Kaum ist der neue Festbetrag für an Taubheit grenzend Schwerhörige am 01.02.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, gab die AOK Baden-Württemberg öffentlich bekannt, dass sie den Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung mit Hörsystemen ihrer Versicherten unter besonderer Berücksichtigung von an Taubheit grenzenden Versicherten, gegebenenfalls auch über den verkürzten Versorgungsweg, beabsichtigt.
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