Angebot an Filmen für Seh- und Hörbehinderte soll ausgeweitet werden

Ausschuss für Kultur und Medien - 23.05.2012

Berlin: (hib/AW) Einstimmig plädiert der Kulturausschuss dafür, dass das Angebot an barrierefreien Kino- und Fernsehfilmen in Deutschland ausgeweitet werden soll. Einen entsprechenden gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/7709) verabschiedete der Ausschuss am Mittwoch Nachmittag jedoch nicht einstimmig. Die Linke stimmte gegen den Antrag, SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Die Oppositionsfraktionen kritisierten, dass der Antrag von Union und FDP an vielen Stellen zu unkonkret sei und sich auf Prüfaufträge beschränke.
Die Fraktionen der Koalition und der Opposition begrüßen jedoch in einer gemeinsamen Protokollerklärung eine Ankündigung der Filmförderanstalt (FFA), die eine Verpflichtung der Förderempfänger zur Erstellung von barrierefreien Filmfassungen mit Audiodeskriptionen und Untertitelung kurzfristig für möglich hält und bereits einen Grundsatzbeschluss über eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinien und ihrer Anlagen verabschiedet hat. Diese Regelung soll bereits im Herbst 2012 in Kraft treten. Zudem fordern die Fraktionen Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) auf, eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinien des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) zu veranlassen, um ebenfalls zu einer raschen Ausweitung bei Filmen mit barrierefreien Fassungen zu gelangen.
Abgelehnt wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ein Antrag der Grünen (17/8355) zum Ausbau des barriefreien Filmangebots gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen. Die Grünen gaben jedoch zu Protokoll, dass sie die Forderung in ihrem Antrag nach einem Sofortprogramm des Bundes zur Förderung des barrierefreien Films zurückziehen. Diese habe sich durch die Ankündigung der FFA erledigt.
Ebenfalls abgelehnt wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ein Antrag der SPD-Fraktion (17/8485), in dem die Sozialdemokraten ein umfassendes Programm fordern, um Menschen mit Behinderung prinzipiell den barrierefreien Zugang zu Kultur, Medien und Information zu ermöglichen. Die Sozialdemokraten berufen sich auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen vom 16. Dezember 2006. Mit der Konvention würden Rechtsansprüche geschaffen, die Deutschland umzusetzen habe. Unterstützt wurde der Antrag auch von den Linken und den Grünen. Union und Liberale hingegen verwiesen auf die bereits erreichten Fortschritte. Die von der SPD geforderte Änderung des Vergaberechts, um bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand beispielsweise Kultureinrichtungen prinzipiell barrierefrei zu gestalten, lehnte sie ab. Dadurch würden kleinere Firmen von der Ausschreibung ausgeschlossen, da diese dies nicht leisten könnten.
Die SPD setzt sich zudem für den vermehrten Gebrauch der Gebärdensprache und der sogenannten „Leichten Sprache“, mit der vor allem Menschen mit geringen sprachlichen Fähigkeiten erreicht werden können, bei öffentlichen Informationsangeboten ein. Dies gelte auch für die Informations- und Kommunikationsangebote des Deutschen Bundestages. Über die Realisierungsmöglichkeiten für Informationsangebote des Bundestages in „Leichter Sprache“ wird der Ältestenrat zusammen mit dem Kulturausschuss beraten.

Den gemeinsamen Antrag finden Sie hier.

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