DG Presseinformation: Bundesgleichstellungsgesetz verabschiedet

Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache erreicht! Bundesgleichstellungsgesetz beendet Diskriminierung "Endlich ist ein Ende der jahrzehntelangen Diskriminierung der Gebärdensprache in Deutschland in Sicht", freute sich Ulrich Hase, ehemaliger Präsident des Deutschen Gehörlosen-Bundes und Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen auf der Berliner Pressekonferenz am 30.04.02. Er bedankte sich stellvertretend für viele gehörlose Menschen für den Einsatz von Politik, Bundesregierung und Behindertenverbänden, damit das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) auf den Weg gebracht werden konnte.

Durch dieses Gesetz würden zugunsten von hörgeschädigten Menschen Kommunikationsbarrieren verringert und Chancen zur Teilhabe erweitert werden. Die Anerkennung der Gebärdensprache setze die durch das Sozialgesetzbuch IX begonnene Entwicklung fort, eindeutige Regelungen zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern zu schaffen. Das sei auch wichtig, denn "in Deutschland gibt es bisher viel zu wenig Dolmetscher für hörgeschädigte Menschen. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass bisher eindeutige Rechtsgrundlagen fehlten", meinte Hase.

Hase vertraut auf die Ausstrahlungswirkung der Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als eigenständiger Sprache im Bundesgleichstellungsgesetz auf viele wichtige Bereiche. Hier spricht er an, dass es im Fernsehen noch viel zu wenig Gebärdensprach- Einblendungen gibt. Auch sei es notwendig, die Anerkennung auf Landesebene voranzutreiben. Hier seien Regelungen zur Finanzierung von Gebärdensprach- Dolmetschern im Kontakt zu den Landesbehörden sowie zu Einbeziehung von Gebärdensprache in die Bildung hörgeschädigter Menschen wichtig.

Hase, der auch Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Schleswig- Holstein ist, wies darauf hin, dass es dort seit dem 23.04.2002 einen Regierungsentwurf zu einem Landesgleichstellungsgesetz gibt. In diesem Gesetz sind ebenfalls wichtige Regelungen zur Gebärdensprache im Zuständigkeits-bereich des Landes vorgesehen. Schleswig- Holstein werde damit das 3. Bundesland mit einem Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung.


gez.
Dr. Ulrich Hase