Informationen zu neuer EU-Verordnung

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über diskriminierungsfreie Beförderung von mobilitätseingeschränkten Menschen im Flugverkehr gilt, soweit sie die Beförderungspflicht in Artikel 3 und 4 betrifft, bereits seit dem 26. Juli 2007, im Übrigen ab dem 26. Juli 2008.

Auszug aus der Pressemitteilung vonseiten der Europäischen Union vom 25. Juli 2007:

"Die schrittweise Einführung dieser Vorschriften ab morgen macht der Diskriminierung ein Ende und ermöglicht behinderten und älteren Flugreisenden den Zugang zu den erforderlichen Hilfeleistungen“, so Jacques Barrot, Vizepräsident und für Verkehr zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission.

Die Mobilität von ungefähr 10 % der Bevölkerung der Europäischen Union ist eingeschränkt; dabei handelt es sich hauptsächlich um behinderte oder ältere Menschen, aber auch um Personen, die die weiten Strecken in den modernen Flughäfen nicht bewältigen können. Die meisten Fluggesellschaften und Flughäfen unternehmen zwar bereits bedeutende Anstrengungen, um ihnen zu helfen. Allerdings sind umfassende und kostenlose Hilfeleistungen nicht überall und nicht bei allen Fluggesellschaften verfügbar.

Die am 5. Juli 2006 vom Parlament und vom Rat verabschiedete Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 geht auf diese Probleme ein und ermöglicht Personen mit eingeschränkter Mobilität Flugreisen ohne Schwierigkeiten. Die Verordnung deckt drei Bereiche ab; morgen treten nur die Bestimmungen für den ersten Bereich in Kraft.

· Gleichbehandlung von Personen mit eingeschränkter Mobilität

Die Verordnung verbietet Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern bei Flügen von einem Flughafen der EU, die Buchung und Beförderung von Fluggästen aufgrund einer eingeschränkten Mobilität zu verweigern. Einzige Ausnahme von dieser Vorschrift besteht dann, wenn ausreichend begründete Sicherheitsgründe vorliegen. Hiermit soll den – meist unbeabsichtigten – Diskriminierungen ein Ende gemacht werden.

· Kostenlose Hilfeleistungen auf allen EU-Flughäfen

Ab dem 26. Juli 2008 müssen die Flughäfen Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmte spezifische Dienstleistungen anbieten.

· Hilfeleistung an Bord

Bei Flügen, die in der EU beginnen, müssen die Fluggesellschaften bestimmte Dienstleistungen kostenlos anbieten, wie die Beförderung von Rollstühlen oder von Blindenhunden. Diese Vorschriften werden ebenfalls am 26. Juli 2008 in Kraft treten.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen eine Stelle einrichten, die für die Durchsetzung dieser Verordnung auf ihrem Hoheitsgebiet zuständig ist. Einige Mitgliedstaaten haben der Kommission bereits die Daten der zuständigen Stelle übermittelt (siehe Link), während andere (Lettland, Litauen, Malta, Polen und Rumänien) ihre Absicht mitgeteilt haben, diese Stelle bald zu benennen.

Wenn Behinderte oder Personen mit eingeschränkter Mobilität der Auffassung sind, dass ihre Rechte missachtet wurden, können sie dies der Leitung des Flughafens oder dem betreffenden Luftfahrtunternehmen zur Kenntnis bringen. Wenn sie dort keine zufriedenstellende Lösung erreichen können, sind Beschwerden bei den von den Mitgliedstaaten benannten Stellen möglich."
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Außerdem können Sie sich auch telefonisch über die Neuerungen durch die Verordnung montags bis freitags von 9 Uhr bis 18:30 Uhr unter der Telfonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 informieren

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