sie auch hier.